Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Leitsätze
1. Eine besonders ruhige Lage i.S.d. Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel ist nur dann gegeben, wenn überhaupt kein Lärm wahrzunehmen ist.
2. Das Vorhandensein von Bäumen, Büschen, Grünflächen und Wegen indiziert noch keine aufwendige Gestaltung, sondern nur eine durchschnittliche Ausstattung von Vorgarten und Hof.
3. Der Energieverbrauchswert ist nur dann zu berücksichtigen, wenn keine Wärmedämmung gegeben ist; ein gedämmter Dachboden ist ein Positivmerkmal.
4. Mosaikeichenparkett nur in einem von drei Räumen indiziert noch keinen hochwertigen Bodenbelag.
5. Bei vorhandener Badewanne liegt keine Duschmöglichkeit i.S.d. Orientierungshilfe vor, wenn kein Spritzwasserschutz in Form eines Duschvorhangs vorhanden ist.
6. Bei einem von beiden Seiten abschließbaren Durchgang zum Hof handelt es sich nicht um einen abschließbaren Fahrradabstellraum.
7. Eine Wohnung mit Durchgangszimmer indiziert immer einen schlechten Schnitt i.S.d. Orientierungshilfe.
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