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Urteil Grundstücksbelastungen
Schlagworte
Grundstücksbelastungen; Aufbaugrundschuld; Bestellung durch staatlichen Verwalter und Miterben
Leitsatz
Haben vor Herausgabe der Hinweise vom 15. September 1970 zur Durchführung der Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 an der Bestellung einer Aufbaugrundschuld neben dem für einzelne Erbanteile eingesetzten staatlichen Verwalter auch in der DDR lebende Miterben mitgewirkt, ist § 18 Abs. 2 Satz 1 VermG auf diese Aufbaugrundschulden regelmäßig nicht anwendbar.
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