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64 S 40/23 - Angabe eines konkreten Befristungsgrundes im Zeitmietvertrag, „Kom-plettumbau“ nicht ausreichendLeitsatz: 1. Der i.S.v. § 575 Abs. 1 BGB wohl noch ausreichend bestimmte Befristungsgrund „Komplettumbau der Wohnung und Zusammenlegung mit der Nachbarwohnung“ kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der Vermieter zwei selbständige Bauvorhaben habe skizzieren wollen, die jeweils für sich die Befristung rechtfertigen könnten. Die unbestimmte Angabe „Komplettumbau“ der Wohnung ist für eine wirksame Mietvertragsbefristung ungenügend; denn die Vorsilbe „Komplett“ vor dem Wort „Umbau“ lässt zwar die Wertung des Vermieters erkennen, dass eine umfassende Umgestaltung der Wohnung angestrebt sei, ermöglicht dem Mieter aber mangels konkreter Angabe der geplanten Baumaßnahmen keine eigene informierte Abschätzung, ob diese Maßnahmen die Beendung des Mietverhältnisses erfordern und rechtfertigen können. (Anschluss BGH, Urt. v. 18.4.2007 - VIII ZR 182/06 - GE 2007, 841, Rn. 22)2. Eine Befristung nach § 575 BGB ist nur zulässig, „wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages die ernsthafte Absicht hat, das Mietobjekt einer der in § 575 BGB bezeichneten Verwendungen zuzuführen“. Ob dies der Fall war, kann und muss in einem späteren Räumungsrechtsstreit selbstverständlich überprüft werden, so dass der Vermieter zu Inhalt und Stand seiner Planungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages vortragen muss. Der Umstand, dass der Vermieter aktuell Baumaßnahmen plant, die sich als „Komplettumbau“ der Wohnung umschreiben lassen, lässt einen Rückschluss auf seine konkreten Pläne und ernsthaften Absichten im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses offensichtlich nicht zu. (Anschluss BGH, Urt. v. 18.4.2007 - VIII ZR 182/06 - GE 2007, 841, Rn. 24 m.w.N.)LG Berlin15.06.2023
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67 S 160/22 - Zulässige Miete bei teilgewerblicher NutzungLeitsatz: 1. Die verfahrensfehlerfreie Bestimmung der ortsüblichen Vergleichs- und der preisrechtlich zulässigen Miete erfordert bei einer dem Mieter nicht ausschließlich zu Wohnzwecken, sondern auch zur teilgewerblichen Nutzung überlassenen Wohnung grundsätzlich die Einholung eines Sachverständigengutachtens.2. Der Umfang der vom Mieter nach Vertragsschluss in der Mietsache tatsächlich entfalteten gewerblichen Nutzung ist für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichs- und der preisrechtlich zulässigen Miete ohne Belang. Entscheidend ist allein der Umfang der im Mietvertrag eingeräumten Befugnis zur teilgewerblichen Nutzung.LG Berlin13.06.2023
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65 S 132/21 - Eigenbedarfskündigung, unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte zu den bisherigen VertragsbedingungenLeitsatz: Ist mit Blick auf Therapiemöglichkeiten und Krankheitsprognosen mit einer Besserung des chronischen Krankheitszustandes nicht zu rechnen und bestehen auch keine weiteren therapeutischen Maßnahmen mehr, kann bei einem älteren, langjährigen, depressiven und suizidgefährdeten Mieter die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses auch ohne zusätzliche Mieterhöhung angezeigt sein, sofern zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete keine allzu große Differenz (hier: 5,09 €/mtl.) liegt.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.05.2023
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63 S 249/22 - Instandhaltungspflicht des Vermieters für vom Vormieter eingebaute Gasetagenheizung trotz Übernahme durch NachmieterLeitsatz: 1. Vereinbarungen über die Abwälzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters sind im Zweifel eng auszulegen, sodass die Auferlegung des Betriebs und der Wartung einer vom Vormieter übernommenen Gasetagenheizung nicht bedeutet, dass der Mieter auch die Kosten des Einbaus einer neuen Heizung zu übernehmen hat.2. Das gilt auch dann, wenn die Etagenheizung nicht Gegenstand des Mietvertrages sein soll.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin16.02.2023
