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BVerwG 8 B 32.19 - Statthaftigkeit der Revision, Zulassungsgründe, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz- und Grundsatzrüge, Klageabweisung als unzulässig und „zudem“ als unbegründetLeitsatz: Wenn die Divergenz-und die Grundsatzrüge nicht durchgreifen und noch keine Prozess-ordnungsgemäße tatrichterliche Sachentscheidung vorliegt, kann das Revisionsgericht nach § 133 Abs. 6 VwGO von der Möglichkeit Gebrauch machen, das angegriffene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit in die Instanz zurückzuverweisen. Wenn das Instanzgericht die Klage als unzulässig und „zudem“ unbegründet abweist, ist das prozessrechtswidrig trotz Verneinens der Zulässigkeit in der Sache. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG27.11.2019
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BVerwG 8 B 34.19 - Revisionszulassung, Ausgleichsleistung, Bemessung, besatzungsrechtliche/besatzungshoheitliche EnteignungLeitsatz: Zur (Nicht-) Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache in einem Verfahren, in dem der Kläger die Feststellung begehrt, es fehle für eine Vermögensentziehung in der SBZ eine besatzungsrechtliche Grundlage. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG10.10.2019
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BVerwG 8 B 1.19 - Rückforderungsverjährung von LastenausgleichLeitsatz: Wurde für die Wegnahme eines landwirtschaftlichen Betriebs Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz zuerkannt, in der Folgezeit eine zu diesem Betrieb gehörende Teilfläche verkauft, der hierfür entrichtete Kaufpreis hinterlegt und nach der Wende an den Eigentümer ausgezahlt, beginnt die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch nach Lastenausgleich erst mit Kenntnis des Ausgleichsamts von der Auskehrung des hinterlegten Kaufpreises. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG11.02.2019
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BVerwG 8 B 11.17 - Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für den Verlust von Eigentumsrechten, zur Frage der Fiktionswirkung der Liste der „Volkseigenen Betriebe“Leitsatz: § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG setzt nicht nur voraus, dass eine ausländische Beteiligung an einem im Beitrittsgebiet besatzungsrechtlich oder -hoheitlich enteigneten Unternehmen bestand, sondern verlangt zusätzlich, dass diese Beteiligung zunächst von der Enteignung freigestellt war. Danach scheidet ein Entschädigungsanspruch nach der genannten Vorschrift schon aus, wenn nur eine der beiden Voraussetzungen fehlt. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG21.11.2017
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BVerwG 3 PKH 4.16 (3 B 28.16) - Berufliche Rehabilitierung wegen einer in Bulgarien abgebrochenen Gesangsausbildung nach Visumsverweigerung wg. Ausreise des Bruders, Ausreiserestriktionen für WestkontaktlerLeitsatz: Systemimmanente Einbußen an Freiheit und Eigentum, die jeden Rechtsunterworfenen der DDR mehr oder weniger gleich trafen, sind grundsätzlich nicht rehabilitierungsfähig. Zu solchen Nachteilen gehören auch jene Nachteile, die DDR-Bürgern aus den allgemeinkundigen Beschränkungen der Reisefreiheit und der faktischen Unmöglichkeit zur Ausreise aus der DDR erwuchsen; Ausreiserestriktionen in Fällen mit Westkontakten können insoweit nicht generell als ausgrenzende individuelle Verfolgung im Sinne der Rehabilitierungsvorschriften gesehen werden. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG30.01.2017
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BVerwG 3 PKH 4.15 - Berufliche Verfolgung eines NVA-Soldaten wegen Kontakten zu Verwandten in WestdeutschlandLeitsatz: 1. Bei Maßnahmen gegen Mitglieder von bewaffneten Organen in der DDR ist im Rehabilitierungsverfahren eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Bei der Überprüfung, ob eine Entlassung oder ein sonstiger Eingriff in ein solches Dienstverhältnis als rehabilitierungsfähige Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerRehaG, § 1 VwRehaG zu bewerten ist, ist vor allem auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzustellen.2. Die Entlassung von Mitgliedern bewaffneter Organe in der DDR wegen Auslands- bzw. Westkontakten ist nicht von vornherein rechtsstaatswidrig. Derartige Kontakte sind mehr oder weniger sicherheitsrelevant, und es entspricht einem grundsätzlich legitimen Interesse eines jeden Staates, über derartige Kontakte informiert zu sein, um daraus etwa folgende Bedrohungen abschätzen zu können. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG12.10.2015
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BVerwG 3 B 37/14 - Rückforderung von Lastenausgleich vom RechtsnachfolgerLeitsatz: § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG ermöglicht die Rückforderung von Lastenausgleich auch von demjenigen, der den Schadensausgleich ohne angemessene Gegenleistung (hier: aufgrund einer Schenkung) von einem anderen, bereits zur Rückzahlung verpflichteten Empfänger der Ausgleichsleistung erlangt hat.BVerwG01.06.2015
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BVerwG 8 B 50.14 - Aufhebung des Mietverhältnisses an restituiertem Wohngrundstück nach verfristetem AntragLeitsatz: Hat das Vermögensamt, das ein Nutzungsrecht (hier: Mietverhältnis) an einem restituierten Wohngrundstück auf einen nach Ablauf des 25. Juni 1994 (§ 30 a Abs. 2 VermG) gestellten Antrag nicht aufheben darf, wenn der bestandskräftige Restitutionsbescheid keine solche Aufhebungsentscheidung enthält, entgegen § 17 Satz 2 VermG die Restitutionsentscheidung nicht mit der Entscheidung über die Aufhebung des Nutzungsrechtsverhältnisses verbunden, kann der Restitutionsberechtigte dagegen Verpflichtungswiderspruch oder -klage erheben. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG14.01.2015
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BVerwG 3 B 23.14 - Häftlingshilfe; Entschädigung; Rücknahme; DDR; Spitzeldienste; Stasi; überlange Verfahrensdauer; Verzögerung der Entscheidung; VerfahrensmangelLeitsatz: Eine unangemessen lange Verfahrensdauer ist grundsätzlich kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Für die Verzögerung der Entscheidung ist in §§ 198 ff. GVG ein eigenständiges Verfahren vorgesehen, das ihre Geltendmachung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ausschließt. Ob etwas anderes gilt, wenn die Entscheidung auf der Verzögerung beruhen kann, bleibt offen.BVerwG26.11.2014
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BVerwG 8 B 7.13 - Wiederaufnahmegrund; Änderung der Rechtslage; besatzungshoheitliche Enteignung; EnteignungLeitsatz: 1. Eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung führt grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage herbei, die einen Wiederaufnahmegrund nach § 51 Abs. 1 Ziffer 1 VwVfG darstellen könnte. 2. Eine Enteignung stellt sich dann nicht als besatzungshoheitlich im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG dar, wenn es an einer Sequestrierung vor dem Inkrafttreten des SMAD‑Befehls Nr. 64 am 18. April 1948 fehlt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG01.07.2013