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Urteil Für Pfändung eines Und-Kontos Titel gegen sämtliche Kontoinhaber erforderlich, Zugriff auf Teilguthaben


Schlagworte

Für Pfändung eines Und-Kontos Titel gegen sämtliche Kontoinhaber erforderlich, Zugriff auf Teilguthaben

Leitsätze

1. Die Pfändung eines Guthabens auf einem Und-Konto setzt demnach einen Titel gegen sämtliche Konto-Mitinhaber und einen entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss voraus.

2. Will der Gläubiger nur eines von mehreren Kontomitinhabern auf das auf den Vollstreckungsschuldner entfallende Konto-Teilguthaben zugreifen, muss und kann er zusätzlich dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft, Erlösverteilung und Erlösauszahlung gemäß § 749 BGB pfänden.

(Leitsätze der Redaktion)

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