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  1. OVG 2 B 9.87 - Bauordnung; Nachbarschutz; Garage; Grundstücksgrenze; Abstellraum; Abstandsflächenregelung; Mindestabstandflächen
    Leitsatz: 1. Der nach der Berliner Bauordnung 1985 zusammen mit einer Garage an der Grundstücksgrenze zulässige Abstellraum muß mit der Garage als ein dieser untergeordneter Nebenraum baulich und funktional verbunden sein. 2. Die Abstandsflächenregelung des § 6 BauO Bln entfaltet zumindest hinsichtlich der dort fortgeführten Mindestabstandflächen unmittelbare nachbarschützende Wirkung.
    OVG Berlin
    29.09.1988
  2. 13 C 345/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterkeller, Lage an Stadtautobahn; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterkeller, fehlender als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, Lage an der Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal; Verkehrslärm, durch Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal; Geräuschebeeinträchtigung, durch Bahngelände als wohnwertminderndes Merkmal; Bahngelände, Geräusche durch Bahngelände als wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß, kein wohnwerterhöhendes Merkmal bei Zahlung der Gebühr durch Mieter; Mängel, behebbare Mängel kein wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels für Altbauwohnungen. 2. Fehlender Abstellraum oder Mieterkeller sowie Lage am Bahngelände und der Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal.
    AG Charlottenburg
    28.09.1988
  3. 12 C 358/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels
    Leitsatz: Zum Umfang der Darlegungslast des Vermieters bei Überschreiten des Mittelwerts des Berliner Mietspiegels.
    AG Wedding
    25.09.1988
  4. 15 C 531/88 - Kein Kostenvorschuß für Ermittlung, ob ein Mangel vorliegt; Mängel der Mietsache; Mangelbeseitigung, Kostenvorschuß; Gutachterkosten, Vorschuß; Ausforschung in bezug auf Vorliegen von Mängeln; Bleirohre; Trinkwasserrohre aus Blei; Mietmängel, vermutete
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vorschusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Bleirohrleitungen entnommene Wasser.
    AG Schöneberg
    23.09.1988
  5. 15 C 531/88 - Mangel; Vorschuss für Gutachten über Gesundheitsgefährdung; Bleigehalt im Trinkwasser
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vor-schusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Blei-rohrleitungen entnommene Wasser.
    AG Schöneberg
    23.09.1988
  6. 6 C 336/88 - Begründung der Mieterhöhung/Quadratmeterpreis; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhungserklärung/Angabe des Quadratmeterpreises; Quadratmeterpreis/Angabe als Voraussetzung für Mieterhöhungserklärung (2 MHG); Berliner Mietspiegel/Spannenfeld; Spannenfeld des Berliner Mietspiegels/Darlegung bei gerichtlichem Erhöhungsverlangen; Erhöhungsbetrag/Angabe als Voraussetzung für Wirksamkeit der Mieterhöhung (§ 2 MHG)
    Leitsatz: Eine unter Bezugnahme auf den Mietspiegel vorgenommene Mieterhöhung nach § 2 MHG i.V.m. § 2 ÜGA ist unwirksam, wenn in der Mieterhöhungserklärung der verlangte Quadratmeterpreis nicht angegeben wird.
    AG Neukölln
    21.09.1988
  7. 1 UH 1/1988 (a) - Heizkostenabrechnung; Fernwärme/öffentlich geförderter Wohnungsbau; Öffentlich geförderter Wohnungsbau; Fernheizwerk; Bau mit öffentlichen Mitteln; öffentliche Mittel; zweckwidrige Verwendung; Mietnebenkosten; Fernwärme; Abrechnung; Wärmelieferun
    Leitsatz: Der Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen, der für die Gesamtherstellungskosten einer Wohnanlage und Wirtschaftseinheit bewilligte öffentliche Mittel teilweise für den Bau eines nicht zu dieser Wirtschaftseinheit gehörenden Fernheizwerks verwandt hat, ist dennoch grundsätzlich berechtigt, die Kosten der Wärmelieferung mit Grund- und Arbeitspreis nach § 22 der Neubaumietenverordnung (für die Heizperioden zwischen 1980/81 und 1984/85 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.7.1979) auf die Mieter umzulegen. Dies gilt nicht in Fällen mißbräuchlicher Umgehung mietpreisrechtlicher Vorschriften zum Nachteil der Mieter.
    LG Bremen
    21.09.1988
  8. 5 C 294/88 - Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegel; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; gerichtliches Erhöhungsverfahren, Darlegungslast; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes Merkmal; Renovierungsbedürftigkeit, des Treppenhauses als wohnwertminderndes Merkmal: Räume, große im Altbau kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon, ohne Größenangabe kein wohnwerterhöhendes Merkmal; WC, nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, fehlende als wohnwertminderndes Merkmal; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Der Vermieter muß im gerichtlichen Erhöhungsverfahren nach § 2 MHG die wohnwerterhöhenden Merkmale dartun. Kann er das nicht, weil er die Wohnung nicht rechtzeitig vorher besichtigt hat, ist eine Beweisaufnahme, etwa durch Sachverständigengutachten, unzulässig. 2. Macht der Mieter starke Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses geltend (Merkmalgruppe 4), obliegt es dem Vermieter, die Daten der letzten Renovierung anzugeben. 3. Große Räume sind kein wohnwerterhöhendes Merkmal.
    AG Tiergarten
    19.09.1988
  9. 3 C 383/88 - Zustimmung durch schlüssiges Verhalten; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Zustimmung; Zustimmungserklärung; schlüssiges Verhalten; Zahlung als Zustimmung; Mietzinszahlung als Zustimmungserklärung
    Leitsatz: Zur Frage, ob eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vorliegt, wenn er auf ein entsprechendes Schreiben des Vermieters ausdrücklich nicht zustimmt, auf ein Erinnerungsschreiben des Vermieters nicht antwortet, dann aber tatsächlich zahlt.
    AG Wedding
    14.09.1988
  10. 24 W 1670/88 - Wohnungseigentum; Gerichtsverfahren; einstweilige Anordnung; Vollstreckungsgegenantrag
    Leitsatz: Einwendungen gegen den im Wohnungseigentumsverfahren im Wege einstweiliger Anordnung für die Dauer des Hauptverfahrens festgestellten Anspruch können nicht mit einem WEG-Vollstreckungsgegenantrag geltend gemacht werden.
    KG
    12.09.1988