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Suchergebnis Urteilssuche (7251 - 7260 von 7807)

  1. 163 C 6664/08 - Betriebskosten; Umlagefähigkeit von Gebäudeneuwertversicherung; Wasserzähler; Kompaktstation für Fernwärme
    Leitsatz: 1. Die Kosten einer Versicherung des Wohngebäudes zum Neuwert sind nicht auf die Mieter umlegbar. 2. Die Kosten eines möglicherweise überdimensionierten Wasserzählers sind umlegbar, solange hierüber noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung im Gerichtsbezirk ergangen ist. 3. Die Kosten für die Anmietung der Kompaktstation zum Zweck der Durchführung von Temperatur- und Druckanpassung der gelieferten Heizwärme auf die Verhältnisse im Mietshaus sind laufende Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage i. S. v. § 7 IV HeizkostenVO. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Leipzig
    06.03.2009
  2. 18 C 5652/02 - Kündigung bei strukturbedingtem Leerstand im Beitrittsgebiet möglich
    Der Fall: .... Vor Gericht einigten sie sich aber, so...
    AG Leipzig
    28.02.2003
  3. 18 C 659/97 - Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; Mietpreisvereinbarung
    Leitsatz: Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.
    AG Leipzig
    19.12.1997
  4. 49 C 5267/00 - Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; Fehler
    Leitsatz: Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich nicht um einen Fehler i. S. v. § 537 BGB, so daß eine Mietminderung ausscheidet.
    AG Leipzig
    27.09.2000
  5. 170 C 9129/12 - Wasserpfützen auf dem Balkon kein Mietmangel
    Leitsatz: Ein geringes Balkongefälle mit der Folge, dass ein Teil des Regenwassers nicht über den Rand abläuft, sondern stehen bleibt und erst durch Verdunstung schwindet, stellt noch keinen erheblichen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Leipzig
    04.11.2014
  6. 401 IK 781/07 - Insolvenz, Berücksichtigung von Leistungen des Fonds Heimerziehung bei der Verlängerung der Verfahrenskostenstundung
    Leitsatz: 1. Der nach seiner Satzung nichtrechtsfähige Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ fällt unter die entsprechend anwendbare Ausnahmeregelung des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 84 Abs. 2 SGB XII, da es sich um eine freiwillige Leistung aus einem einer privatrechtlichen Stiftung vergleichbaren Fonds handelt, auf deren Erbringung die Schuldnerin keinerlei Rechtsanspruch hat. 2. Zahlungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ sind nicht als Einkommen i.S.d. § 4b Abs. 1 Satz 2 InsO a.F. i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. zu bewerten. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Leipzig
    27.05.2015
  7. 2 C 565/15 WEG - Zulässige Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber
    Leitsatz: 1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar. 2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.
    AG Laufen
    04.02.2016
  8. 25 C 315/97 - Modernisierung; Gas-Etagenheizung; unzumutbare Härte; allgemein üblicher Standard
    Leitsatz: Die Installation einer Gas-Etagenheizung anstelle vorhandener Gas-Einzelöfen ist eine Modernisierungsmaßnahme, die der Herbeiführung eines allgemein üblichen Standards der Mietwohnung dient. Die mit der Maßnahme verbundenen Arbeiten der Handwerker sind nicht deshalb eine unzumutbare Härte für den Mieter, weil er ausschließlich nachts arbeitet.
    AG Langenfeld
    12.06.1998
  9. 25 C 113/13 - Voraussetzungen der Sicherungsanordnung
    Leitsatz: Die Sicherungsanordnung darf nur für Ansprüche ergehen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Langenfeld
    03.06.2013
  10. 2 C 138/96 - Einfamilienhaus; Schönheitsreparaturen; Kellerräume; Gartenpflege; Anstreichen; Wintergarten
    Leitsatz: Ohne mietvertragliche Regelung ist der Mieter eines Einfamilienhauses nicht zu Schönheitsreparaturen in den Kellerräumen, zur Gartenpflege und zum Anstreichen des Wintergartens verpflichtet.
    AG Langen
    06.11.1996