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BVerwG 8 C 3.04 - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Zwangslage; Missverhältnis zwischen Kaufpreis und GrundstückswertLeitsatz: Für den Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG ist ein auffälliges Mißverhältnis zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem Wert eines Grundstücks entscheidungserheblich.BVerwG23.05.2005
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BVerwG 8 C 16.03 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; gewerbliche Nutzung; Liquidation des UnternehmensträgersLeitsatz: 1. Das Behördenprivileg nach § 78 Abs. 2 VwGO kommt in restitutionsrechtlichen Klageverfahren dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und nicht seinem Widerspruchsausschuß zu. 2. Der Restitutionsausschlußgrund der gewerblichen Nutzung entfällt bei Veräußerung des Grundstücks nicht schon deswegen, weil sich der Unternehmensträger, eine Treuhandkapitalgesellschaft, in Liquidation befunden hatte (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30 = ZOV 2001, 358 - und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32 = ZOV 2002, 110).BVerwG28.07.2004
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BVerwG 4 C 1.03 - Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Umwandlungsgenehmigung; VeräußerungsgenehmigungLeitsatz: 1. Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Klage gegen die Versagung einer Veräußerungsgenehmigung im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB kann auf die Absicht gestützt werden, eine Klage wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu erheben. 2. Die in § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB vorgesehene Verpflichtung, die Wohnungen innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, erstreckt sich auch auf diejenigen Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Umwandlungsgenehmigung leer stehen. 3. Zum Kreis der Mieter im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB gehören nicht diejenigen Personen, die die betreffende Wohnung zwar tatsächlich bewohnen, diese Nutzung aber von vornherein nur mit der Absicht aufgenommen haben, die Wohnung käuflich zu erwerben. 4. Auch in den Fällen, in denen kein Anspruch auf Erteilung einer Veräußerungsgenehmigung besteht, kommen atypische Fallgestaltungen in Betracht, die eine Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege rechtfertigen.BVerwG30.06.2004
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BVerwG 7 C 20.03 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfügbarkeit des KaufpreisesLeitsatz: 1. Die mit dem 2. VermRÄndG eingefügte Beschränkung des redlichen Erwerbs auf die Zeit nach dem 8. Mai 1945 ist verfassungsgemäß. 2. Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise nicht sofort bezahlt wurde.BVerwG24.06.2004
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BVerwG 5 B 254.02 - Außerkrafttreten der Zweckentfremdungsverbot-VerordnungLeitsatz: Die Beschwerde des Landes Berlin gegen die Entscheidung des OVG Berlin vom 13. Juni 2002 zu OVG 5 B 22.01 (GE 2002, 1128 ff.), wonach die 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung seit dem 1. September 2000 wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft getreten ist, wird zurückgewiesen. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG13.03.2003
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BVerwG 7 C 21.01 - Unternehmensrückgabe; Unternehmenstrümmerrestitution; Einzelrestitution; Antragsrecht; Liquidationsgesellschaft; QuorumLeitsatz: 1. Die Rückübertragung von Vermögensgegenständen eines früheren Unternehmens im Wege der Einzelrestitution kann auch von den Gesellschaftern des Unternehmensträgers beantragt werden, wenn dieser nach dem Entzug der Vermögensgegenstände erloschen ist; § 6 Abs. 6 Satz 1 und 4 VermG findet zumindest analog Anwendung. 2. Ist der frühere Unternehmensträger als Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden, setzt die Anmeldung von Ansprüchen auf Einzelrestitution von Vermögensgegenständen voraus, daß das zum Wiederaufleben als Liquidationsgesellschaft erforderliche Quorum des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG erfüllt ist.BVerwG19.09.2002
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BVerwG 8 C 36.01 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlicher Erwerb; Ausreiseverkauf; SpitzeltätigkeitLeitsatz: Ein ausreisebedingter Rechtserwerb ist als unredlich anzusehen, wenn der Käufer des Grundstücks trotz eines engen Vertrauensverhältnisses des Verkäufers zu ihm seine gegen diesen gerichtete Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDR nicht offenbart hat.BVerwG31.07.2002
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BVerwG 7 C 13.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; angemessener Kaufpreis; Grundstücksbewertung; Einheitswert; Mindesteinheitswert; Ertragswert; VerkehrswertLeitsatz: War der Einheitswert für ein bebautes Grundstück nach § 56 Abs. 2 RBewG 1931 statt mit dem gemeinen Wert oder dem Ertragswert nur mit dem Wert für den Grund und Boden festgestellt (Mindesteinheitswert), ist die allgemeine Erfahrungstatsache erschüttert, daß der Verkehrswert eines Grundstücks den festgesetzten Einheitswert nicht unterschritt.BVerwG17.01.2002
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BVerwG 8 C 3.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Stasienteignung; Enteignung gegen geringere EntschädigungLeitsatz: Zum Vorliegen einer schädigenden Maßnahme (§ 1 Abs. 3 VermG) bei einer Enteignung zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit.BVerwG25.07.2001
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BVerwG 8 C 9.00 - Dingliche Nutzungsrechte; Aufhebung; Restitutionsbescheid; BestandskraftLeitsatz: § 16 Abs. 3 VermG erfaßt alle dinglichen Nutzungsrechte. Gemäß § 30 a Abs. 4 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 Sätze 2 und 1 VermG ist die nachträgliche Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts (§ 16 Abs. 3 VermG) nach Ablauf der in § 30 a Abs. 2 VermG genannten Frist (= 25. Juni 1994) ausgeschlossen, wenn diese Nebenentscheidung in einem Restitutionsbescheid versehentlich unterblieben ist, der Restitutionsberechtigte diesen unvollständigen Bescheid aber hat bestandskräftig werden lassen.BVerwG27.06.2001