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Suchergebnis Urteilssuche (5681 - 5690 von 7994)
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I ZB 5/11 - Einwand der Übersicherung des Gläubigers; eidesstattliche Versicherung; Zwangsvollstreckung; bewegliches Vermögen; GeldforderungLeitsatz: Der Schuldner kann den Einwand der Übersicherung des Gläubigers (§ 803 Abs. 1 Satz 2 ZPO) im Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nur durch Widerspruch gemäß § 900 Abs. 4 Satz 1 ZPO und nicht mit der Erinnerung gemäß § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO geltend machen.BGH17.08.2011
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VII ZR 113/10 - Wertersatz nach Rücktritt vom Bauvertrag auf Werklohnbasis; mangelhafte LeistungLeitsatz: a) Der vom Besteller nach Rücktritt von einem Bauvertrag geschuldete Wertersatz für die bei ihm verbleibende Bauleistung ist auf der Grundlage des Werklohns zu ermitteln (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 311/07, BGHZ 178, 355). b) Ein Mangel des Werkes ist durch eine analoge Anwendung des § 638 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen.BGH14.07.2011
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V ZR 234/10 - Klagefrist bei Anträgen auf Rückerwerb von MauergrundstückenLeitsatz: 1. Die mit der Abwicklung des Mauergrundstücksgesetzes befasste Stelle löst auch dann die Klagefrist von zwei Monaten nach Zustellung des Bescheides aus, wenn sie nicht nur über den Verkauf an sich entscheidet, sondern auch über die Bedingungen des Verkaufs. 2. Dies gilt auch dann, wenn die befasste Stelle über den Anspruch des Alteigentümers auf Rückerwerb nach § 2 MauerG entscheidet. 3. Die vorgesehene Klagefrist gilt für jeden Bescheid gesondert. (Leitsätze der Redaktion)BGH30.06.2011
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VIII ZR 204/10 - Zeitpunkt der Mieterhöhung bei unklarem UrteilstenorLeitsatz: Zur Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete, in dem der Monat, ab dem die erhöhte Miete geschuldet ist, nicht genannt ist.BGH08.06.2011
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IX ZB 168/09 - Insolvenzverfahren; Restschuldbefreiung; Obliegenheit des Schuldners zur Abführung eines Vermächtnisses; Wohlverhaltensphase; Halbteilungsgrundsatz; Verheimlichen; Verschweigen; Eintritt eines Erbfalls; VermächtnisLeitsatz: Tritt der Erbfall in der Wohlverhaltensphase ein, entsteht die Obliegenheit des Schuldners, die Hälfte des Wertes des Vermächtnisses an den Treuhänder abzuführen, erst mit der Annahme des Vermächtnisses (Ergänzung von BGH, WM 2009, 1517).BGH10.03.2011
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II ZR 158/09 - Gesellschafterhaftung; Aufwendungsersatzanspruch für Gesellschaftsverbindlichkeiten vor Auseinandersetzung; notleidende Immobilien-GbR; Aufwendungen des GesellschaftersLeitsatz: Bereits vor der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jeder Gesellschafter die von ihm gemachten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, von der Gesellschaft ersetzt verlangen oder, wenn der Gesellschaft selbst keine freien Mittel zur Verfügung stehen, die Mitgesellschafter auf Aufwendungsersatz - beschränkt auf deren Verlustanteil - in Anspruch nehmen.BGH22.02.2011
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VIII ZR 93/10 - Vertragswidriger Gebrauch; keine Nutzungspflicht der gemieteten Wohnung; Zweitwohnung; Ersatzwohnsitz; Gebrauchspflicht; Pflicht zum Bewohnen; GewerbenutzungLeitsatz: 1. Den Mieter einer Wohnung trifft keine Gebrauchspflicht; wo der Mieter seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne wohnt, ist seiner freien Entscheidung überlassen. 2. Der Verkauf von Hausrat aus einer vom Mieter nicht bewohnten Wohnung ist i. d. R. noch keine von der Zustimmung des Vermieters abhängige gewerbliche Tätigkeit. (Leitsätze der Redaktion)BGH08.12.2010
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II ZR 57/09 - Abfindungsbilanz, Auseinandersetzungsbilanz, BGB-GesellschaftLeitsatz: a) Das Fehlen einer Abfindungsbilanz hindert den Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft nicht. b) Für die subjektiven Voraussetzungen des Beginns der Verjährungsfrist genügt es, wenn die Gesellschaft - neben der Kenntnis des Ausscheidens - auch ohne exakte Berechnung in einer Auseinandersetzungsbilanz wusste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen, dass das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht ausreicht.BGH19.07.2010
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I ZB 91/08 - Keine Erinnerung wegen VermieterpfandrechtLeitsatz: a) Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann der Schuldner nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist; daran fehlt es, wenn der Schuldner seine Beeinträchtigung ausschließlich aus der Verletzung eines Rechts eines Dritten ableitet. b) Der Vermieter kann im Fall einer gegen den Mieter gerichteten Herausgabevollstreckung eines Dritten ein Vermieterpfandrecht an der Sache, die Gegenstand der Herausgabevollstreckung ist, nicht mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen.BGH13.08.2009
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VIII ZR 254/08 - Wirksame Bestimmung einer Frist; Fristsetzung; Mängelbeseitigung; NachbesserungLeitsatz: Für eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-) Termins bedarf es nicht.BGH12.08.2009