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V ZR 4/19 - Hauskauf mit feuchtem Keller, Feuchtigkeit als bautypische Erscheinung mangelhaft abgedichteter alter Gebäude, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, gebotener rechtlicher HinweisLeitsatz: Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, namentlich, ob das Haus in einem sanierten Zustand verkauft wurde, der Keller Wohnzwecken diente, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind. Dabei gehören zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf, wozu auch Angaben im Exposé zählen. Wird ein Wohngebäude in einem solchen Exposé etwa als „Luxusimmobilie“ bezeichnet, die „nach neuestem Stand renoviert worden“ ist, kann ein Kläger aus objektiver Sicht erwarten, dass die Räumlichkeiten keine Feuchtigkeit aufweisen, soweit sie zu Wohnzwecken dienen. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.10.2019
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VIII ZR 99/17 - Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters auch bei Nichtnutzung oder Untervermietung durch den MieterLeitsatz: Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.BGH22.08.2018
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V ZR 200/17 - Nebeneinander eines schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechts gleichen oder ähnlichen InhaltsLeitsatz: Das Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts verwandten Inhalts bedarf als Ausnahmefall einer zweifelsfreien ausdrücklichen Abrede. (Leitsatz der Redaktion)BGH08.03.2018
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IX ZB 95/15 - Pfändungsschutz bei vereinbarter stiller ZwangsverwaltungLeitsatz: Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschulden an den Mietobjekten bestellt hat.BGH01.03.2018
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VII ZB 23/14 - Nicht offenkundige Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen, Schlussfolgerung aus gelöschtem InsolvenzvermerkLeitsatz: a) Nach § 727 Abs. 1 ZPO ist die Rechtsnachfolge, wenn sie nicht offenkundig ist, durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. Dieser Nachweis ist geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann. b) Ergibt sich aus einem Grundbuchauszug, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.BGH30.08.2017
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V ZR 72/16 - Rechtsmittel bei falscher Bezeichnung der ParteiLeitsatz: 1. Wenn das Amtsgericht durch die Parteibezeichnung der Anfechtungsbeklagten den Anschein erweckt hat, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verurteilen, darf die unter dieser Bezeichnung eingelegte Berufung nicht ohne Berichtigung des amtsgerichtlichen Urteils verworfen werden. 2. Die Berichtigung der fehlerhaften Parteibezeichnung ändert nichts an der Befugnis der scheinbar verurteilten Partei, Rechtsmittel mit dem Ziel der Beseitigung einer scheinbaren Beschwer einzulegen (BGH NJW 1993, 2943).3. Aus der Berechtigung der scheinbar beschwerten Partei zur Rechtsmitteleinlegung folgt, dass auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist klargestellt werden kann, welche Personen nach Beseitigung des Scheins richtige Rechtsmittelkläger sein sollen (BGH aaO.). (Leitsätze der Redaktion)BGH21.07.2017
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V ZB 113/16 - Rechtsmittelbeschwer für Beschlussanfechtung über BeiratsentlassungLeitsatz: Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten hat, bemisst sich nach dem regelmäßig mit 500 € anzusetzenden Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat, zuzüglich des klägerischen Anteils an etwaigen Ersatzansprüchen gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtung des Entlastungsbeschlusses gestützt wird.BGH09.03.2017
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V ZB 41/14 - Grundsteuerforderungen als dingliche Rechte i.S.d. Europäischen InsolvenzverordnungLeitsatz: Öffentliche Lasten des Grundstücks (hier: Grundsteuerforderungen) sind als dingliche Rechte im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Europäischen Insolvenzverordnung anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2016, Senior Home, C-195/15, EU:C:2016:804).BGH08.12.2016
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VII ZR 17/14 - Nichtzulassungsbeschwerde, Hauptantrag, Hilfsantrag, BerufungLeitsatz: Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen, und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die Abweisung des Hilfsantrags ohne Weiteres gegenstandslos. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unabhängig von dem Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zulässig, wenn und soweit das Berufungsgericht eine Berufung teilweise verworfen hat.BGH13.09.2016
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V ZB 225/12 - Neuvorbringen in der BerufungLeitsatz: Wird eine Berufung ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt, kann sie ohne Weiteres durch Beschluss verworfen werden, wenn die Berufungsbegründung keine Angaben zu den Tatsachen enthält, die eine Zulassung des neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO rechtfertigen. Dass das Vorbringen zuzulassen wäre, wenn es sich im Verlauf des Berufungsverfahrens als unstreitig erwiese, steht dem nicht entgegen.BGH09.10.2014