« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (6981 - 6990 von 7921)
Sortierung:
-
2Z BR 139/97 - Zustimmung zu gewerblicher Nutzung; WiderrufLeitsatz: In einer Wohnanlage, die weitgehend zur Vermietung an Feriengäste genutzt wird, kann ein wichtiger Grund für den Widerruf der Genehmigung von Büros der gewerblich mit der Vermietung befaßten Unternehmen (sog. Mietverwalter) vorliegen, wenn der Konkurrenzkampf der in der Anlage tätigen Mietverwalter zu persönlichen Auseinandersetzungen und Tätlichkeiten geführt hat.BayObLG10.07.1998
-
OVG 4 B 131/97 - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, AntragsgegnerLeitsatz: Richtiger Gegner für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs ist diejenige Behörde, deren Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlich bestehenden oder behördlich angeordneten Vollziehbarkeit Gegenstand des Verfahrens ist.OVG für das Land Brandenburg06.07.1998
-
2Z BR 130/93 - Wohnungseigentum; Zweckbestimmung über Nutzung; Verwaltervergütung; Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung der VerwalterpflichtenLeitsatz: 1. Die bei der Begründung von Wohnungseigentum notwendige Festlegung als Wohnungseigentum oder Teileigentum enthält eine Zweckbestimmung dahin, daß die im Sondereigentum stehenden Räume bei einem Wohnungseigentum nur zu Wohnzwecken und beim Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Eine Änderung dieser Zweckbestimmung erfordert eine Änderung des dinglichen Rechtsaktes. Ein Wohnungs- und Teileigentümer kann sein Wohnungs- oder Teileigentum aber auch zu einem anderen Zweck nutzen, sofern diese Nutzung nicht mehr stört als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung; anderenfalls bedarf es hierzu einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. 2. Die Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken stört wegen der intensiveren Nutzungsmöglichkeit regelmäßig mehr als eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken.BayObLG13.01.1994
-
2Z BR 113/93 - Wohnungseigentum; Bodenbelag als Sondereigentum; Estrich als Gemeinschaftseigentum; bauliche Veränderung; TrittschallschutzLeitsatz: 1. Der Bodenbelag ist sondereigentumsfähig; dagegen gehört die darunterliegende Trittschalldämmung (Estrich) zum gemeinschaftlichen Eigentum. 2. Verringert ein Wohnungseigentümer durch Auswechseln des Bodenbelages (Parkett statt Teppich) in seinem Sondereigentum den Trittschallschutz, so übersteigen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht, solange die Anforderungen der DIN 4109 an den Trittschallschutz eingehalten werden. 3. Ein Wohnungseigentümer kann verlangen, daß das Trampeln auf den Boden durch Kinder in der darüberliegenden Wohnung unterlassen wird.BayObLG, 2. Zivilsenat16.12.1993
-
SU 2 K 92.158 - Miterben; Streitgenossen; unlautere Machenschaft; NötigungLeitsatz: 1. Mehrere Miterben, die vermögensrechtliche Ansprüche durchsetzen, sind nicht notwendige Streitgenossen i. S. d. § 62 ZPO. § 2039 Satz 1 BGB ist in diesem Fall nicht anwendbar. 2. Der allgemeine staatliche Druck in der DDR, dem man sich zur Vermeidung von Nachteilen nicht habe entziehen können, reicht für die Anwendung von § 1 Abs. 3 VermG nicht aus.KreisG Suhl03.09.1992
-
32 DK 241/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Baulandenteignung; Überschuldung; Investitionsvorhaben; GrundstücksverkehrsgenehmigungLeitsatz: 1. Die Schutzfunktion der Grundstücksverkehrsgenehmigung tritt auch für den Fall ein, daß gerichtlicherseits festgestellt wird, daß eine investive Maßnahme i. S. v. VermG/BInvG nicht rechtmäßig ist. 2. Widerruf eines Investitionsbescheides, wenn verwirklichte Investitionen vom Investitionsbescheid nicht mehr gedeckt sind. 3. Zur Frage, was als wesentliche Änderung eines Investitionsvorhabens zu betrachten ist. 4. Enteignungen nach dem Baulandgesetz als Folge "schleichender" Überschuldung fallen unter den Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes.KreisG Potsdam-Stadt25.05.1992
-
1 B 15/91 V - Investitionsverfahren; Kaufpreismitteilung; KaufvertragsvorlageLeitsatz: Zum Umfang der Pflicht, a) im Bescheid nach § 3 a VermG den voraussichtlichen Kaufpreis mitzuteilen (wie Senatsbeschluß vom 18.3.1992 - 1 B 1/92 V ), b) den Kaufvertrag im Rechtsstreit mit dem Berechtigten wegen einer Entscheidung nach § 3 a VermG vorzulegen.BezG Potsdam31.03.1992
-
40 C 77/91 - Mieterhöhung; Grundmiete; Betriebskostenumlageerhöhung; Mieterhöhungserklärung; EhegattenLeitsatz: 1. Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhung aufgrund der GrundmietV und der BetriebskostenumlageV. 2. Aus der Mieterhöhungserklärung muß bei juristischen Personen stets die handlungsberechtigte Person erkennbar sein. 3. Wurde in den neuen Bundesländern eine Wohnung noch unter Geltung des ZGB an ein Ehepaar vermietet, so ist eine Mieterhöhungserklärung an beide Ehegatten zu richten, auch wenn nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat.KreisG Cottbus-Stadt24.01.1992
-
BReg. 2 Z 82/87 - Wohnungseigentum; Verwalterenlastung als Billigung der JahresabrechnungLeitsatz: 1. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zugleich die Billigung der Jahresabrechnung; dies gilt jedenfalls dann, wenn vor der Beschlußfassung nur die Jahresabrechnung erläutert und erörtert wurde. 2. Entlastung des Verwalters und Billigung der Jahresabrechnung sind, auch wenn einheitlich darüber abgestimmt wird, rechtlich zwei Beschlüsse mit verschiedenen Gegenständen. Anfechtung und Ungültigerklärung können auf einen dieser Beschlüsse beschränkt werden. 3. Ist die Jahresabrechnung durch Eigentümerbeschluß gebilligt worden, so kann die Entlastung dem Verwalter nicht mit der Begründung verweigert wer-den, daß die Abrechnung nicht den formellen Anforderungen an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit entspreche.BayObLG07.07.1988
-
BReg. 2 Z 157/87 - Wohnungseigentum; Freistellung von Heizkosten; HeizkostenabrechnungLeitsatz: 1. Selbst wenn ein Wohnungseigentümer nachweislich die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann er nicht verlangen, daß er von den "verbrauchsabhängigen" Kosten des Heizbetriebs gemäß den bei ihm abgelesenen Verdunstungswerten völlig freigestellt wird. 2. Ein Wohnungseigentümer, der die Heizkörper dauernd abgesperrt hält, kann nach § 242 BGB allenfalls verlangen, so gestellt zu werden wie derjenige Eigen tümer einer Wohnung gleicher Größe, bei dem die niedrigsten Verbrauchswerte festgestellt wurden.BayObLG07.04.1988