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Suchergebnis Urteilssuche (6261 - 6270 von 7915)
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V ZB 13/13 - Zwangsversteigerung; Gebotsfeststellung nach Abbruch der Bietzeit; ZuschlagsversagungsgrundLeitsatz: a) Nach einem Abbruch der Bietzeit müssen das geänderte geringste Gebot und die geänderten Versteigerungsbedingungen festgestellt und verlesen werden. b) Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 ZVG ist ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG.BGH18.07.2013
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V ZB 83/12 - Rechtshängigkeitsvermerk im Grundbuch; einstweilige Verfügung; Rechtskrafterstreckung; Widerspruchsverfahren; fehlende Bewilligung des Berechtigten; Grundbucheintragung ohne BewilligungLeitsatz: Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender Bewilligung des Buchberechtigten in entsprechender Anwendung von § 899 Abs. 2 BGB (i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) nur im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden.BGH07.03.2013
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V ZR 225/11 - Kostentragung durch Beschluss bei vereinbarter KostenbefreiungLeitsatz: § 16 Abs. 3 WEG begründet nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen.BGH01.06.2012
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XII ZB 479/11 - Verzicht auf wirtschaftlich nachteiliges Wohnungsrecht durch Betreuer; Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts; verbotene SchenkungLeitsatz: 1. Zum beabsichtigten Verzicht des Betreuers auf ein zugunsten des Betreuten bestelltes Wohnungsrecht, welches dieser nicht mehr nutzen kann. 2. Die Aufgabe eines dinglichen Wohnungsrechts, das für den Berechtigten nur mit Vermögensnachteilen (Hausgelder, Betriebskosten) ohne eigene Nutzungsmöglichkeit verbunden ist, stellt keine nach § 1804 BGB verbotene Schenkung dar. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH25.01.2012
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V ZR 265/10 - Beseitigung einer baulichen Änderung (Videokamera); Störungsbeseitigungsanspruch; Überwachung durch AußenkamerasLeitsatz: Die Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier Überwachungskamera an der Außenfassade) kann nicht bereits dann verlangt werden, wenn eine Willensbildung der Wohnungseigentümer nach § 22 Abs. 1 WEG noch nicht stattgefunden hat. Dem Beseitigungsanspruch kann entgegengesetzt werden, dass die nachteilige Beeinträchtigung hinzunehmen ist. Der Grundstückseigentümer darf sein eigenes Grundstück (der Wohnungseigentümer seinen Sondernutzungsbereich) regelmäßig durch Außenkameras überwachen. Werden darüber hinaus Dritte beeinträchtigt, ist ihr Persönlichkeitsrecht betroffen, wenn sie eine Überwachung durch die Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (BGH GE 2010, 690). (Leitsätze der Redaktion)BGH21.10.2011
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V ZB 25/11 - Verfahrensfehlerhafter Zuschlagsbeschluss; Zuschlagsbeschwerde; Kausalität des Verfahrensfehlers; drohende Verschleuderung des Grundbesitzes; ZwangsversteigerungLeitsatz: Ist die Verkündung des Zuschlags in dem Versteigerungstermin aufgrund einer drohenden Verschleuderung des Grundbesitzes als verfahrensfehlerhaft anzusehen, führt dies nur dann zu einem Erfolg der Zuschlagsbeschwerde, wenn der Zuschlag auf dem Verfahrensfehler beruht.BGH14.07.2011
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V ZR 22/11 - Beweiserhebung; Indiztatsache; systematische Täuschung beim Verkauf von Eigentumswohnungen; Indizienbeweis; logischer Rückschluss auf zu beweisenden Sachverhalt; Grundstückskauf; rechtliches GehörLeitsatz: Bei einem Indizienbeweis darf der Tatrichter von einer beantragten Beweiserhebung nicht absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bietet. (Leitsatz der Redaktion)BGH16.06.2011
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IX ZR 13/07 - Gläubigeranfechtung; Bereitstellungsanspruch; Anwendungsbefugnis; Einlösungsbetrag; Beweislast; ZwangsvollstreckungLeitsatz: Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.BGH13.01.2011
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VII ZB 67/09 - Nießbrauchspfändung; Verwaltungsanordnung; Ermächtigung zur Besitzverschaffung; Zwangsvollstreckung in NießbrauchLeitsatz: a) Die für die Zwangsvollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück gemäß § 857 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO vorgesehene Verwaltung des Grundstücks setzt ebenso wie die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Schuldners voraus. b) Die Anordnung der Verwaltung hängt nicht von der Feststellung des Vollstreckungsgerichts ab, dass der Schuldner das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück tatsächlich besitzt. Wenn die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch nachgewiesen ist, ordnet das Vollstreckungsgericht die Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO ohne eine Prüfung an, ob der Schuldner den Besitz an dem Grundstück innehat. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der Schuldner keinen Besitz hat.BGH09.12.2010
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IX ZB 83/06 - Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift im InsolvenzverfahrenLeitsatz: Erhält ein Verfahrensbeteiligter ein durch Aufgabe zur Post zugestelltes gerichtliches Schriftstück nicht, so ist die Wiedereinsetzung in eine durch die Zustellung in Lauf gesetzte Notfrist nicht geboten, wenn ein lizenziertes Postunternehmen eine Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift, ohne dass dies von der Zustellungsempfängerin mitgeteilt worden wäre, nicht durch Einlegen in einen Briefkasten vornehmen kann und mangels Angabe des Zustellungsempfängers auch von einem nicht bei ihm unterhaltenen Postfach keine Kenntnis haben muss.BGH21.01.2010