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Urteil Hemmung der Verjährung, selbständiges Beweisverfahren
Schlagworte
Hemmung der Verjährung, selbständiges Beweisverfahren
Leitsatz
Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am 1. Januar 2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.
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