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Urteil Ansprüche aus einem Kaufvertrag sind keine Wohnungseigentumssachen
Schlagworte
Ansprüche aus einem Kaufvertrag sind keine Wohnungseigentumssachen
Leitsatz
Ansprüche aus einem Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum zählen nicht zu den in § 43 Nr. 1 WEG genannten Streitigkeiten; das gilt auch dann, wenn sie auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet sind und die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin (nur) aus den Vertragsparteien besteht.
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