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Suchergebnis Urteilssuche (7251 - 7260 von 7807)
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163 C 6664/08 - Betriebskosten; Umlagefähigkeit von Gebäudeneuwertversicherung; Wasserzähler; Kompaktstation für FernwärmeLeitsatz: 1. Die Kosten einer Versicherung des Wohngebäudes zum Neuwert sind nicht auf die Mieter umlegbar. 2. Die Kosten eines möglicherweise überdimensionierten Wasserzählers sind umlegbar, solange hierüber noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung im Gerichtsbezirk ergangen ist. 3. Die Kosten für die Anmietung der Kompaktstation zum Zweck der Durchführung von Temperatur- und Druckanpassung der gelieferten Heizwärme auf die Verhältnisse im Mietshaus sind laufende Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage i. S. v. § 7 IV HeizkostenVO. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Leipzig06.03.2009
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18 C 5652/02 - Kündigung bei strukturbedingtem Leerstand im Beitrittsgebiet möglichDer Fall: .... Vor Gericht einigten sie sich aber, so...AG Leipzig28.02.2003
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18 C 659/97 - Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; MietpreisvereinbarungLeitsatz: Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.AG Leipzig19.12.1997
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49 C 5267/00 - Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; FehlerLeitsatz: Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich nicht um einen Fehler i. S. v. § 537 BGB, so daß eine Mietminderung ausscheidet.AG Leipzig27.09.2000
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170 C 9129/12 - Wasserpfützen auf dem Balkon kein MietmangelLeitsatz: Ein geringes Balkongefälle mit der Folge, dass ein Teil des Regenwassers nicht über den Rand abläuft, sondern stehen bleibt und erst durch Verdunstung schwindet, stellt noch keinen erheblichen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)AG Leipzig04.11.2014
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401 IK 781/07 - Insolvenz, Berücksichtigung von Leistungen des Fonds Heimerziehung bei der Verlängerung der VerfahrenskostenstundungLeitsatz: 1. Der nach seiner Satzung nichtrechtsfähige Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ fällt unter die entsprechend anwendbare Ausnahmeregelung des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB XII, da es sich um eine freiwillige Leistung aus einem einer privatrechtlichen Stiftung vergleichbaren Fonds handelt, auf deren Erbringung die Schuldnerin keinerlei Rechtsanspruch hat. 2. Zahlungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ sind nicht als Einkommen i.S.d. § 4b Abs. 1 Satz 2 InsO a.F. i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. zu bewerten. (Leitsätze der Redaktion)AG Leipzig27.05.2015
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2 C 565/15 WEG - Zulässige Überlassung von Wohnungseigentum an AsylbewerberLeitsatz: 1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar. 2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.AG Laufen04.02.2016
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25 C 315/97 - Modernisierung; Gas-Etagenheizung; unzumutbare Härte; allgemein üblicher StandardLeitsatz: Die Installation einer Gas-Etagenheizung anstelle vorhandener Gas-Einzelöfen ist eine Modernisierungsmaßnahme, die der Herbeiführung eines allgemein üblichen Standards der Mietwohnung dient. Die mit der Maßnahme verbundenen Arbeiten der Handwerker sind nicht deshalb eine unzumutbare Härte für den Mieter, weil er ausschließlich nachts arbeitet.AG Langenfeld12.06.1998
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25 C 113/13 - Voraussetzungen der SicherungsanordnungLeitsatz: Die Sicherungsanordnung darf nur für Ansprüche ergehen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Langenfeld03.06.2013
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2 C 138/96 - Einfamilienhaus; Schönheitsreparaturen; Kellerräume; Gartenpflege; Anstreichen; WintergartenLeitsatz: Ohne mietvertragliche Regelung ist der Mieter eines Einfamilienhauses nicht zu Schönheitsreparaturen in den Kellerräumen, zur Gartenpflege und zum Anstreichen des Wintergartens verpflichtet.AG Langen06.11.1996