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Suchergebnis Urteilssuche (6811 - 6820 von 7926)

  1. 25 U 11/05 - Grundbuchberichtigung; Ausschlussfrist:Hemmungstatbestand
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen des Art. 237 § 2 Abs. 4 Satz 2 EGBGB. 2. Die entsprechende Anwendung des Hemmungstatbestandes des § 203 BGB n. F. auf die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 und 4 EGBGB scheidet im Hinblick auf deren Sinn und Zweck, für Grundbuchklarheit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen, aus.
    KG
    03.05.2006
  2. 8 U 76/03 - Weiterhaftung des ehemaligen Eigentümers für Straßenreinigungsgebühren
    Leitsatz: 1. Ein Zahlungsanspruch der BSR gegen den Eigentümer wird auch ohne Rechnung fällig. 2. Bei Veräußerung und Begründung von Wohnungseigentum haftet der ehemalige Alleineigentümer als Wohnungseigentümer für Reinigungskosten. 3. Nach den Leistungsbedingungen 1994 der BSR haftet der Eigentümer auch nach Veräußerung des Grundstücks auf Zahlung, bis die BSR von der Veräußerung Kenntnis erhalten hat. 4. Der Eigentumswechsel kann erst nach Eintragung im Grundbuch den BSR angezeigt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    23.10.2003
  3. 22 U 290/01 - Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers für unterlassene Mieterhöhung nach Modernisierung
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich gehört es nicht zu den Pflichten des Verkäufers eines Miethauses, in der Zeit zwischen Abschluß des Kaufvertrages und Eigentumsübergang auf den Käufer dessen vermögensrechtliche Interessen (zum Beispiel durch Mieterhöhungen) wahrzunehmen. 2. Anders ist es, wenn aufgrund besonderer Umstände (ungewöhnlich hohe Modernisierungskosten, die vom Käufer bezahlt wurden) der Käufer von einer Mieterhöhung ausgehen durfte. 3. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für den Mietausfall aus positiver Vertragsverletzung (Pflichtverletzung) auch für die Zeiten nach Eigentumsumschreibung, wenn er dem Erwerber keine Modernisierungsabrechnung erteilt, so daß dieser an einer Mieterhöhung gehindert ist. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    29.07.2002
  4. 5 U 164/01 - Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, Streitgegenstandsbestimmung
    Leitsatz: 1. Die nach § 7 Abs. 1 MauerG vor den ordentlichen Gerichten zu erhebende Klage muß den Anforderungen des § 253 ZPO genügen. 2. Eine "Veräußerung an Dritte im öffentlichen Interesse" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, § 3 Abs. 1 Satz 1 MauerG ist auch dann ge-geben, wenn die Veräußerung an eine andere öffentliche Körperschaft erfolgt, die das ehemalige Mauergrundstück für Zwecke des Gemeingebrauchs als Parkanlage oder als Verkehrsfläche verwenden will.
