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Suchergebnis Urteilssuche (1971 - 1980 von 8028)
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4 C 1/22 - Keine Mietminderung für KatzenlärmLeitsatz: Auch in einem hellhörigen Haus sind Lärmbeeinträchtigungen durch Katzen als sozialadäquat hinzunehmen, wenn der Trittschallschutz den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht.(Leitsatz der Redaktion)AG Spandau18.10.2023
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8a C 205/15 - Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziertLeitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.2. Welcher Mietspiegel anwendbar ist, richtet sich nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding06.01.2016
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9 C 202/12 - Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten; verspäteter KostenvorschussLeitsatz: Wenn nach fristloser Kündigung und Einreichung einer Räumungsklage der Kostenvorschuss erst nach mehr als einem Jahr eingezahlt wird, kann ein stillschweigender Verzicht auf den Räumungsanspruch oder dessen Verwirkung angenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte04.12.2013
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66 S 178/22 - Schadensersatzanspruch nach vorgetäuschtem EigenbedarfLeitsatz: 1. Hat der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, die Wohnung dann aber nicht der benannten Bedarfsperson, sondern einem Dritten vermietet, steht dem gekündigten Mieter ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der mit dem Dritten vereinbarten Miethöhe zu.2. Dem nach vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigten Mieter kann der Anspruch zustehen, den vom Vermieter mit der Neuvermietung laufend erzielten Mehrerlös nach § 285 Abs. 1 BGB herauszuverlangen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II28.02.2024
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V ZR 246/21 - Wiederholung eines für ungültig erklärten BeschlussesLeitsatz: ...das Gericht die gerügten...BGH10.02.2023
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V ZR 149/21 - Streitwerte für Beschlussklagen versus BeschwerdewertLeitsatz: Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer; das gilt auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert.BGH24.03.2022
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V ZR 196/19 - Keine Inhaltskontrolle der Gemeinschaftsordnung, Einladungsfristen und historische AdressenLeitsatz: Die Regelungen über die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) sind auf die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Von dem teilenden Eigentümer vorgegebene Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung, die in einem spezifischen Zusammenhang mit der einseitigen Aufteilung stehen, unterliegen einer Inhaltskontrolle im Hinblick auf einen Missbrauch der einseitigen Gestaltungsmacht; diese Inhaltskontrolle richtet sich unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB aus. Enthält die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Eigentümerversammlung folgende Regelung: „Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist.“, so setzt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung nicht den Zugang, sondern lediglich die rechtzeitige Absendung der Ladung an die Wohnungseigentümer voraus; dies bezieht sich auf alle Wohnungseigentümer und nicht nur auf diejenigen, die einen Wohnsitzwechsel nicht mitgeteilt haben. Eine solche Regelung ist wirksam.BGH20.11.2020
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V ZB 90/19 - Ansprüche aus einem Kaufvertrag sind keine WohnungseigentumssachenLeitsatz: Ansprüche aus einem Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum zählen nicht zu den in § 43 Nr. 1 WEG genannten Streitigkeiten; das gilt auch dann, wenn sie auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet sind und die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin (nur) aus den Vertragsparteien besteht.BGH24.09.2020
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V ZR 96/16 - Voraussetzungen für eine erfolgreiche NichtanhörungsrügeUrteil: ...Gericht den Kläger nicht hinweisen; sie...BGH06.04.2017
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V ZB 78/14 - Grenze für die zulässige Berufung, Entnahme von Sachverständigenkosten aus der InstandhaltungsrücklageLeitsatz: Nur die nach der persönlichen wirtschaftlichen Belastung des Anfechtungsklägers zu bemessende Beschwer ist für das Erreichen der 600 € übersteigenden Berufungssumme maßgebend. (Leitsatz der Redaktion)BGH11.06.2015
