« zurück zur Suche
Urteil Vollstreckungsschutzantrag mit Vortrag, die Auflagen nicht erfüllen zu können
Schlagworte
Vollstreckungsschutzantrag mit Vortrag, die Auflagen nicht erfüllen zu können
Leitsatz
Hat das Vollstreckungsgericht im Verfahren auf Räumungsschutz wegen einer depressiven Erkrankung mit Suizidgefahr die Auflage erteilt, sich in fachärztliche Behandlung zu begeben, ist dem weiteren Vorbringen des Betroffenen, er sei wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit (§ 104 BGB) dazu nicht in der Lage, vom Gericht nachzugehen, um dem Anspruch auf rechtliches Gehör zu genügen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat