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Suchergebnis Urteilssuche (6171 - 6180 von 7938)

  1. V ZR 170/01 - Erlösauskehr; Verkehrswertbeweis durch Privatgutachten
    Leitsatz: Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.
    BGH
    20.09.2002
  2. III ZR 49/00 - Maklerlohn, - für Mietvertrag unter aufschiebender Bedingung der Baugenehmigung
    Leitsatz: Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrages über ein noch zu errich tendes Kinozentrum entsteht, wenn der Hauptvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der baurechtli chen Genehmigung abgeschlossen worden ist und die Baugenehmigung unter Bedingungen (u. a. der Sicherung der Erschließung) erteilt wird. Zur Abgrenzung zwischen aufschiebenden Bedingungen und Auflagen in einer Baugenehmigung (hier u. a.: Nachweis der Erschließung).
    BGH
    08.02.2001
  3. III ZR 295/98 - Makler, Schadensersatz gegen - bei überhöhtem Verkaufspreis
    Leitsatz: Zur Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das Verkaufsobjekt zu einem realistisch nicht erzielbaren Preis angeboten hat und dem daraus hergeleiteten Scha densersatzanspruch des Auftraggebers entgegenhält, dieser habe den Ver kaufspreis bei Auftragserteilung vorge geben und trotz vom Makler geäußerter Bedenken darauf bestanden. ZPO § 398 Zur Verpflichtung des Berufungsge richts, in erster Instanz vernommene Zeugen erneut zu vernehmen, wenn die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils völlig ungenügend ist.
    BGH
    16.12.1999
  4. XII ZR 225/97 - Widerruf des Investitionsvorrangbescheides; Kündigung eines für einen investiven Zweck begründeten Mietverhältnisses
    Leitsatz: a) Das Recht zur fristlosen Kündigung eines für einen investiven Zweck begründeten Mietverhältnisses nach einem Widerruf des Investitionsvorrangbescheides (§ 15 Abs. 2 Satz 1 InVorG) setzt nicht die Unanfechtbarkeit bzw. Bestandskraft des Widerrufsbescheides voraus. b) Wird der Widerrufsbescheid durch Widerspruch oder Anfechtungsklage angefochten, dann kommt eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach § 15 Abs. 2 Satz 1 InVorG nur in Betracht, wenn die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides angeordnet und damit die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs beseitigt worden ist.
    BGH
    07.07.1999
  5. III ZR 183/98 - Erschließungsanlage, Schadensersatz bei verzögerter Abrechnung einer -; Erschließungsträger, Verzug des -s mit Schlußrechnung
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch eines Bauunternehmers wegen verzögerter Abrechnung einer Erschließungsanlage.
    BGH
    17.06.1999
  6. V ZR 80/96 - Bestandsschutz für einen fehlerhaften Grundstücksankauf zu Volkseigentum
    Leitsatz: Der gesetzlich angeordnete Bestandsschutz für einen fehlerhaften Grundstücksankauf zu Volkseigentum ist nicht verfassungswidrig.
    BGH
    10.10.1997
  7. V ZR 234/91 - Verjährungseinrede; Verwirkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs
    Leitsatz: a) Die nach dem Recht der DDR eingetretene Verjährung ist in einem Rechtsstreit um den Anspruch nach dem 3. Oktober 1990 nicht mehr von Amts wegen zu berücksichtigen. b) Der Grundbuchberichtigungsanspruch kann verwirkt werden. c) Sind bei fehlerhafter Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff (hier: Verwirkung) weitere tatsächliche Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten, so kann das Revisionsgericht die Anknüpfungstatsachen selbst dahin würdigen, ob sie die Subsumtion zulassen.
    BGH
    30.04.1993
  8. V ZR 299/89 - Verkäuferhaftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
    Leitsatz: Verletzt der Verkäufer eines Wohngrundstücks die Pflicht, den Käufer über schikanöses Nachbarverhalten (hier: mehrjähriges absichtliches Stören der Nachtruhe) aufzuklären, haftet er bereits bei Fahrlässigkeit auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß.
    BGH
    22.02.1991
  9. I-24 U 301/20 - Beratertätigkeit als Mietzins
    Leitsatz: Als Gegenleistung für eine mietweise Gebrauchsüberlassung kann auch die Erbringung von Dienstleistungen vereinbart werden. Bei solch einer „atypischen“ Gegenleistung gilt für die Hauptleistung des Vermieters Mietvertragsrecht, während für die Leistungspflicht des Mieters Dienstvertragsrecht Anwendung findet.Für die Vereinbarung einer Geldleistung als Gegenleistung eines Mietvertrages ist derjenige darlegungs- und beweisverpflichtet, der sich auf eine solche Vereinbarung beruft. Der Rechtsgedanke des „Beweis des ersten Anscheins“ findet keine Anwendung, weil er nur für typische Geschehensabläufe gilt, jedoch nicht, wenn individuelle Verhaltensweisen zu beurteilen sind.
    OLG Düsseldorf
    01.10.2021
  10. 8 W 58/18 - Ergebung einer von vornherein unbegründeten Unterlassungsklage
    Leitsatz: Zur (entsprechenden) Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, wenn der Kläger Anlass zur Erhebung einer Unterlassungsklage gegeben hat, die jedoch aufgrund der bereits erfolgten (dem Kläger unbekannten) Verletzungshandlung schon im Zeitpunkt der Einreichung unbegründet war.
    KG
    26.11.2018