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Urteil Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Kapitalkostenerhöhung
Leitsatz
1. Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG ist nur möglich, wenn die Kapitalkosten insgesamt gestiegen sind. 2. Bei mehreren Darlehen setzt eine Mieterhöhung also voraus, daß insgesamt eine effektive Mehrbelastung eingetreten ist.
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