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65 T 15/23 - Gebührenstreitwert für Feststellungsklagen zur MietpreisbremseLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete gerichteten Klage bemisst sich auch im Falle einer nach dem 31. Dezember 2020 erfolgten Klageerhebung nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Differenzbetrages.(Leitsatz zum Beschluss des LG Berlin 67 T 77/22)LG Berlin15.02.2023
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55 S 56/22 WEG - Vermehrung der Objektstimmrechte bei Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit, Berechtigung zum DachgeschossausbauLeitsatz: 1. Bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts führt die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit grundsätzlich nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte.2. Ist ein zum Ausbau berechtigter Wohnungseigentümer nach der Teilungserklärung aber berechtigt, die Einheiten im Dachgeschoss zu Wohnzwecken auszubauen und ist er gleichzeitig zur „Begründung von neuem Wohnungseigentum“ bzw. dazu ermächtigt, „beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen“, so ist die entsprechende Regelung dahingehend auszulegen, dass den neu geschaffenen, zusätzlichen Einheiten im Falle der Vereinbarung eines Objektstimmrechtes jeweils ein volles Stimmrecht zukommen soll (Abgrenzung zu BGH vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354).LG Berlin07.02.2023
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65 S 211/21 - Kostenbeteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen nur bei Substandard-Vereinbarung, Beweislast für mitvermieteten TeppichbodenLeitsatz: 1. Den Parteien steht es mit Blick auf die Vertragsfreiheit grundsätzlich frei, einen unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand der Mietsache als vertragsgemäßen „Substandard“ zu vereinbaren. Nur für diesen Fall nimmt der BGH - auch bei wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksamer, vom Vermieter intendierter formularvertraglicher Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter - eine Pflicht des Mieters zur Beteiligung an den Kosten für die vom Vermieter geschuldeten und ausgeführten Schönheitsreparaturen an. Mit der Verpflichtung des Mieters, die Erstrenovierung in einer bestimmten Frist auszuführen, entfällt eine solche Vereinbarung (Substandard vertragsgemäß).2. Dass die Ausstattung einer Wohnung mit Teppichboden Bestandteil des Mietvertrages und vom Vermieter geschuldet ist, hat der Mieter zu beweisen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin17.03.2022
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83 O 27/22 - Widerspruch gegen Fortsetzung des MietverhältnissesLeitsatz: Besteht ein empfangsbedürftiges Schreiben aus zwei Seiten, besteht keine Vermutung dafür, dass der Empfänger auf dem Postweg neben der Seite 1 auch eine zweite Seite erhalten hat.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.03.2022
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55 S 25/21 WEG - Konten sind als Fremdkonten der GdWE anzulegen, offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne Abmahnung nicht die sofortige VerwalterabberufungLeitsatz: 1. Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist.2. Die Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt - ohne vorherige Abmahnung - gleichwohl nicht die sofortige Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund.LG Berlin15.02.2022
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1 S 94/20 - Betriebskosten, Nachzahlung, Kürzungsrecht, verbrauchsabhängige Abrechnung, Berechnungsmethode, Blockheizkraftwerk, deklaratorisches SchuldanerkenntnisLeitsatz: 1. Wird Warmwasser bei einer verbundenen Zentralheizung zwar unter Berücksichtigung des Verbrauchs abgerechnet, aber nicht nach genau der in § 9 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV vorgegebenen Rechenregel, so begründet dies ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV.2. Dieses Kürzungsrecht gilt auch dann, (a) wenn wegen einer Kraft-Wärme-Kopplung eine Ausnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b HeizkostenV in Betracht kommt,(b) aber zugleich die Geltung der HeizkV mietvertraglich vereinbart ist. 3. Ein Kürzungsrecht wegen nicht verordnungsgemäßer Warmwasserkostenabrechnung erstreckt sich nur auf die Warmwasserkosten, aber nicht auf die Kosten der Raumbeheizung.(Leitsätze der Redaktion)LG Stralsund01.09.2021