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Suchergebnis Urteilssuche (1841 - 1850 von 7990)
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9 C 445/16 - Grenzen der Aufklärungspflicht über früher angezeigte Mängel bei Neuvermietung, Vereitelung der Mangelbehebung, Minderungsquote bei FahrstuhlausfallLeitsatz: 1. Es gibt keine allgemeine Aufklärungspflicht des Vermieters, dem Mieter bei Mietvertragsschluss etwaige vom Vormieter in der Vergangenheit angezeigte Mängel ungefragt zu offenbaren (hier: vor Jahren aufgetretene Aufzugsgeräusche).2. Sagt der Mieter einen geplanten Besichtigungstermin einfach ab und vereitelt so eine Beseitigung etwaiger Mängel, scheidet eine Mietminderung schon dem Grunde nach aus.3. Die Nichtbenutzbarkeit eines Aufzugs berechtigt den Mieter einer im 3. OG gelegenen Wohnung allenfalls zu einer Mietminderung in Höhe von 3 %, und zwar nur für die konkreten Tage des Aufzugausfalls. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte05.04.2017
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7 C 185/15 - Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015, qualifizierter Mietspiegel als einfacher MietspiegelUrteil: ...Gericht zur Ermittlung der ortsüblichen...AG Mitte06.04.2016
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20 C 272/11 - Keine störende mobile Parabolantenne bei vorhandenem KabelanschlussUrteil: ...Das Gericht nahm hier eine Abwägung...AG Mitte23.07.2012
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17 C 7/11 - Rückgabe der Bürgschaft außerhalb des festgelegten ZeitraumsLeitsatz: Herausgabe der Bürgschaftsurkunde kann auch dann verlangt werden, wenn der in ihr festgelegte Zeitraum für die Inanspruchnahme verstrichen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding14.04.2011
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7 C 362/06 - Kürzung des Wohnwertzuschlages für geleasten KaltwasserzählerLeitsatz: Der sich aus der Orientierungshilfe ergebende Wohnwertzuschlag für einen geleasten Kaltwasserzähler kann im Wege der Schätzung gekürzt werden, wenn die Wohnwerterhöhung durch die Verbrauchskontrolleinrichtung tatsächlich geringer ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick27.03.2007
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VG 1 K 190.20 - Rückschnitt eines Straßenbaumes, um den zweiten Rettungsweg durch Ret-tungsgeräte der Feuerwehr zu gewährleistenLeitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann nicht verlangen, dass ein Straßenbaum beschnitten wird, damit der zweite Rettungsweg für die Wohnungen in seinem Haus erhalten bleibt. 2. Wenn der Straßenbaum so gewachsen ist, dass er der Feuerwehr ein Anleitern unmöglich macht, muss der Eigentümer einen zweiten Rettungsweg herstellen.(Leitsätze der Redaktion)VG Berlin06.12.2021
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4 B 866/19 - Räumlich beengte Unterbringung von Fernfahrern keine WohnnutzungUrteil: ...Haushaltsführung erkennen. Das Gericht vertritt...VGH Hessen01.07.2019
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2-13 S 127/17 - Instandhaltungspflichten, Vertretungsmacht des VerwaltersLeitsatz: 1. Die Vertretungsmacht des Verwalters für die übrigen Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren erfasst auch die Beauftragung eines Anwalts zur Berufungseinlegung. 2. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass für den Estrich auf den Balkonen der Sondereigentümer „allein unterhaltungs- und ggf. erneuerungspflichtig“ ist, besteht eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft insoweit nicht.LG Frankfurt/Main02.05.2019
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Vf. 12-VII-14 - Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche RechtsverordnungLeitsatz: 1. Kommt der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung einer bayerischen Rechtsverordnung zu der Überzeugung, dass die zugrunde liegende bundesrechtliche Ermächtigung gegen das Grundgesetz verstößt, hat er gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung ist entscheidungserhebliche Vorfrage bei der Überprüfung der darauf beruhenden Verordnung. 2. Im Hinblick auf § 558 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB besteht kein Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, weil nicht ersichtlich ist, dass diese bundesrechtliche Ermächtigung gegen das Grundgesetz verstößt. 3. Wird der landesrechtliche Normgeber aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig, muss er die darin enthaltenen Vorgaben beachten. Eine Prüfung der abgeleiteten Norm auf ihre Vereinbarkeit mit dem Landesverfassungsrecht ist nur insoweit eröffnet, als die bundesrechtliche Ermächtigung dem landesrechtlichen Normgeber einen Gestaltungsspielraum einräumt. 4. Die Regelung des § 1 b i. V. m. Anlage 2 WoGeV, wonach in den aufgeführten Gemeinden die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen 15 v. H. beträgt, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung. 5. Das von der Staatsregierung bei der Auswahl der Gemeinden angewandte Verfahren ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 6. Aus einzelnen gleich formulierten Tatbestandsmerkmalen zur Wohnungsmangellage in § 558 Abs. 3 Satz 2 und § 577 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht zwingend zu folgern, dass die danach jeweils möglichen Verordnungsregelungen für dieselben Gebiete gelten müssten.BayVerfGH16.06.2015
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67 S 357/15 - Überheiztes Schlafzimmer als Mietmangel auch bei technischer Unregulierbarkeit (Einrohrheizung)Urteil: ...legte das Gericht den Klage- und...LG Berlin03.05.2016