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Suchergebnis Urteilssuche (6051 - 6060 von 7915)
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2-13 S 222/13 - Vertretungsmacht des Verwalters zur Bestellung eines Prozessvertreters, Befreiung von anteiligen ProzesskostenLeitsatz: Wird die Bestellung eines Verwalters, der für die übrigen beklagten Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt beauftragt hat, erfolgreich angefochten, kann ein beklagter Wohnungseigentümer vom Verwalter nicht verlangen, anteilig von den ihn treffenden Prozesskosten befreit zu werden; er hätte sich innerhalb der Anfechtungsfrist selber auf die Klägerseite begeben können. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main17.12.2015
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VII ZR 285/12 - Verjährungshemmung durch Verhandlungen über Fortsetzung eines gekündigten BauvertragesLeitsatz: Verhandeln die Parteien nach Kündigung eines Bauvertrages über dessen Fortsetzung, ist regelmäßig die Verjährung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB gehemmt.BGH05.06.2014
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2-11 S 86/14 - Langjährige Duldung der Nutzung von Kellerräumen frei widerruflichLeitsatz: Auch die langjährige Duldung einer unentgeltlichen Nutzung von Gemeinschaftsflächen (hier: selbstgeschaffene Kellerverschläge) führt nicht zu einer Einbeziehung in den Mietvertrag; die Gestattung ist vielmehr jederzeit frei widerruflich. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main08.05.2014
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2-13 S 82/12 - Abgrenzung einer GartensondernutzungsflächeLeitsatz: Ein Sondernutzungsrecht zur Gartengestaltung und Gartenpflege berechtigt nicht zur Abgrenzung durch eine massive Steinwand.LG Frankfurt am Main18.12.2013
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7 C 222/12 - Modernisierungsmaßnahmen des VermietersLeitsatz: Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen: 1. Anschluss der Wohnung an die Gaszentralheizung einschließlich Warmwasserspeicher durch a) Errichtung einer Heizzentrale einschließlich Warmwasserspeicher (Gasbrennwertkesselanlage) im Keller des Gebäudes [...], Verbindung durch gedämmte Versorgungsleitungen mit dem Wohngebäude [...], b) Verlegung der Leitung im Hause einschließlich der erforderlichen Bohrungen und Durchbrüche sowie des Verschließens nach Leitungsverlegung, Dämmung der Verteilungsleitungen für Heizung und Warmwasser inklusive Warmwasserzirkulation gemäß EnEV, c) Verlegung von Steigesträngen, Wärmedämmung der Steigestränge, Verkleidung mit Gipskartonschächten, Tapezierung der Gipskartonschächte mit Raufasertapete, Aufbringung eines weißen Anstrichs, d) Anbindung von weißen Plattenheizkörpern an die Steigestränge mittels Heizleitungen auf Putz, e) Einbau eines Handtuchheizkörpers im Badezimmer, Farbe Weiß, Ausstattung der Heizkörper mit Thermostatventilen zur raumgenauen Temperaturregelung, f) Montage von Mess‑ und Ablesevorrichtungen an den Heizkörpern, g) Demontage des Dauerbrandofens in der Küche, des Badeofens im Badezimmer sowie der Kachelöfen in den Wohnräumen, h) Herstellung der notwendigen Bohrungen und Durchbrüche für die Verlegung der Leitungen einschließlich Verschließen nach Leitungsverlegung, i) Installation horizontaler Warmwasserleitungen vom Steigeschacht hinter Gipskartonverkofferungen zu den Armaturen der jeweiligen Objekte (Badewanne, Waschtisch, WC, Küchenspüle), j) Erneuerung sämtlicher Kaltwasser‑ und Abwasserleitungen, Dämmung der Kaltwasserleitungen, 2. Grundrissänderung des Badezimmers durch Abriss der Trennwand zwischen Bad und Kammer, Schließen der Kammertür, 3. Montage eines wandhängenden WC‑Beckens, Einbau eines Unter‑Putz‑Spülkastens in Vorwand hinter dem WC mit Drückerplatte und Wasserstoppfunktion, 4. Einbau eines Waschtisches in Vorwand, 5. Einbau einer eingefliesten Raumsparwanne mit Styroporträger einschließlich Brauseset und Wandstange, 6. Einbau von neuen wassersparenden Einhand‑Mischbatterien mit Durchflussmengenbegrenzung an Waschtisch und Badewanne, 7. Einbau einer wassersparenden Einhand‑Mischbatterie mit Durchflussmengenbegrenzung an der Küchenspüle, 8. Schaffung eines Geschirrspülmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle, 9. Schaffung eines Waschmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle, 10. Einbau von funkablesbaren Kalt- und Warmwasserzählern, 11. Trockenbauverkleidung der horizontalen Wasser‑ und Abwasserleitungen, 12. erstmalige vermieterseitige Verfliesung aller Wandflächen im Badezimmer bis zu einer Höhe von 2 m, 13. Abdichtung und Verfliesung des Badezimmerfußbodens nach Wahl der Beklagten in beige, braun oder anthrazit, 14. Verstärkung der Hausanschlüsse sowie der elektrischen Steigeleitungen vom Zählerplatz im Kellergeschoss bis zu der Wohnungsverteilung, Leitungsführung senkrecht im Treppenhaus, Anbindung der Wohnung mittels Leitungsdurchführung oberhalb der Wohnungstür, 15. Zentralisation der