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  1. 31 C 256/14 - Geplanter Balkon als Zusicherung bei Wohnungsvermietung
    Leitsatz: Ein in einem Mietvertrag ausdrücklich als mitvermieteter „Balkon geplant" gilt als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.05.2015
  2. 34 C 93/12 - Einfriedungspflicht des Nachbarn, Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
    Leitsatz: 1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine „Einfriedung“ im Sinne des Nachbarrechts. 2. Zur Frage, inwieweit eine Einfriedungspflicht des Grundstücksnachbarn gemäß dem Landes-Nachbarrecht i. V. m. Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der „freien Landschaft“ im Sinne des § 59 BNatschG i. V. m. den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    05.08.2015
  3. 31 C 160/14 - Duldungspflicht für geringfügigen Überbau
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung eines Überbaus (hier: Dachstuhl eines Carports) und Herausgabe der überbauten Fläche verlangen, wenn dem Nachbarn zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.2. Ist der Beseitigungsanspruch (nach drei Jahren) verjährt, kann der nicht der Verjährung unterliegende Herausgabeanspruch nach brandenburgischem Nachbarrecht ausgeschlossen sein.3. Danach ist ein Überbau im Luftraum von nicht mehr als 25 cm unwesentlich und vom Eigentümer zu dulden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    07.12.2016
  4. 31 C 37/17 - Einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum, Gefährdung von Nachbarn des Mieters, unsubstantiierter Vortrag zur Gefahr für Leib oder Leben, Flaschenwürfe aus der Wohnung, fristlose Kündigung, beabsichtigte Generalsanierung
    Leitsatz: 1. Eine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum setzt voraus, dass vom Antragsgegner eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer ausgeht.2. Das ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn zwar mehrfach Schnaps- und Weinflaschen vor dem Haus gefunden wurden, ohne dass jedoch beobachtet wurde, dass der Antragsgegner als allein verbliebener Mieter die Flaschen aus dem Fenster seiner Wohnung warf. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.04.2017
  5. 31 C 102/09 - Betriebskostenabrechnung bei nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung; vereinbarte Wohnfläche
    Leitsatz: Bei einer Abweichung der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag (hier: 133,00 m2) zu der tatsächlichen Wohnfläche (hier: 116,891 m2) - mithin von über 10 % - sind die einzelnen Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung, die auf der Basis der unrichtigen Wohnfläche berechnet wurden, nur mit der tatsächlichen Wohnfläche neu zu berechnen, da die Betriebskostenabrechnung insofern formell ordnungsgemäß und inhaltlich unrichtig ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    14.07.2011
  6. 34 C 16/10 - Sprengwasserabzug; Abzug von nicht erfassten Abwasserkosten
    Leitsatz: Der Vermieter ist gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Betriebskostenumlage verpflichtet, bei den Wasserwerken die Gewährung eines Sprengwasserabzugs zu beantragen und für die Erfassung Zwischenzähler an allgemein zugänglichen Wasserhähnen außerhalb des Hauses zu installieren. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    08.11.2010
  7. 31 C 279/11 - Minderung bei Zugluft in ausgebauter Dachgeschosswohnung; Verletzung der Regeln zur Luftdichtheit; Mangel
    Leitsatz: Sind die beim Dachausbau gültigen Regeln zur Luftdichtheit nicht eingehalten worden, und kommt es deshalb zu erheblichen Zuglufterscheinungen, kann der Mieter die Miete im Winter um 10 % monatlich mindern und im Frühjahr und Herbst um 5 %. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    28.06.2013
  8. 12 C 161/98 - Fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit, Fortsetzung, Mietverhältnis, Beleidigung
    Leitsatz: Wirft der Vermieter dem Mieter querulantenhaftes, aufwieglerisches Verhalten vor, ohne hierzu veranlaßt worden zu sein, so ist dem Mieter die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, und er ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.
    AG Borken
    05.11.1998
  9. 5 C 27/99 - Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Übersendung; Zustimmungsverlangen
    Leitsatz: Dem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist das Sachverständigengutachten (in Kopie) als Begründungsmittel beizufügen, auch wenn das Gutachten im Rahmen eines Vorprozesses dem Mieter schon früher einmal zugegangen war.
    AG Bonn
    28.04.1999
  10. 5 C 351/89 - Schadensminderungspflicht; Ersatzanspruch für Anwaltskosten<br />Leitsatz<br />Der Vermieter verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung eines erstmaligen Zahlungsrückstandes des Mieters beauftragt, obwohl er selbst mit dem Miete
    Leitsatz: Der Vermieter verstößt gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung eines erstmaligen Zahlungsrückstandes des Mieters beauftragt, obwohl er selbst mit dem Mieter in ständiger Verbindung steht.
    AG Bonn
    30.11.1989