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Suchergebnis Urteilssuche (5961 - 5970 von 7973)
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6 C 442/04 - Keine Nutzungsentschädigung für RückgabetagLeitsatz: Für den Tag der Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter keine Nutzungsentschädigung.AG Lichtenberg26.04.2005
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16b C 363/04 - Keine Berücksichtigung der Einnahmen aus Vermietung des Daches für Mobilfunkantennen in der WirtschaftlichkeitsberechnungLeitsatz: Einnahmen aus der Vermietung der Dachfläche zur Aufstellung einer Mobilfunkantenne sind Sondereinnahmen und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen (Anschluß an LG Frankfurt/Main ZMR 2002, 5779).AG Schöneberg27.12.2004
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14 C 66/04 - MietpreisgleitklauselLeitsatz: 1. Die Gleitklausel "Alle allgemein oder im konkreten Fall eintretenden Mieterhöhungen und/oder Erhöhungen sowie Neueinführungen von Nebenkosten und Grundstückslasten jeder Art sind vom Zeitpunkt des Eintritts ab vereinbart und vom Mieter zu zahlen. Unbeschadet bleibt das Kündigungsrecht des Mieters; für diesen Fall tritt eine Erhöhung der Miete nicht ein" ist wirksam im Sinne des § 4 Abs. 8 NMV. 2. Die Klausel ist dahin auszulegen, daß die jeweils zulässige gesetzliche Miete vereinbart werden soll, wenn eine Kostenmiete zu zahlen ist. Die Wendung, daß die "Mieterhöhungen vom Zeitpunkt ihres Eintritts an vereinbart" sein sollen, ist zwanglos in entsprechender Weise auszulegen.AG Tempelhof-Kreuzberg03.12.2004
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214 C 201/04 - Gasetagenheizung des Vermieters statt der Gasetagenheizung des MietersLeitsatz: 1. Baut der Mieter einer Ofenheizungswohnung mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung auf seine Kosten ein, gilt die Wohnung für eine spätere Modernisierungsmaßnahme des Vermieters als Ofenheizungswohnung. 2. Investitionen des Mieters können nur dann berücksichtigt werden und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters (hier: Einbau einer Gasetagenheizung) verhindern, wenn sie noch nicht "abgewohnt" sind.AG Charlottenburg07.09.2004
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15 C 49/03 - Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung durch Mieter über seine Vermögensverhältnisse; MieterbefragungLeitsatz: Auch ohne konkrete Nachfrage des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, seine schlechten Vermögensverhältnisse (hohe Mietschulden aus früherem Vertrag; drohende Verbraucherinsolvenz) zu offenbaren. Unterbleibt das, kann der Vermieter wegen arglistiger Täuschung den Mietvertrag anfechten.AG Wedding04.04.2003
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4 C 305/01 - Mangel; Elektrosmog; Gesundheitsgefährdung; Einhaltung von GrenzwertenLeitsatz: 1. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ist mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung nicht zu rechnen, so daß zur Minderung berechtigter Mangel ausscheidet. 2. Bloße Ängste des Mieters vor wissenschaftlich nicht nachgewiesenen Folgen (Elektrosmog) begründen keinen Mangel der Mietsache. (Leitsätze der Redaktion)AG Spandau04.07.2001
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4 C 717/00 - Mietgebrauch; MobilfunkstationLeitsatz: Der Mieter kann jedenfalls in ungünstigen Ausnahmefällen (hier: dauernde Bettlägrigkeit in Dachgeschoßwohnung nach Schlaganfall und Implantation eines Herzschrittmachers) Hinterlassung von Errichtung und Betrieb einer Mobilfunkstation auf dem Dach verlangen, selbst wenn die (deutschen) Grenzwerte eingehalten sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Freiburg20.12.2000
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508 C 653/98 - Modernisierungszuschlag; Fenster; Einbau; Energieeinsparung; VDILeitsatz: Der Einbau von isolierverglasten Fenstern als solcher rechtfertigt keine Mieterhöhung nach § 3 MHG.AG Hamburg-Blankenese16.08.2000
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70 11 53/99 WEG - Zweckbestimmung "Laden", SpielhallenbetriebLeitsatz: Der Erwerber einer Teileigentumseinheit mit der Zweckbestimmung "Laden" kann nicht darauf vertrauen, daß ein Spielhallenbetrieb in den Räumen zulässig ist, wenn zwar früher über zehn Jahre eine Spielhalle dort betrieben worden ist, der Betrieb aber vor dem Erwerb der Einheit bereits eingestellt war.AG Wedding10.05.1999
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16 C 602/99 - Kinderwagen; Hausordnung; Hausflur; TreppenhausLeitsatz: Das Verbot, im Treppenhaus einen Kinderwagen abzustellen, wenn Treppenhaus und Flur nicht mehr den Zweck als Fluchtweg erfüllen könnten, unterliegt der Abwägung der widerstreitenden Interessen. Der Vermieter hat sich hierbei am Grundsatz von Treu und Glauben zu orientieren.AG Winsen28.04.1999