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Suchergebnis Urteilssuche (1621 - 1630 von 7925)
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72 C 78/08 WEG - Praxisschilder an Hausfassade; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teileigentum; Werbeschilder; Gewerbetreibender; FreiberuflerLeitsatz: Ein Wohnungseigentümer, der in seinem Wohnungs- oder Teileigentum als Freiberufler oder Gewerbetreibender eine Praxis betreibt, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Duldung eines zweiten Praxisschildes im Fassadenbereich. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Tempelhof-Kreuzberg25.11.2008
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VII ZR 174/19 - Mindesthonorar für Architekten und Ingenieure in AltfällenDer Fall: ...auszulegen ist, dass ein nationales Gericht...BGH02.06.2022
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VIII ZR 22/20 - Gutachteneinholung statt Berliner Mietspiegel, Zugang des Mieterhöhungsverlangens maßgeblich für Ermittlung der VergleichsmieteLeitsatz: ...Gerichte sind grundsätzlich auch dann...BGH28.04.2021
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VIII ZR 217/16 - Anspruchssubstantiierung im Mahnbescheidsantrag, Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid, Aufgaben des Richters zur Klärung des Sachverhalts, Verletzung der Gewährung rechtlichen GehörsLeitsatz: ...Gericht der Mühe unterziehen, trotz...BGH25.04.2017
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V ZB 176/11 - Konkludenter Berufungsantrag aufgrund der Berufungsbegründung; unzulässige Berufung ohne Berufungsantrag; Stellen eines SachantragsLeitsatz: Auch ohne Berufungsantrag kann sich bereits aus der Berufungsbegründung ergeben, dass das Urteil in vollem Umfang angegriffen wird. Damit ist die Berufung zulässig. (Leitsatz der Redaktion)BGH29.03.2012
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VIII ZR 301/10 - Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung; Vorfälligkeitsklausel in Kombination mit AufrechnungsklauselLeitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, nach § 543 Abs. 1 BGB den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Miete trotz einer Abmahnung des Vermieters weiterhin unpünktlich zahlt. Bei der Würdigung, ob die Vertragsfortsetzung für den Vermieter unzumutbar ist, sind auch die vor der Abmahnung liegenden Vertragsverletzungen des Mieters zu berücksichtigen. Nach vorangegangenen unpünktlichen Zahlungen kann bereits eine weitere unpünktliche Zahlung nach erfolgter Abmahnung die Kündigung rechtfertigen. Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, dass der Vermieter für einige Zeit die verspäteten Mietzahlungen unbeanstandet lässt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 191/10, GE 2011, 947). (Leitsätze der Redaktion)BGH14.09.2011
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V ZR 250/10 - Zulässigkeit der Revision bei mehreren selbständig tragenden GründenLeitsatz: Hat das Berufungsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige Erwägungen gestützt, muss der Revisionskläger für jede dieser selbständigen Begründungen darlegen, warum sie als unrichtig angegriffen werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH20.05.2011
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VIII ZB 65/10 - Einzelrichterzuständigkeit; gesetzlicher Richter; verfassungswidrige Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Einzelrichter; Kammerzuständigkeit; Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 91 a ZPOLeitsatz: 1. Lässt der originäre Einzelrichter die Rechtsbeschwerde zu, verstößt das gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, weil eine Übertragung der Sache auf die mit drei Richtern besetzte Kammer geboten gewesen wäre (§ 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO). 2. Gegen eine Kostenentscheidung gem. § 91 a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden. (Leitsätze der Redaktion)BGH08.03.2011
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V ZR 62/09 - Zur Zulässigkeit eines privilegierten Parteiwechsels bei Anfechtungsklage; Klageumstellung auf übrige Wohnungseigentümer; Beiladung des zustellungsbevollmächtigten Verwalters; Verfahrensbeteiligung des Verwalters als Partei; Klageänderung; RubrumsänderungLeitsatz: a) Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird. b) Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).BGH05.03.2010
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VIII ZR 12/07 - Unwirksame Zustellung an unerkannt geschäftsunfähige MieterinLeitsatz: Auch wenn die Zustellung eines Versäumnisurteils auf Zahlung und Räumung wegen unerkannter Geschäftsunfähigkeit der Mieterin unwirksam war, darf die Klage nicht durch Prozessurteil abgewiesen werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.01.2008