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Suchergebnis Urteilssuche (1951 - 1960 von 7926)

  1. 8a C 205/15 - Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.2. Welcher Mietspiegel anwendbar ist, richtet sich nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    06.01.2016
  2. 9 C 202/12 - Konkludenter Verzicht auf Räumungsanspruch durch langes Zuwarten; verspäteter Kostenvorschuss
    Leitsatz: Wenn nach fristloser Kündigung und Einreichung einer Räumungsklage der Kostenvorschuss erst nach mehr als einem Jahr eingezahlt wird, kann ein stillschweigender Verzicht auf den Räumungsanspruch oder dessen Verwirkung angenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    04.12.2013
  3. 66 S 178/22 - Schadensersatzanspruch nach vorgetäuschtem Eigenbedarf
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, die Wohnung dann aber nicht der benannten Bedarfsperson, sondern einem Dritten vermietet, steht dem gekündigten Mieter ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der mit dem Dritten vereinbarten Miethöhe zu.2. Dem nach vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigten Mieter kann der Anspruch zustehen, den vom Vermieter mit der Neuvermietung laufend erzielten Mehrerlös nach § 285 Abs. 1 BGB herauszuverlangen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin II
    28.02.2024
  4. V ZB 94/08 - Elektronische Bekanntmachung des Versteigerungstermins in Versteigerungsportal
    Urteil: ...für Bekanntmachungen des Gerichts...
    BGH
    16.10.2008
  5. 65 S 367/13 - Sittenwidrige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses im Rahmen eines Mietvertrags zum Zwecke der Gläubigerbenachteiligung in der Zwangsversteigerung
    Urteil: ...worden waren, hat das Gericht den Räumungs...
    LG Berlin
    12.03.2014
  6. 25 C 219/13 - Fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung; psychisch kranker Mieter
    Urteil: ...das Gericht zugunsten der Beklagten...
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    12.09.2014
  7. V ZR 246/21 - Wiederholung eines für ungültig erklärten Beschlusses
    Leitsatz: ...das Gericht die gerügten...
    BGH
    10.02.2023
  8. V ZR 149/21 - Streitwerte für Beschlussklagen versus Beschwerdewert
    Leitsatz: Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer; das gilt auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert.
    BGH
    24.03.2022
  9. V ZR 196/19 - Keine Inhaltskontrolle der Gemeinschaftsordnung, Einladungsfristen und historische Adressen
    Leitsatz: Die Regelungen über die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) sind auf die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Von dem teilenden Eigentümer vorgegebene Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung, die in einem spezifischen Zusammenhang mit der einseitigen Aufteilung stehen, unterliegen einer Inhaltskontrolle im Hinblick auf einen Missbrauch der einseitigen Gestaltungsmacht; diese Inhaltskontrolle richtet sich unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB aus. Enthält die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Eigentümerversammlung folgende Regelung: „Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist.“, so setzt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung nicht den Zugang, sondern lediglich die rechtzeitige Absendung der Ladung an die Wohnungseigentümer voraus; dies bezieht sich auf alle Wohnungseigentümer und nicht nur auf diejenigen, die einen Wohnsitzwechsel nicht mitgeteilt haben. Eine solche Regelung ist wirksam.
    BGH
    20.11.2020
  10. V ZB 90/19 - Ansprüche aus einem Kaufvertrag sind keine Wohnungseigentumssachen
    Leitsatz: Ansprüche aus einem Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum zählen nicht zu den in § 43 Nr. 1 WEG genannten Streitigkeiten; das gilt auch dann, wenn sie auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet sind und die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin (nur) aus den Vertragsparteien besteht.
    BGH
    24.09.2020