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Urteil Kündigung bei offensichtlich ungerechtfertigter Mietminderung


Schlagworte

Kündigung bei offensichtlich ungerechtfertigter Mietminderung; Verschulden bei unzutreffender Beratung durch Berliner Mieterverein

Leitsätze

1. Ein zur Kündigung des Vermieters berechtigender Verzug des Mieters mit der Mietzahlung kann entfallen, wenn der Mieter sich über die Höhe der Minderung entschuldbar irrt (bis um das Doppelte).

2. Kann der Mieter dagegen keinen zur Minderung berechtigenden Mangel nachweisen, gerät er in Zahlungsverzug und kann sich auch nicht auf eine möglicherweise unrichtige Beratung berufen, da er dafür nach § 278 BGB einzustehen hat.

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