Wohnungsstromzähler im Keller, Demontage der vorhandenen Zähler, 16. Erneuerung der Unterverteilung in der Wohnung bestückt mit Leitungsschutzschaltern (Sicherungsautomaten) und Fehlerstromschutzeinrichtungen, 17. Einbau einer zusätzlichen Steckdose für die Waschmaschine in der Küche unter der Spüle, 18. Einbau einer zusätzlichen Steckdose für den Geschirrspüler in der Küche unter der Spüle, 19. Einbau einer Doppelsteckdose im Badezimmer neben dem Handwaschbecken, 20. Ausrüstung des Bades mit FI‑Schutzschaltern, 21. Einbau einer mithörgesperrten Klingel- und Gegensprechanlage am Standort des derzeit vorhandenen Türöffners, 22. Installation einer Herdanschlussdose, Installation eines Elektroherdes mit Cerankochfeld mit Backröhre in der Küche einschließlich Demontage des vorhandenen Gasherdes sowie sämtlicher Gasleitungen und Gaszähler, 23. Wärmedämmung der Fassade mit 140 mm dicken Dämmstoffplatten aus Polystyrol, 24. Dämmung der Kellerdecke mit einer Dämmung WLG 035 (Dicke 10 cm), 25. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke mit einer 120 mm dicken Wärmedämmung, Schaffung eines Laufsteges oberhalb der Dämmung zur Vermeidung von Beschädigungen, 26. Stilllegung der Schornsteine, Rückbau der Schornsteinköpfe bis unter das Dach, 27. Austausch der vorhandenen Fenster gegen Kunststoffisolierglasfenster mit einem Wärmedurchgangswert von 1,3 W/m2k, Einbau neuer Innen‑ und Außenfensterbänke, 28. Einbau einer Schließanlage mit einem Schlüssel für die Keller-Hofausgangs- und Hauseingangstüren, Einbau neuer Schließzylinder mit Aufbohrschutz, 29. Verstärkung der Wohnungstrennwand zur Nachbarwohnung. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow-Weißensee19.12.2012
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1 Ws Reha 12/12 - Rehabilitierung; Ausschlusstatbestand; besondere Zuwendung für Haftopfer, vorsätzliche Straftat; Urkundenfälschung; FreiheitsstrafeLeitsatz: Die Anwendung des Ausschlusstatbestandes nach § 17 a Abs. 7 StrRehaG bezüglich der besonderen Zuwendung für Haftopfer - Verurteilung zu einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat - setzt die positive Feststellung, dass eine solche Verurteilung erfolgt ist, voraus. Zweifel gehen zugunsten des Betroffenen.OLG Thüringen25.04.2012
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1 Ws Reha 28/11 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Einweisung in PsychiatrieLeitsatz: Handelte es sich bei einer Einweisung in die Psychiatrie nicht um einen Akt politischer Verfolgung des Betroffenen, ist zu prüfen, ob die Einweisung anderen sachfremden Zwecken diente. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn Personen wegen von der Norm abweichenden sozialen Verhaltens - wie etwa Arbeitsscheu, asoziale Lebensweise, Alkoholmissbrauch, Verletzung von Unterhaltspflichten, Querulanz - als gesellschaftlich lästig empfunden und nur deshalb in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wurden, ohne im medizinisch fassbaren Sinne geistig oder psychisch krank zu sein. Die Einweisung nicht zur Behandlung einer psychischen Erkrankung, sondern zur Erziehung des Betroffenen zu gesellschaftlich erwünschtem Verhalten ist sachfremd motiviert.OLG Thüringen25.11.2011
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34 C 36/10 - Verbotene Eigenmacht; Besitzstörung; SchuppenLeitsatz: Die rechtmäßige Besitzerin eines Schuppens kann von dem Störer - der einen Holzstützpfosten direkt vor der Schuppentür errichtet hat, so dass diese Schuppentür sich nur noch 17 cm öffnen lässt - gemäß §§ 858, 861 und 862 BGB verlangen, dass diese Störung beseitigt wird. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel11.07.2011
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2 S 34/10 - Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung nach Soll-VorschüssenLeitsatz: Hat der Vermieter in die Nebenkostenabrechnung Sollvorschüsse statt der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen eingestellt, ohne dies deutlich zu machen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist die nicht geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr verlangen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Krefeld10.11.2010
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15 S 228/07 - Fälligkeit von Erhöhungen der Betriebskostenvorschüsse, Einsichtsrecht des Mieters am Belegenheitsort des Mietobjekts, Zurückbehaltungsrecht bei Vorschüssen, BetriebskostenunterlagenLeitsatz: 1. Der erhöhte Betriebskostenvorschuss ist erstmals mit Beginn des auf die Erklärung des Vermieters folgenden übernächsten Monats fällig. 2. Der Mieter hat ein Zurückbehaltungsrecht auch an den erhöhten Vorauszahlungen, wenn der Vermieter auf seine Einwendungen hin ihm die begehrte Einsicht in die Abrechnungsunterlagen der der Erhöhung zugrunde liegenden Betriebskostenabrechnung am Belegenheitsort des weit von dem Sitz des Vermieters entfernten Mietobjekts nicht gewährt. (Leitsätze der Redaktion)LG Frankfurt (Oder)21.01.2008