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Suchergebnis Urteilssuche (6471 - 6480 von 7915)

  1. BVerwG 7 C 24.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; ökonomische Zwangslage; Ertragswert; Rohsachwert; Sachwert; Beleihungswert; Instandsetzungsbedarf
    Leitsatz: Zur Beurteilung einer unmittelbar bevorstehenden Überschuldung.
    BVerwG
    08.05.2003
  2. BVerwG 8 B 103.01 = 8 PKH 6.01 - Prozesskostenhilfe; Divergenzbeschwerde; Verfahrensfehler; manipulativer Rechtsverstoß; Zwangsverkauf; staatlicher Verwalter
    Leitsatz: PKH-Entscheidung des BVerwG zu VG Frankfurt/O., Urteil vom 7. Februar 2001 - 6 K 2168/96 -, ZOV 2001, 210.
    BVerwG
    18.07.2001
  3. BVerwG 8 B 17.01 - Frist für Urteilsabfassung; Urteilsverkündung; Zustellung
    Leitsatz: Im Falle der Zustellung des Urteils anstelle der Verkündung (§ 116 Abs. 2 VwGO) ist die äußerste Frist zur Abfassung des vollständigen Urteils nur dann nicht gewahrt, wenn das mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehene und von den Richtern unterzeichnete Urteil nicht innerhalb von fünf Monaten nach dem Tag der abschließenden Beratung der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Auf den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an die Beteiligten kommt es nicht an.
    BVerwG
    11.06.2001
  4. BVerwG 8 B 265.00 - Nacherbe; Nacherbfall; Verpflichtungsklage gegen Ablehnung der Rückübertragung
    Leitsatz: Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen.
    BVerwG
    21.03.2001
  5. BVerwG 7 B 26.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsaufhebung wegen Verfahrensfehlers
    Leitsatz: 1. Eine begründete Abweichungsrüge steht der Aufhebung eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Beschluß (§ 133 Abs. 6 VwGO) nicht entgegen, wenn das Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht führen würde (im Anschluß an Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 [n. F.] VwGO Nr. 10). 2. Die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung, daß die Veräußerung eines Grundstücks oder Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR auf unlautere Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG) zurückzuführen ist, greift auch dann ein, wenn der Vermögenswert verkauft worden ist, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (wie Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).
    BVerwG
    26.06.2000
  6. BVerwG 7 C 1.99 - Ausschlussfrist; Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar
    Leitsatz: Die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar bleibt zugunsten des Zedenten wirksam, wenn die Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige nach Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG ihre Wirksamkeit verliert.
    BVerwG
    02.03.2000
  7. BVerwG 7 C 39.97 - Berechtigungsfeststellung; Drittklage; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaft; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Ausreisefall; Eigenheimverkauf
    Leitsatz: Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs ) Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage auch dann noch angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen, wenn ein entsprechender Angriff im Widerspruchsverfahren nicht erfolgt ist (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, ZOV 1998, 287). Veräußert der staatliche Verwalter ein auf genossenschaftlich genutztem Boden errichtetes Eigenheim (§ 291 ff. ZGB), nachdem der Eigentümer die DDR endgültig verlassen hat, erfüllt dies nicht den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG.
    BVerwG
    16.07.1998
  8. BVerwG 7 B 440.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Beweisregelung; Beweiswürdigung; Beweisermittlungsantrag; Archivrecherche
    Leitsatz: Im Rahmen des § 1 Abs. 6 VermG ist kein Raum für eine entsprechende Anwendung der in § 176 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetze getroffenen Regelung, wonach eine Tatsache zugunsten des Antragstellers als festgestellt zu erachten ist, wenn der Beweis für dieses Tatsache nicht vollständig erbracht werden kann. Eine verbotene Vorwegnahme der Beweiswürdigung liegt in der Regel nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht beim Angebot eines Indizienbeweises von der beantragten Beweiserhebung darum absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache zu einer gerichtlichen Überzeugung nicht ausreicht. Ein zu Beweiszwecken gestellter Antrag, bestimmte Urkundensammlungen beizuziehen oder zu durchsuchen (Archivrecherche), ist ein Beweisermittlungsantrag, wenn keine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel bezeichnet ist; als solcher unterliegt er nicht den für einen Beweisantrag geltenden Ablehnungsgründen, sondern ist verfahrensrechtlich an den Anforderungen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung zu messen.
    BVerwG
    20.05.1998
  9. BVerwG 3 C 25.97 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistung; Berufseingriff; Ausbildungsverhinderung
    Leitsatz: Grundlage für rentenrechtliche Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist nicht die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit und die damit evtl. verbundene höhere Einkommenserwartung, sondern die berufliche Qualifikation aufgrund einer Ausbildung. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit sowie auf die Fälle der Verhinderung, einen erlernten Beruf auszuüben oder eine Ausbildung abzuschließen, begrenzt.
    BVerwG
    12.02.1998
  10. BVerwG 7 C 22.96 - Erbengemeinschaft; Schädigung; Vermögenswert; Übereignungsanspruch
    Leitsatz: Im Falle der Schädigung einer Erbengemeinschaft ist allein diese selbst restitutionsberechtigt. Jeder Miterbe kann verlangen, daß der entzogene Vermögenswert an die gesamte Erbengemeinschaft zurückgegeben wird. Ein Anspruch auf Übertragung des Grundeigentums zählt nicht zu den nach dem Vermögensgesetz zurückzugebenden Vermögenswerten.
    BVerwG
    27.02.1997