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Suchergebnis Urteilssuche (6441 - 6450 von 7930)

  1. 67 T 22/92 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Zahlungsverzug; Heilungswirkung; Schonfrist; Sozialamt; Leistungshandlung; Erfüllungserfolg; Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung
    Leitsatz: 1. Eine wegen Zahlungsverzuges möglich gewesene fristlose Kündigung wird gemäß § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht schon mit Vornahme der Erfüllungshandlung sondern erst bei Eintritt des Erfüllungserfolges ausgeschlossen. 2. Ebenso wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch Ausgleich des rückständigen Mietzinses innerhalb der Schonfrist nicht schon mit Vornahme der Leistungshandlung sondern erst mit Eintritt des Erfüllungserfolges unwirksam. 3. Wenn ein die Hauptsache erledigendes Ereignis vor Klagezustellung eingetreten ist, ist auch bei vom Bekl. veranlaßter Klageeinreichung für die nach § 91 a ZPO zu treffende Kostenentscheidung zu berücksichtigen, inwieweit es nach Eintritt des erledigenden Ereignisses noch möglich und geboten war, den Fortgang des Verfahrens zumindest vorläufig zu verhindern.
    LG Berlin
    23.04.1992
  2. 66 S 56/91 - Feststellungsklage; Übergang zur Leistungsklage; Berufungsbegründung; Schönheitsreparaturen; Mahnung; Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Der Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage ist bei gleichbleibendem Klagegrund als qualitative Erweiterung des Klageantrages im Sinne des § 264 Ziff. 2 ZPO anzusehen. 2. Auch wenn der Feststellungsantrag in der Berufung nicht weiterverfolgt wird, muß sich die Berufungsbegründung mit der Auffassung der Vorinstanz auseinandersetzen, ein Feststellungsinteresse sei nicht gegeben. 3. Zu den Anforderungen einer verzugsbegründenden Mahnung bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen (hier: allgemeiner Hinweis, was alles zu Schönheitsreparaturen gehört, nicht ausreichend).
    LG Berlin
    12.08.1991
  3. 64 S 427/90 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung; Eigennutzungsinteresse; Bestandsmietverhältnis; Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Die Kündigung eines vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen Mietvertrages über Wohnraum in den beigetretenen Gebieten wegen Eigenbedarfs ist nur dann zulässig, wenn das Interesse des Vermieters an der Eigennutzung der Wohnung das Bestandsinteresse des Mieters erheblich überwiegt und die weitere Nutzung der Wohnung durch den Mieter für den Vermieter eine Härte bedeuten würde. 2. Zur Beurteilung der vor dem 3. Oktober 1990 ausgesprochenen Ei-genbedarfskündigung können im Rahmen des Art. 232 § 2 Abs. 3 EGBGB i. d. F. des Einigungsvertrages auch die zu § 122 ZGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden.
    LG Berlin
    11.01.1991
  4. 64 S 279/87 - Preisbindung bei Anbau an preisgebundenen Altbau; Mietpreisbindung; Altbauwohnraum; Mischmiete; Anbau an Altbau; Preisfreiheit; Überwiegenstheorie; Ersatzstichtagsmiete; Mietzinsberechnung
    Leitsatz: 1. Wird an preisgebundenen Altbauwohnraum nach dem 31. Dezember 1949 weiterer Wohnraum angebaut, so ist - falls die aus Altbauwohnraum und Anbau gebildete Wohnung erst nach dem 31.12.1959, aber vor dem 31.12.1978 vermietet worden ist -, für die gesamte Wohnung eine Ersatzstichtagsmiete gem. § 7 AMVOB zu bilden. Durch den Anbau wird die Wohnung nicht insgesamt preisfrei. 2. Die sog. "Überwiegenheitstheorie" ist nur anwendbar auf Mietobjekte, die aus Geschäftsraum und damit verbundenem Altbauwohnraum bestehen; sie ist nicht anwendbar auf Wohnungen, die aus preisgebundenem Altbau und nach dem 31.12.1949 errichteten Anbau bestehen. 3. Die für die Bildung der Ersatzstichtagsmiete notwendigen Tatsachen hat der Vermieter darzulegen, der sich darauf beruft, daß die vereinbarte Miete der Ersatzstichtagsmiete entspricht.
