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Urteil Isolierverglasung bei überwiegender Fensteranzahl
Schlagworte
Isolierverglasung bei überwiegender Fensteranzahl; Orientierungshilfe
Leitsatz
Ein wohnwerterhöhendes Merkmal nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegt bei einer Isolierverglasung nur dann vor, wenn diese nach der Anzahl der Fenster (und nicht nach der Fläche der Verglasung) überwiegend ist. Ein vermietetes halbes Zimmer ist kein Abstellraum; der Anschluss an die Fernwärme zählt nicht als Installation einer modernen Heizanlage nach dem 1. Juli 1994.
(Leitsatz der Redaktion)
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