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Suchergebnis Urteilssuche (7551 - 7560 von 7807)
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17 C 434/86 - Modernisierungsankündigung; Verbesserung der Mietsache; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht des Mieters; Ankündigungsschreiben, Inhalt; Heizungseinbau; Kostenvoranschlag; WärmebedarfsberechnungLeitsatz: Zum Umfang der Informationspflicht nach § 541 b BGB.AG Schöneberg23.01.1987
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15 C 653/86 - Mieterhöhung/Beschränkung auf "Kostenmiete"; Mieterhöhung/Beschränkung auf Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung/keine Beifügung bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG; Erhöhungsverlangen/Beifügung eines Gutachtens; Gutachten/mehr als drei Jahre alte Vergleichsmieten; Vergleichsmieten/mehr als drei Jahre alt; Sachverständigengutachten/als Begründungsmittel; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten bei Mieterhöhung gem. § 2 MHGLeitsatz: 1. Die von dem Repräsentanten einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auf einer Mieterversammlung abgegebene Erklärung, einen über die Kostenmiete hinausgehenden Mietzins nicht geltend machen zu wollen, ist für die Zulässigkeit einer Mieterhöhungsklage nach § 2 MHG ohne rechtliche Bedeutung. Insbesondere ergibt sich aus einer solchen "Ankündigung" nicht die Verpflichtung, dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beizufügen. 2. Die Heranziehung eines Gutachtens mit Vergleichsmieten, die vor mehr als 3 Jahren berechnet wurden, führt nicht zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens nach § 2 MHG.AG Wedding19.01.1987
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62 S 59/86 - Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenovierteLeitsatz: 1. Der zwischen dem Vor- und Nachmieter einer preisgebundenen Altbauwohnung mit Rücksicht auf den Abschluß eines Nachfolgemietvertrages geschlossene Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände des Vormieters ist insoweit wirksam, als der verlangte Kaufpreis dem objektiven Wert der veräußerten Gegenstände entspricht. 2. Der Käufer und Nachmieter hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung ergeben. 3. Zur Wertberechnung gekaufter Gegenstände. 4. Die Kammer folgt dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart (GE 86, 387).LG Berlin19.01.1987
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8 RE Miet 3505/86 - Mieterhöhung/Beamtenwohnung; Mieterhöhungsverlangen/Beamtenwohnung; Bundeswohnung/Mieterhöhung; Personalrat/Anhörung bei Mieterhöhung; Zustimmung bei Mieterhöhung; Beamtenwohnung/MieterhöhungLeitsatz: 1. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlaß eines Rechtsentscheides. 2. Das Mietrecht sieht kein Sonderrecht für Beamte vor. (Nichtamtliche Leitsätze, Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)KG12.01.1987
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5 C 445/86 - Fassade; Außenwand/Instandhaltungszuschlag; Fassade/Instandhaltungszuschlag; Gebäude/Fassade; Gebäude/Außenwand; Giebelwand/Fassade; Seitenflügel/FassadeLeitsatz: Eine Giebelwand eines Seitenflügels, welche nicht zur Straßenseite hin gelegen ist, ist eine Außenwand i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 XII. BMG.AG Tempelhof-Kreuzberg09.01.1987
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14 C 469/86 - Nachtstromspeicherheizung/Zeitwert; Einrichtungen des Mieters/Zeitwert einer Nachtstromspeicherheizung; Entschädigung für Nachtstromspeicherheizung; Zeitwert/NachtstromspeicherLeitsatz: Bei der Berechnung des Zeitwertes einer Nachtstromspeicherheizung ist von einer jährlichen Abschreibung von 10 % auszugehen.AG Charlottenburg23.12.1986
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2 C 563/86 - Feststellungsklage/Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung; Feststellungsklage/Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung/negative Feststellungsklage; Feststellungsklage/Preisstellenverfahren; Preisstellenverfahren/Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis/FeststellungsklageLeitsatz: 1. Der Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, Gewißheit über die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung zu erhalten, steht nicht entgegen, daß ein Preisstellenverfahren noch nicht eingeleitet oder noch nicht zu Ende geführt worden ist. 2. Das Preisstellenverfahren ist einer Entscheidung des Zivilgerichts nicht vorgreiflich.AG Neukölln01.12.1986
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14 W 887/86 - Teilstreitwert gegen einen von zwei Bekl. bei Festsetzung des Streitwertes aus der Sicht des Kl.Leitsatz: Setzt das Revisionsgericht den Gesamtstreitwert gegen beide Beklagte (Verkäufer: 183.000 DM - Makler: 7.176 DM) auf 190.176 DM fest, so sind die Anwaltsgebühren des Maklers nur aus einem Wert von 7.176 DM und nicht aus dem vom BGH festgesetzten Gesamtstreitwert (Revision war vom Kläger eingelegt) zu berechnen.OLG Koblenz26.11.1986
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18 C 72/86 - Duldung Fahrstuhleinbau; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Fahrstuhleinbau; Duldungspflicht des Mieters; Interessenabwägung; Lichteinfall; SichtbeeinträchtigungLeitsatz: Zur Duldungspflicht des Mieters in bezug auf den Einbau eines Fahrstuhls.AG Charlottenburg24.11.1986
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27 O 138/85 - Verkehrssicherungspflicht; Privatgrundstück; Unebenheit; Wegunebenheit; Gefahrenquelle; HofflächeLeitsatz: Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf Privatgrundstücken (hier: Unebenheiten auf einem Weg).LG Berlin18.11.1986