    LG Berlin
    25.03.1988
  5. 20 C 206/21 - Obhutspflicht des Vermieters bei der Entrümpelung alter Fahrräder
    Leitsatz: 1. Mit der eigenmächtigen Inbesitznahme von Hausrat des Mieters, wozu auch das von ihm im Hof abgestellte Fahrrad gehört, ist der Vermieter dem Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.2. Kündigt der Vermieter an, im Hof abgestellte, unbeschriftete Fahrräder entfernen zu wollen, muss er für den Fall, dass die damit beauftragte Firma den Abholtermin verschiebt, durch Aushang oder Einzelanschreiben den Mietern den neuen Termin mitteilen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    07.02.2022
  6. 222 C 84/20 - Verbotene Eigenmacht wegen Sanierungsarbeiten ohne Einverständnis des Mieters
    Leitsatz: Beginnt der Vermieter mit Sanierungsarbeiten in der Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis, begeht er eine verbotene Eigenmacht, deren Rückgängigmachung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köln
    07.05.2020
  7. 75 C 53/18 - Räumliche Verkleinerung einer Sondereigentumseinheit und Wohngeld
    Leitsatz: Die räumliche Verkleinerung einer Sondereigentumseinheit von ca. 278,60 m² auf ca. 179,70 m² bei gleichzeitiger Verringerung der Miteigentumsanteile von 648/10.000 auf 404/10.000 kann nicht unmittelbar und isoliert zum Gegenstand eines notariell beurkundeten Kaufvertrags gemacht werden. Sie kann auch nicht in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gestellt und beschlossen, sondern nur in Anwesenheit aller vorhandenen Wohnungseigentümer notariell beurkundet und zur Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern beauftragt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    20.02.2019
  8. 14 C 49/15 - Kündigungsschutzklausel-Verordnung, Sperrfrist auch für Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung
    Leitsatz: Die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013, wonach der Erwerber einer Mietwohnung, an der Wohnungseigentum begründet wurde, zehn Jahre nach Veräußerung wegen Eigenbedarfs kündigen kann, ist auch auf Eigentumserwerb vor Inkrafttreten der Verordnung anzuwenden; darin liegt keine unzulässige Rückwirkung, da § 577a BGB als Ermächtigungsgrundlage für eine Sperrfristverordnung schon seit 2001 gültig war und der Erwerber einer umgewandelten Wohnung seitdem nicht darauf vertrauen durfte, ohne zeitliche Beschränkung kündigen zu dürfen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    15.12.2015
  9. 14 C 84/14 - Änderung des Abrechnungszeitraums für Nebenkosten, Abänderung des Verteilerschlüssels für Heiz- und Warmwasserkosten
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist beim Vorliegen von sachlichen Gründen berechtigt, einen im Mietvertrag vereinbarten Abrechnungszeitraum für Nebenkosten einseitig zu ändern. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter über die Heiz- und Warmwasserkosten in einem Mietshaus mit mehreren Mietparteien einheitlich abrechnen möchte.2. Der Vermieter ist gemäß § 6 HeizkostenV auch bei ursprünglich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung berechtigt, den Verteilerschlüssel für die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten sachgerecht zu ändern (hier: Umstellung des Verteilerschlüssels von 50 % Grundkosten zu 50 % Verbrauchskosten auf 30 % Grundkosten zu 70 % Verbrauchskosten). (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Mitte
    03.07.2015
  10. 232 C 53/14 - Wirksame Kündigung trotz Schuldunfähigkeit; Belästigung; Sachbeschädigung; geisteskranker Mieter; Störungen des Hausfriedens; Räumungsfrist bei Wegfall akuter Gefährdung
    Leitsatz: Bei anhaltenden Störungen des Hausfriedens durch den Mieter (hier: eine Vielzahl von störenden, aggressiven und bedrohlichen Handlungen bis hin zu Tätlichkeiten) über einen längeren Zeitraum ist die Grenze des Zumutbaren überschritten mit der Folge, dass auch einem schuldunfähigen Mieter gekündigt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.06.2014