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Urteil Ansprüche aus einem Kaufvertrag sind keine Wohnungseigentumssachen


Schlagworte

Ansprüche aus einem Kaufvertrag sind keine Wohnungseigentumssachen

Leitsatz

Ansprüche aus einem Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum zählen nicht zu den in § 43 Nr. 1 WEG genannten Streitigkeiten; das gilt auch dann, wenn sie auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet sind und die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin (nur) aus den Vertragsparteien besteht.

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