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Urteil Enteignung
Schlagworte
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Be-fehle; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl
Leitsatz
Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechts-wirk-lichkeit erkennbar geworden ist, daß er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat.
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