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Suchergebnis Urteilssuche (6811 - 6820 von 7913)

  1. 9 ReMiet 1/92 - Eigenbedarfskündigung; Wartefrist bei Bruchteilseigentum
    Leitsatz: Die in § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB bestimmte Wartefrist ist bei Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses unter Berufung auf ein berechtigtes Interesse im Sinne des Satzes 1 der Vorschrift (Eigenbedarf) des für die Wohnung ausschließlich nutzungsberechtigten Miteigentümers jedenfalls dann einzuhalten, wenn - dem Miteigentümer bei Erwerb des Bruchteilseigentums an dem Hausgrundstück eine bestimmte Wohnung zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen worden ist und - diese Nutzungsregelung ebenso wie der dauernde Ausschluß des Aufhebungsverlangens nach § 1010 BGB im Grundbuch eingetragen sind, - aufgrund des Kaufvertrages innerhalb von drei Jahren nach § 3 WEG Wohnungseigentum gebildet werden soll und - bei Abschluß des Kaufvertrages die Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits vorgelegen hat.
    OLG Karlsruhe
    10.07.1992
  2. 8 RE-Miet 1946/92 - personenbezogene Untervermietungserlaubnis; Kündigung wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis; Gebrauchsüberlassung
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen seinen Vermieter keinen Anspruch auf Erteilung einer generellen Untermieterlaubnis, wenn nach Abschluß des Mietvertrages hieran ein berechtigtes Interesse entstanden ist, vorbehaltlich eines wichtigen Grundes in der Person des aufzunehmenden Dritten, oder sondern nur bei konkreter Benennung des Untermieters .
    KG
    11.06.1992
  3. 30 REMiet 3/90 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Teppichbodenerneuerung
    Leitsatz: Wird in einem Formularmietvertrag die Verpflichtung, Schönheitsreparaturen vorzunehmen, auf den Mieter von Wohnraum abgewälzt, so ist dieser nicht verpflichtet, auch den infolge vertragsgemäßen Gebrauchs verschlissenen Teppichboden zu erneuern.
    OLG Hamm
    22.03.1991
  4. 3 ReMiet 2/89 - Kündigung des Vermieters
    Leitsatz: Für die Kündigung des Vermieters gem. § 569 BGB ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 564 b BGB auch dann erforderlich, wenn der Erbe zu Lebzeiten des Mieters nicht in der Wohnung gelebt hat (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Hamburg vom 21.9.1983 - NJW 1984, 60 - und des BayObLG vom 4.12.1984 - WuM 1985, 52).
    OLG Karlsruhe
    29.12.1989
  5. 8 REMiet 1 u. 2/89 - Kappungsgrenze
    Leitsatz: Ist in einem Mietvertrag außer dem während der vertraglichen Mietpreisbindung geschuldeten Mietzins ein höherer Mietbetrag angegeben, der nach Ab-lauf der Mietpreisbindung geschuldet sein soll, ist letzterer wegen Verstoßes gegen § 10 Abs. 1 MHRG nicht wirksam vereinbart. Für die Berechnung der Kap-pungsgrenze gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG ist deshalb von dem vor Wegfall der Preisbindung geschuldeten Mietzins auszugehen. (Rechtsentscheid abgelehnt)
    OLG Stuttgart
    07.09.1989
  6. 5 RE-Miet 1/87 - Beschwerdewert; Rechtsmittelstreitwert; Mieterhöhung; Rechtsentscheidvorlage; Prozessuale Vorfragen
    Leitsatz: 1. Zum Rechtsmittelstreitwert bei Ansprüchen auf Erhöhung des Mietzinses für Wohnraum nach § 2 MHG. 2. Zur Frage, inwieweit prozessuale Rechtsfragen zum Gegenstand eines Vor lagebeschlusses gemacht werden können (Rechtsentscheid abgelehnt).
    OLG Schleswig
    23.12.1987
  7. 24 W 5670/86 - Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters
    Leitsatz: Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rech nungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Ge schäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.
    KG
    13.11.1987
  8. 4 REMiet 7/83 - Kündigung wegen Abbruch des Gebäudes
    Leitsatz: 1. Eine auf § 564 b Abs. 2 BGB gestützte Kündigung - hier wegen geplanten Abbruches des Gebäudes -, die nur deshalb unwirksam ist, weil die vom Vermieter angegebenen und dem Mieter mitgeteilten Kündigungsgründe nach richterlicher Beurteilung kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben, begründet keinen Schadensersatzanspruch das Mieters gegen den Vermieter, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung des Vertrages gemäß § 326 Abs. 1 BGB noch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung noch unter dem der unerlaubten Handlung gemäß §§ 82 Abs. 1, 823 Abs. 2 i. V. m. § 564 b BGB, solange keine Umstände dafür zutage treten, daß der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 564 b normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen). 2. § 564 b BGB ist kein Schutzgesetz i . S. des § 823 Abs. 2 BGB dahin, daß der Mieter vor den Nachteilen geschützt werden soll, die ihm dadurch entstehen, daß er einer unwirksamen Kündigung des Vermieters freiwillig Folge leistet und den Besitz an der bis dahin innegehaltenen Mietwohnung aufgibt.
    OLG Hamm
    31.01.1984
  9. 4 REMiet 14/82 - Verteilungsmaßstab für Nebenkosten; Nebenkosten; verbrauchsabhängige; Nebenkostenumlage; Verteilungsmaßstab; Umlage; Wohnflächenverhältnis; Flächenmaßstab; Billigkeit
    Leitsatz: Haben die Parteien eines Wohnungsmietvertrages einen Verteilungsmaßstab für die vom Mieter zu tragenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Müll) nicht vereinbart, so ist die Verteilung dieser Nebenkosten durch den Vermieter unter die Mietparteien nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Verhältnis der verschiedenen Wohnungsflächengröße nicht schlechthin in jedem Falle unbillig i. S. der §§ 315, 316 BGB und deshalb unverbindlich. Die Beurteilung der Unbilligkeit ist vielmehr Sache der Prüfung des Einzelfalles.
    OLG Hamm
    27.09.1983
  10. 9 ReMiet 4/81 - Mieterhöhung durch Gutachten, Qualifikation des Gutachters
    Leitsatz: Die Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG, in dem auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bezug genommen wird, nur dann zulässig ist, wenn der Sachverständige speziell für das Gebiet der Mietpreisbewertung öffentlich bestellt oder vereidigt ist oder ob auch die Beifügung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudeschätzung zulässig ist, wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
    OLG Karlsruhe
    14.01.1982