    OLG Brandenburg
    27.06.2002
  5. 8 U 7764/00 - Kein Übergang eines Kabelanschlußvertrages auf Grundstückskäufer
    Leitsatz: Die Gestattungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Betreiber der Breitbandkabelnetze geht nicht nach Veräußerung auf den Erwerber über; eine Vertragsübernahme bedarf der Zustimmung des Veräußerers und eines Angebots des Kabelnetzbetreibers und einer Annahme durch den Erwerber. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    16.05.2002
  6. 25 U 251/01 - Immobilienfonds in Form einer GbR mit planmäßigem Geschäftsbetrieb kein Verbraucher; Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes
    Leitsatz: 1. Das Verbraucherkreditgesetz ist auch auf einen Immobilienfonds in Form einer GbR anzuwenden, wenn die Gesellschaft lediglich ihr eigenes Vermögen verwaltet. 2. Anders ist es bei einer planmäßigen und auf Dauer angelegten wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit; dafür sprechen der Gesamtumfang der erforderlichen Tätigkeiten, der geplante Beitritt zahlreicher weiterer Gesellschafter, die Einsetzung eines Geschäftsbesorgers, die Prospektierung des Vorhabens und die Beauftragung eines Kreditvermittlers, dessen Geschäftsführer zugleich Gründungsgesellschafter ist. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    08.05.2002
  7. 5/23 U 2557/01 - Spätere Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung möglich
    Leitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 572) nicht prüffähig, wenn die unter der Bezeichnung "Heizungskosten" ausgewiesenen Aufwendungen neben den eigentlichen Heizkosten noch weitere nicht unbeträchtliche Kosten für Klimaanlage und Wasser enthalten und dies nicht unmittelbar aus der Abrechnung ersichtlich ist. 2. Der Vermieter kann die zunächst nicht nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung während des Rechtsstreits durch die notwendige Aufschlüsselung prüffähig machen, und zwar auch noch im Verlaufe der Berufung. Das Rechtsmittel ist nicht deshalb unzulässig, weil der Vermieter Berufung nur mit dem Ziel einlegt, die als nicht prüffähig zurückgewiesene Abrechnung aufzuschlüsseln. Allerdings kann das Kostennachteile für den Vermieter (§ 97 Abs. 2 ZPO) haben. 3. Die in einem gewerblichen Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Vermieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen nach "Kostenanfall des Vorjahres" anpassen darf, ist wirksam. Fordert er die Anhebung der Vorauszahlungen jedoch auf der Grundlage einer nicht prüffähigen Abrechnung, kann der Mieter die Leistung der verlangten erhöhten Vorauszahlungen verweigern.
    OLG Dresden
    12.03.2002
  8. 1 RE-Miet 2/99 - Verwirkung des Widerrufsrechts nach Haustürwiderrufsgeschäft
    Leitsatz: Auf das Recht zum Widerruf einer Willenserklärung, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HausTWG zum Abschluß eines Mietvertrages über Wohnraum geführt hat, ist die Vorschrift des § 7 Abs. 2 S. 3 VerbrKrG nicht analog anzuwenden. Jedoch kann das Widerrufsrecht verwirkt sein, wenn nach Vertragsschluß ein Jahr verstrichen ist und die bisherige Vertragslaufzeit dem Widerrufsberechtigten die von ihm eingegangenen Verpflichtungen hinreichend deutlich vor Augen geführt hat.
    OLG Braunschweig
    15.09.1999
  9. 13 U 25/99 - Verfügungsberechtigter, Aufwendungsersatzanspruch, Verrechnungsmöglichkeit, Instandhaltungsmaßnahmen, Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG eröffnet nur eine Verrechnungsmöglichkeit, jedoch keine selbständige Anspruchsgrundlage für den Verfügungsberechtigten hinsichtlich über die erzielten Mieteinnahmen hinausgehenden Aufwendungen. 2. Bloße Instandhaltungsmaßnahmen begründen keinen Anspruch auf Mieterhöhung. Die dafür getätigten Aufwendungen kann der Verfügungsberechtigte daher nicht nach § 3 Satz 3 VermG vom Berechtigten verlangen. 3. Aufwendungen für bloße Instandhaltungsmaßnahmen sind dem Verfügungsberechtigten auch nicht durch analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG oder nach den Grundsätzen des Auftrages (§ 670 BGB) zu ersetzen.
    OLG Brandenburg
    07.07.1999
  10. 24 W 4957/96 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Stimmrechtsvollmacht; Anfechtung des Eigentümerbeschlusses; Anfechtungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Leitsatz: 1. Macht der Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung von der Stimmrechtsvollmacht keinen Gebrauch, kann der Auftraggeber daraus weder Anfechtungs- noch Nichtigkeitsgründe hinsichtlich eines gegen seinen Willen zustande gekommenen Eigentümerbeschlusses herleiten. 2. Wird ein Wohnungseigentümer weder durch die Ankündigung in der Einladung noch durch die rechtzeitige Übersendung eines Versammlungsprotokolls spätestens eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist über einen Beschlußgegenstand unterrichtet, ist die Versäumung der Anfechtungsfrist gemäß § 23 Abs. 4 WEG unverschuldet und dem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
    KG
    08.01.1997