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Urteil Ausnahme von der Heizkostenverordnung
Schlagworte
Ausnahme von der Heizkostenverordnung; unverhältnismäßig hoher Aufwand
Leitsatz
Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der den Vermieter von der Verpflichtung befreit, eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizkosten anzubringen, liegt im Regelfall jedenfalls dann vor, wenn das Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet werden müßte, um verbrauchsabhängig abzurechnen (zu § 11 Abs. 1 Ziff. 1 a HeizkostenV).
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