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VG 14 A 255.86 - Ausnahme von der Heizkostenverordnung; unverhältnismäßig hoher AufwandLeitsatz: Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der den Vermieter von der Verpflichtung befreit, eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizkosten anzubringen, liegt im Regelfall jedenfalls dann vor, wenn das Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet werden müßte, um verbrauchsabhängig abzurechnen (zu § 11 Abs. 1 Ziff. 1 a HeizkostenV).VG Berlin26.05.1988
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12 C 694/87 - Einbruchssicherung; Einbruchssicherung/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; Einbruchsvorkehrungen/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; vertragsgemäßer Gebrauch/Einbruchssicherungen; Mängelkenntnis/unvollkommene Einbruchssicherung; Vorschußanspruch/des Mieters für EinbruchssicherungLeitsatz: Zur Frage, wann der Mieter vom Vermieter spezielle Einbruchsvorkehrungen verlangen kann.AG Schöneberg23.05.1988
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11 S 384/87 - Konkludentes Mietverhältnis; schlüssiges Verhalten; Zwangsvollstreckung; RäumungsvollstreckungLeitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem schon mehrere Jahre alten Räumungsurteil kann unzulässig sein.LG Hamburg20.05.1988
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VIII ZR 96/87 - Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe; Rückgabe der Mietsache; Entschädigungsanspruch des Vermieters; Vorenthaltung der Mietsache; Mitverschulden des VermietersLeitsatz: a) Der Mieter, der nach Beendigung des Mietvertrages von ihm zu beseitigende Einrichtungen in den Mieträumen zurückläßt, enthält das Mietobjekt dem Ver-mieter vor, wenn wegen des Belassens der Einrichtungen nur eine teilweise Räumung anzunehmen und eine solche nach dem Mietvertrag nicht statthaft ist. b) § 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar. c) Die Entschädigungsforderung nach § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB ist wie ein Miet zinsanspruch der Umsatzsteuer unterworfen.BGH11.05.1988
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8 W 487/87 - Unterschriftsbeglaubigung; Verwalterbestellung; Bestellungsbeschluss; GeschäftswertLeitsatz: Als Geschäftswert von Unterschriftsbeglaubigungen auf der Niederschrift über den Bestellungsbeschluß eines Verwalters (§ 26 Abs. 4 WEG) ist nach § 30 Abs. 2 KostO der Wert regelmäßig mit 5.000,- DM anzunehmen. Eine Schätzung auf der Grundlage des Wertes oder der Größe der Wohnanlage ist nicht möglich.OLG Stuttgart06.05.1988
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62 S 378/87 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mitteilungspflicht des Vermieters; Duldungspflicht des Mieters; bauliche VeränderungLeitsatz: Das Kammergericht wird ersucht, im Wege des Rechtsentscheides über folgende Rechtsfragen zu befinden: Setzt die Erhebung eines Wertverbesserungszuschlages nach § 11 AMVOB voraus a) die Zustimmung des Mieters zur baulichen Veränderung, b) wenn nein, die in Beachtung des Verfahrens nach § 541 b BGB vor Beginn der Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache zu erfolgende Mitteilung des Vermieters und die sich daraus ergebende Duldung des Mieters oder mangels derselben Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der wertverbessernden Maßnahmen?LG Berlin05.05.1988
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8 C 21/88 - Mängelbeseitigung/Kostenvorschuß; Kostenvorschuß/MängelbeseitigungLeitsatz: Der Mieter, der nach § 538 BGB berechtigt ist, den Mangel der Mietsache selbst zu beseitigen, kann vom Vermieter einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlich zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten verlangen.AG Tempelhof-Kreuzberg24.04.1988
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V ZB 10/87 - Lastentragungspflicht; Haftung des Erwerber einer Eigentumswohnung; Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere JahreLeitsatz: Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, die in der anteilmäßigen Verpflichtung zum Tragen der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) wurzeln, haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden (§ 28 Abs. 5 WEG), erst nach dem Eigentumserwerb gefaßt worden ist.BGH21.04.1988
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24 W 4878/87 - Rechtsweg bei Streitigkeiten mit einem vor Rechtshängigkeit ausgeschiedenen WohnungseigentümerLeitsatz: ...ist, sind deshalb die Gerichte der...KG20.04.1988
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3 C 487/87 - Feuchtigkeitsschäden; Mietzinsminderung; Gebrauch; vertragswidrige Beweislast des VermietersLeitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Mietminderungsrecht nicht zu, wenn er Feuchtigkeitsschäden durch vertragswidrigen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. 2. Bei Feuchtigkeitsschäden ist in einer wärmeren Jahreszeit eine geringere Mietminderung anzusetzen als in einer kälteren Jahreszeit.AG Schöneberg19.04.1988