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Suchergebnis Urteilssuche (1841 - 1850 von 7925)
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IX ZB 258/05 - Prüfung der Berufungsbegründungsschrift durch ProzessbevollmächtigtenUrteil: ...Verfahren vertrauter Rechtsanwalt dem Gericht...BGH24.01.2008
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64 S 50/20 - Übersetzter Eigenbedarf rechtfertigt keine WohnungskündigungUrteil: ...gemacht werde, sei das Gericht zwar...LG Berlin20.01.2021
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67 S 59/17 - Gesundheitsgefährdung durch LegionellenUrteil: ...Gericht unzulässig, da sie auf einer mit...LG Berlin04.05.2017
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64 S 312/01 - Kein Schadensersatz wg. Pflichtverletzung aufgrund unzureichend durchgeführter Schönheitsreparaturen bei "desolatem" Anfangszustand; Quotenklausel nur anteilig bei Putz-/Untergrundschäden; MietausfallLeitsatz: 1. Befinden sich Fenster und Türen bereits bei Beginn des Mietverhältnisses in einem desolaten Zustand, hat der Vermieter wegen unsachgemäß ausgeführter Schönheitsreparaturen keinen Schadensersatzanspruch. 2. Die über gewöhnliche Malerarbeiten hinausgehende Beseitigung sog. "Untergrundschäden" an Holz, Putz und Mauerwerk gehört nicht zu den vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen, sondern obliegt dem Vermieter. 3. Wies die Wohnung bereits bei Beginn des Mietverhältnisses derartige "Untergrundschäden" auf, so kann auch aufgrund der Quotenklausel dem Vermieter nur ein anteiliger Betrag zugesprochen werden, der sich nach dem Verhältnis der Mietdauer zur Gesamtdauer der zurückliegenden, letztmals ausgeführten Schönheitsreparaturen bestimmt, oder der sich auf den entsprechenden Anteil der üblicherweise (ohne die Beseitigung der Substanzschäden) anfallenden Arbeiten beschränkt. Der Vermieter muß die entsprechenden Voraussetzungen darlegen. 4. Der Vermieter kann Mietausfall wegen nicht ausgeführter oder unsachgemäßer Schönheitsreparaturen nur verlangen, wenn er darlegt, daß er die vermieteten Räume - bei ordnungsgemäßer Ausführung der Schönheitsreparaturen - direkt an einen bereits vorhandenen Mietinteressenten hätte weitervermieten können.LG Berlin29.01.2002
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41 C 381/21 - Fristlose Kündigung wegen Axteinsatzes durch MieterLeitsatz: Befindet sich der Lebensgefährte und Vermieter hinter der Wohnungseingangstür, und schlägt die Lebensgefährtin und Mieterin mit einer Axt ein Loch in diese Wohnungseingangstür, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.AG Detmold14.04.2022
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56 S 9/24 WEG - Nichtiger Grundlagenbeschluss zur Anbringung von BalkonkraftwerkenLeitsatz: 1. Ein Grundlagenbeschluss, durch welchen die Gemeinschaft grundsätzlich das Anbringen von Balkonkraftwerken an den äußeren Balkonbrüstungen/an der straßenseitigen Fassade genehmigt, ist nichtig.2. Eine in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur allstimmig abgeändert werden.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II18.06.2024
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V 400/88 - Personengesellschaft; Gesellschafter; Steuerpflicht; Mehrfamilienhaus; Absetzungen; Berlin-FörderungLeitsatz: 1. Steuerpflichtiger i. S. d. § 14 a BerlinFG ist bei einer Personengesellschaft nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die Gesellschaft. 2. Hat eine Personengesellschaft in Berlin (West) ein Mehrfamilienhaus errichtet und treten anschließend neue Gesellschafter in die Gesellschaft ein, so hat dies keine Auswirkungen auf die erhöhten Absetzungen nach § 14 a BerlinFG.FG Berlin18.06.1991
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VIII ZR 181/16 - Ungenügendes einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche im MieterhöhungsverfahrenLeitsatz: Ein einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung ohne eigene positive Angaben genügt im Mieterhöhungsverfahren nicht den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten des Mieters (im Anschluss an das Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14, GE 2014, 1649 = NJW 2015, 475).BGH31.05.2017
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VII ZR 357/02 - Mietausfälle als Mangelfolgeschäden nach WeiterveräußerungLeitsatz: a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind. b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.BGH25.09.2003
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III ZR 3/00 - Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des KaufvertragesLeitsatz: Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns entfällt, wenn die Wandelung des vom Makler nachgewiese nen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berech tigt gewesen wäre.BGH14.12.2000