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  1. XII ZR 38/24 - Auslegung von mietvertraglichen Vereinbarungen
    Leitsatz: 1. Der Wortlaut des Mietvertrags schließt Beweisaufnahme über Vortrag zu ergänzendem Inhalt nicht aus.2. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags aufgrund vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    18.12.2025
  2. 7 C 5144/24 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Eine besonders ruhige Lage i.S.d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel ist nur dann gegeben, wenn überhaupt kein Lärm wahrzunehmen ist.2. Das Vorhandensein von Bäumen, Büschen, Grünflächen und Wegen indiziert noch keine aufwendige Gestaltung, sondern nur eine durchschnittliche Ausstattung von Vorgarten und Hof.3. Der Energieverbrauchswert ist nur dann zu berücksichtigen, wenn keine Wärmedämmung gegeben ist; ein gedämmter Dachboden ist ein Positivmerkmal.4. Mosaikeichenparkett nur in einem von drei Räumen indiziert noch keinen hochwertigen Bodenbelag.5. Bei vorhandener Badewanne liegt keine Duschmöglichkeit i.S.d. Orientierungshilfe vor, wenn kein Spritzwasserschutz in Form eines Duschvorhangs vorhanden ist.6. Bei einem von beiden Seiten abschließbaren Durchgang zum Hof handelt es sich nicht um einen abschließbaren Fahrradabstellraum. 7. Eine Wohnung mit Durchgangszimmer indiziert immer einen schlechten Schnitt i.S.d. Orientierungshilfe.
    AG Pankow
    28.05.2025
  3. V ZR 39/24 - Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten
    Leitsatz: Zur Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für eine diesem öffentlich-rechtlich obliegende Prüfung der Standsicherheit von tragenden Teilen des Gemeinschaftseigentums an einem Bauwerk besonderer Art (überbauter Fernbahnhof).
    BGH
    23.05.2025
  4. 26/25 - Vollstreckungsschutzantrag mit Vortrag, die Auflagen nicht erfüllen zu können
    Leitsatz: ...Gericht nachzugehen, um dem Anspruch auf...
    VerfGH Berlin
    13.05.2025
  5. 31 C 153/24 - Keine Erweiterung des Gebrauchsrechts für Mieter mit Behinderung
    Leitsatz: Ein Vermieter kann von einem Mieter mit Behinderung nicht verlangen, dass dieser seinen Therapie-Hund nicht mehr in der angemieteten Wohnung bzw. auf der mitvermieteten Terrasse hält (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 3, 5 und 20 AGG sowie § 242 BGB).Eine räumliche Erweiterung des Gebrauchsrechts des Mieters wird jedoch durch § 554 BGB nicht gedeckt, selbst wenn die bauliche Veränderung der Mietsache dem Gebrauch des Mieters mit Behinderung dient.
    AG Brandenburg/Havel
    06.05.2025
  6. 1 S 194/24 - Eigentümerversammlung, Organisationsgeschick, Protokollierung, Teilungserklärung Vertretung des Eigentümers
    Leitsatz: 1. Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung.2. Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Dortmund
    29.04.2025
  7. III ZR 18/24 - Löschung einer Auflassungsvormerkung
    Leitsatz: Ein Notar hat sicherzustellen, dass eine Auflassungsvormerkung nicht vor nachrangigen, nicht übernommenen Belastungen gelöscht wird.
    BGH
    24.04.2025
  8. 83 C 449/24 - Schadensersatzanspruch wegen übermäßigen Rauchens
    Urteil: ...Zeugenvernehmung ist das Gericht davon überzeugt...
    AG Mainz
    17.04.2025
  9. VIII ZR 270/22 - Stellungnahme eines „Behandlers“ zum Nachweis von Härtegründen bei Eigenbedarfskündigung
    Urteil: ...Gesundheitsgefahren geltend, müssten sich die Gerichte...
    BGH
    16.04.2025
  10. V ZR 96/24 - Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage sind verteilungsneutral
    Leitsatz: 1. Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage sind verteilungsneutral und dürfen nicht in die Abrechnungsspitze einfließen.2. Der Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse kann teilweise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden. Vorauszusetzen ist, dass die Abrechnungsspitze eine rechnerisch selbständige und abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition enthält und anzunehmen ist, dass die Wohnungseigentümer den Beschluss auch mit dem unbeanstandet gebliebenen Teil gefasst hätten.
    BGH
    11.04.2025