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67 S 108/20 - Verfrüht (16 Monate vor Beginn) ausgesprochene Modernisierungsankündigung unwirksamLeitsatz: Eine weit verfrüht ausgesprochene Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter kann aus ihr keine Duldungsansprüche gegenüber dem Mieter herleiten (hier: Ankündigung 16 Monate vor Beginn der am Mietobjekt beabsichtigten Maßnahmen).LG Berlin01.09.2020
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O 2/15 Baul - Rechtswidrige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und eines Bebauungsplans des Berliner Baunutzungsplans von 1960Leitsatz: 1. Eine deutliche Überschreitung des Verkehrswerts in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise liegt grundsätzlich erst vor, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert um mindestens 25 % übersteigt.2. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn ein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder (nicht und) den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut und genutzt wird und die Gebäude keine Missstände oder Mängel aufweisen, die dazu führen, dass das Gebäude nicht mehr den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht oder sein bestimmungsgemäßer Gebrauch oder das Straßen- oder Ortsbild erheblich beeinträchtigt oder erneuerungsbedürftig ist und wegen seiner geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin26.04.2017
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85 S 101/08 WEG - Eintragung in Beschlusssammlung binnen Wochenfrist; Regelverstöße und mangelhafte Führung der BeschlusssammlungLeitsatz: 1. Die Eintragung in die Beschlusssammlung binnen einer Woche ist noch als unverzüglich i. S. d. § 24 Abs. 7 Satz 7 WEG anzusehen. 2. Die mangelhafte Führung der Beschlusssammlung ist nur als Regelbeispiel für die Verwalterabberufung aus wichtigem Grund ausgestaltet und setzt damit eine Gesamtwürdigung seines Fehlverhaltens voraus. 3. In der Zeit unmittelbar nach Inkrafttreten der WEG-Reform vom 1. Juli 2007 sind Regelverstöße gegen die Führung der Beschlusssammlung als milde einzustufen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin07.10.2009
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Reh. 5642/06; Reh. 5643/06 - Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens aufgrund neuer Beweismittel; Enteignung wegen Zugehörigkeit zur SS; VerwaltungsstrafverfahrenLeitsatz: 1. Legt der Antragsteller neue Beweismittel vor, die erstmals die Rechtsstaatswidrigkeit der Enteignung belegen, ist das Rehabilitierungsverfahren auf Antrag des Betroffenen wieder aufzunehmen. 2. Auch rein faktische Verfolgungsmaßnahmen in einem sog. "Verwaltungsstrafverfahren" fallen unter § 1 Abs. 5 StrRehaG. 3. Die Enteignung allein wegen der bloßen Zugehörigkeit zur SS ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar i. S. d. § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)LG Magdeburg03.01.2007
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65 S 444/00 - Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach EigenbedarfskündigungLeitsatz: 1. Das Bestandsinteresse des Mieters nach einer wirksamen Eigenbedarfskündigung hat hinter dem Erlangungsinteresse des Vermieters zurückzutreten, wenn es sich schlicht um die Vereinbarung einer günstigen Miete mit Ausschluß der Mieterhöhung für einen längeren Zeitraum handelt. 2. Anders wäre es nur, wenn der Vermieter damit eine bewußte Vermögenszuwendung beabsichtigt hatte, was dann nicht der Fall ist, wenn lediglich die Investitionen des Mieters durch die geringe Miete ausgeglichen werden sollen.LG Berlin01.04.2003
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102 T 137/02 - Trümmerrestitution; Abwickler; NachtragsliquidatorLeitsatz: Nachträgliche Bestellung eines Abwicklers ("Nachtragsliquidator") bei Trümmerrestitution.LG Berlin07.03.2003
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13.O.316/97 - Billigkeit der Wassertarife in Berlin; Entgelte bei privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnissen öffentlicher BetriebeLeitsatz: 1. Auch bei privatrechtlicher Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses kann sich ein öffentliches Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen nicht der Kontrolle anhand kosten- und abgabenrechtlicher Bestimmungen entziehen. Die einseitige Bestimmung der Leistungsentgelte muß nach § 315 Abs. 3 BGB billigem Ermessen entsprechen. Solange die Billigkeit nicht festgestellt werden kann, besteht - jedenfalls mangels Fälligkeit - kein Rechtsgrund für Entgeltzahlungen. 2. Derjenige, dem das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen zusteht (§ 315 BGB), trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Entgelte. Dies gilt auch im Rückforderungsprozeß, da für den rückfordernden Entgeltzahler regelmäßig keine Möglichkeit besteht, die Unbilligkeit der Leistungsbestimmung darzulegen. Jedenfalls die Darlegung der die Billigkeit begründenden Erwägungen und ihrer Grundlagen obliegt dem Bereicherungsschuldner; hat dieser die zur Billigkeitsprüfung erforderlichen Unterlagen dem Gläubiger überlassen, wird letzterer die Unbilligkeit anhand dieser Unterlagen im Rahmen des § 812 BGB zu beweisen haben. 3. Gemäß § 8 Abs. 3 GebBeitrG Bln ist die Höhe der Benutzungsgebühren so zu bemessen, daß alle Kosten der Einrichtungen gedeckt sowie Rücklagen für die wirtschaftliche und technische Entwicklung gebildet werden können. Diese Maßstäbe gelten auch bei Erhebung privatrechtlicher Entgelte. Dem Unternehmen obliegt es daher, nachvollziehbar darzulegen, welche allgemeinen und besonderen Kosten durch die Entgelte abzudecken sind; ferner welchen Gewinn es zur Abdeckung von erforderlichen Rücklagen erzielen will. Diese Darlegung kann nur dadurch erfolgen, daß das Unternehmen die Kalkulationsgrundlagen offenlegt. Die Angabe von Vergleichspreisen aus anderen Städten ist nicht ausreichend. Geheimhaltungsinteressen stehen der Offenlegung der Kalkulation nicht entgegen.LG Berlin27.11.1997
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36 O 8/97 - Datschengrundstück; Erholungsgrundstück; Wohnhausbebauung; Kleingarten; Billigung staatlicher StellenLeitsatz: Ein Nutzungsverhältnis über ein Grundstück innerhalb einer geschlossenen Kleingartenanlage fällt auch dann nicht in den Anwendungsbereich des SachRBerG, wenn der Nutzer das Grundstück mit Billigung staatlicher Stellen mit einem Wohnhaus bebaut hat (Anschluß an Urteil vom 23.2.1996, ZOV 1996, 201)LG Berlin28.10.1997
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55 S 159/95 - Wohnungsbaugenossenschaft; Mitgliedsausschluss; Treuepflichtverletzung; VertreterversammlungLeitsatz: Zum Ausschluß des Mitgliedes einer Wohnungsbaugenossenschaft wegen heftiger Kritik an den Vermietungs- und Mieterhöhungspraktiken (Aufhebung von AG Charlottenburg, GE 1995, 879).LG Berlin23.01.1996
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65 S 406/94 - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung; Eigenbedarfskündigung; Eigentumswohnung; UmwandlungsfallLeitsatz: Ist Artikel 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22. April 1993 (BGBl. I Seite 466/487) entgegen dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 22. Februar 1995 - 8 REMiet 1/94 - (GE 1995, 420) auch auf Fälle anwendbar, in denen Eigentumswohnungen nach der Überlassung an den Mieter, aber vor dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift verkauft und das Mietverhältnis nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift wegen Eigenbedarfs gekündigt worden ist?LG Berlin04.07.1994