« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (7381 - 7390 von 7807)
Sortierung:
-
OVG 2 B 9.87 - Bauordnung; Nachbarschutz; Garage; Grundstücksgrenze; Abstellraum; Abstandsflächenregelung; MindestabstandflächenLeitsatz: 1. Der nach der Berliner Bauordnung 1985 zusammen mit einer Garage an der Grundstücksgrenze zulässige Abstellraum muß mit der Garage als ein dieser untergeordneter Nebenraum baulich und funktional verbunden sein. 2. Die Abstandsflächenregelung des § 6 BauO Bln entfaltet zumindest hinsichtlich der dort fortgeführten Mindestabstandflächen unmittelbare nachbarschützende Wirkung.OVG Berlin29.09.1988
-
13 C 345/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterkeller, Lage an Stadtautobahn; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterkeller, fehlender als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, Lage an der Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal; Verkehrslärm, durch Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal; Geräuschebeeinträchtigung, durch Bahngelände als wohnwertminderndes Merkmal; Bahngelände, Geräusche durch Bahngelände als wohnwertminderndes Merkmal; Kabelanschluß, kein wohnwerterhöhendes Merkmal bei Zahlung der Gebühr durch Mieter; Mängel, behebbare Mängel kein wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: 1. Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels für Altbauwohnungen. 2. Fehlender Abstellraum oder Mieterkeller sowie Lage am Bahngelände und der Stadtautobahn als wohnwertminderndes Merkmal.AG Charlottenburg28.09.1988
-
12 C 358/88 - Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner MietspiegelsLeitsatz: Zum Umfang der Darlegungslast des Vermieters bei Überschreiten des Mittelwerts des Berliner Mietspiegels.AG Wedding25.09.1988
-
15 C 531/88 - Kein Kostenvorschuß für Ermittlung, ob ein Mangel vorliegt; Mängel der Mietsache; Mangelbeseitigung, Kostenvorschuß; Gutachterkosten, Vorschuß; Ausforschung in bezug auf Vorliegen von Mängeln; Bleirohre; Trinkwasserrohre aus Blei; Mietmängel, vermuteteLeitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vorschusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Bleirohrleitungen entnommene Wasser.AG Schöneberg23.09.1988
-
15 C 531/88 - Mangel; Vorschuss für Gutachten über Gesundheitsgefährdung; Bleigehalt im TrinkwasserLeitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zahlung eines Vor-schusses zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens über das aus Blei-rohrleitungen entnommene Wasser.AG Schöneberg23.09.1988
-
6 C 336/88 - Begründung der Mieterhöhung/Quadratmeterpreis; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhungserklärung/Angabe des Quadratmeterpreises; Quadratmeterpreis/Angabe als Voraussetzung für Mieterhöhungserklärung (2 MHG); Berliner Mietspiegel/Spannenfeld; Spannenfeld des Berliner Mietspiegels/Darlegung bei gerichtlichem Erhöhungsverlangen; Erhöhungsbetrag/Angabe als Voraussetzung für Wirksamkeit der Mieterhöhung (§ 2 MHG)Leitsatz: Eine unter Bezugnahme auf den Mietspiegel vorgenommene Mieterhöhung nach § 2 MHG i.V.m. § 2 ÜGA ist unwirksam, wenn in der Mieterhöhungserklärung der verlangte Quadratmeterpreis nicht angegeben wird.AG Neukölln21.09.1988
-
1 UH 1/1988 (a) - Heizkostenabrechnung; Fernwärme/öffentlich geförderter Wohnungsbau; Öffentlich geförderter Wohnungsbau; Fernheizwerk; Bau mit öffentlichen Mitteln; öffentliche Mittel; zweckwidrige Verwendung; Mietnebenkosten; Fernwärme; Abrechnung; WärmelieferunLeitsatz: Der Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen, der für die Gesamtherstellungskosten einer Wohnanlage und Wirtschaftseinheit bewilligte öffentliche Mittel teilweise für den Bau eines nicht zu dieser Wirtschaftseinheit gehörenden Fernheizwerks verwandt hat, ist dennoch grundsätzlich berechtigt, die Kosten der Wärmelieferung mit Grund- und Arbeitspreis nach § 22 der Neubaumietenverordnung (für die Heizperioden zwischen 1980/81 und 1984/85 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.7.1979) auf die Mieter umzulegen. Dies gilt nicht in Fällen mißbräuchlicher Umgehung mietpreisrechtlicher Vorschriften zum Nachteil der Mieter.LG Bremen21.09.1988
-
5 C 294/88 - Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegel; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; gerichtliches Erhöhungsverfahren, Darlegungslast; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes Merkmal; Renovierungsbedürftigkeit, des Treppenhauses als wohnwertminderndes Merkmal: Räume, große im Altbau kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon, ohne Größenangabe kein wohnwerterhöhendes Merkmal; WC, nicht beheizbar als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, fehlende als wohnwertminderndes Merkmal; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: 1. Der Vermieter muß im gerichtlichen Erhöhungsverfahren nach § 2 MHG die wohnwerterhöhenden Merkmale dartun. Kann er das nicht, weil er die Wohnung nicht rechtzeitig vorher besichtigt hat, ist eine Beweisaufnahme, etwa durch Sachverständigengutachten, unzulässig. 2. Macht der Mieter starke Renovierungsbedürftigkeit des Treppenhauses geltend (Merkmalgruppe 4), obliegt es dem Vermieter, die Daten der letzten Renovierung anzugeben. 3. Große Räume sind kein wohnwerterhöhendes Merkmal.AG Tiergarten19.09.1988
-
3 C 383/88 - Zustimmung durch schlüssiges Verhalten; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Zustimmung; Zustimmungserklärung; schlüssiges Verhalten; Zahlung als Zustimmung; Mietzinszahlung als ZustimmungserklärungLeitsatz: Zur Frage, ob eine Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vorliegt, wenn er auf ein entsprechendes Schreiben des Vermieters ausdrücklich nicht zustimmt, auf ein Erinnerungsschreiben des Vermieters nicht antwortet, dann aber tatsächlich zahlt.AG Wedding14.09.1988
-
24 W 1670/88 - Wohnungseigentum; Gerichtsverfahren; einstweilige Anordnung; VollstreckungsgegenantragLeitsatz: Einwendungen gegen den im Wohnungseigentumsverfahren im Wege einstweiliger Anordnung für die Dauer des Hauptverfahrens festgestellten Anspruch können nicht mit einem WEG-Vollstreckungsgegenantrag geltend gemacht werden.KG12.09.1988