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Suchergebnis Urteilssuche (7541 - 7550 von 7893)
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VIII ZR 224/13 - Auszahlung angesparter Beträge bei Selbstvornahme von SchönheitsreparaturenLeitsatz: Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete gemäß § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung vorgesehen ist, enthaltene Klausel „Sofern der Mieter Schönheitsreparaturen selbst ausführt oder durch entsprechende Fachfirmen ausführen lässt, werden ihm auf Antrag die anteiligen Beträge, wie sie sich nach der obigen Verordnung errechnen, ausgezahlt, sofern die Ausführung sach- und fachgerecht erfolgt ist." berechtigt den Mieter, die Schönheitsreparaturen selbst auszuführen und anschließend die Auszahlung der „angesparten" Beträge zu verlangen.BGH03.12.2014
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V ZR 291/13 - Meliorationsentschädigung; Entschädigung für auf den Grundstückseigentümer übertragene Entwässerungsanlagen; Abwendung des Entschädigungsanspruchs; Komplexmelioration; DrainageLeitsatz: a) Der Grundstückseigentümer kann den Entschädigungsanspruch nach § 13 MeAnlG nicht dadurch abwenden, dass er von dem früheren Eigentümer der Anlage deren Beseitigung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt und diesen in entsprechender Anwendung der Regelung in § 1001 Satz 2 BGB auf ein Recht zur Wegnahme verweist. b) Der Entschädigungsanspruch des ehemaligen Anlageeigentümers für den Rechtsverlust nach § 13 MeAnlG entfällt oder vermindert sich nicht, wenn sich auf dem Grundstück schon eine von dem Grundstückseigentümer angelegte Drainage (Altanlage) befand, die bei der Neuerrichtung der Entwässerungsanlagen im Zuge der Herstellung einer Komplexmelioration zerstört und durch die am 1. Januar 1995 noch vorhandene Anlage ersetzt wurde.BGH18.07.2014
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XI ZR 147/12 - Aufklärungspflicht der Bank über verdeckte Innenprovision; Anlageberatung; Kick-back-ZahlungLeitsatz: a) Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären. b) Soweit diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 1. August 2014 unterblieben ist, handelte die beratende Bank ohne Verschulden.BGH03.06.2014
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IX ZR 136/13 - Keine Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach wirksamer EnthaftungserklärungLeitsatz: Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.BGH22.05.2014
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XI ZR 130/13 - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Aufklärungspflicht der empfehlenden Bank über zeitweilige Aussetzung der Anteilrücknahme bei offenem ImmobilienfondsLeitsatz: Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären.BGH29.04.2014
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VII ZR 241/13 - Kein Anspruch auf Werklohn bei SchwarzarbeitLeitsatz: Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu.BGH10.04.2014
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VII ZR 26/12 - Konkludente Werkabnahme bei im Wesentlichen mangelfreier Fertigstellung; Verhalten des Auftraggebers als Billigung der erbrachten Leistungen; Abfordern von Bauplänen zur Archivierung; Sekundärhaftung des Architekten; Werkvertrag; Verjährung von Ansprüchen aus BauvertragLeitsatz: Eine konkludente Abnahme kommt in Betracht, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist und der Auftragnehmer das Verhalten des Auftraggebers als Billigung seiner erbrachten Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstehen darf.BGH20.02.2014
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I ZR 77/12 - VertragsstrafevereinbarungenLeitsatz: a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 41 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen). b) Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach „neuem Hamburger Brauch” abzuschließen.BGH13.11.2013
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V ZR 155/12 - Unwirksamer Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren über schuldnerfremdes Eigentum; unzureichende/fehlerhafte Bezeichnung des Zwangsversteigerungsobjektes in Terminsbestimmung; falsches Haus ersteigertLeitsatz: a) Zuschlagsbeschlüsse (§ 90 ZVG) sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv „aus sich heraus" auszulegen. b) Greift ein Zuschlag (§ 90 ZVG) in schuldnerfremdes Eigentum ein, ist er unwirksam, wenn ein verständiger Eigentümer nach dem Inhalt der veröffentlichten Terminsbestimmung seine Betroffenheit nicht erkennen und deshalb auch bei Beachtung gehöriger Sorgfalt seine Rechte nicht wahren konnte.BGH08.11.2013
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XII ZR 132/12 - Ausgleich von finanziellen Zuwendungen nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Darlehen an Lebenspartner; anteilige Aufwendungen; fiktive Miete als MaßstabLeitsatz: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre.BGH08.05.2013