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Urteil Instandhaltungspflicht des Vermieters für vom Vormieter eingebaute Gasetagenheizung trotz Übernahme durch Nachmieter
Schlagworte
Instandhaltungspflicht des Vermieters für vom Vormieter eingebaute Gasetagenheizung trotz Übernahme durch Nachmieter
Leitsätze
1. Vereinbarungen über die Abwälzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters sind im Zweifel eng auszulegen, sodass die Auferlegung des Betriebs und der Wartung einer vom Vormieter übernommenen Gasetagenheizung nicht bedeutet, dass der Mieter auch die Kosten des Einbaus einer neuen Heizung zu übernehmen hat.
2. Das gilt auch dann, wenn die Etagenheizung nicht Gegenstand des Mietvertrages sein soll.
(Leitsätze der Redaktion)
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