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Urteil Ausnahme von der Heizkostenverordnung


Schlagworte

Ausnahme von der Heizkostenverordnung; unverhältnismäßig hoher Aufwand

Leitsatz

Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der den Vermieter von der Verpflichtung befreit, eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizkosten anzubringen, liegt im Regelfall jedenfalls dann vor, wenn das Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet werden müßte, um verbrauchsabhängig abzurechnen (zu § 11 Abs. 1 Ziff. 1 a HeizkostenV).

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