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VG 31 A 131.95 - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; unlautere Machenschaft; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Vertragliche AbmachungenLeitsatz: Keine Anwendung des VermG auf 1947 mit sowjetischen Stellen getroffene vertragliche Abmachungen.VG Berlin29.09.1997
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3 A 1109/93 - besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Barber-Lyaschenko Abkommen; Gebietszuordnung; LändergrenzverschiebungLeitsatz: § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG findet auch Anwendung auf Enteignungen in dem Gebiet, das durch das sog. Barber-Lyaschenko Abkommen aus der britischen Besatzungszone der sowjetischen Besatzungszone zugeordnet wurde. Ob das Barber-Lyaschenko-Abkommen staatsgebietsrechtlich zu einer Ländergrenzverschiebung führte, braucht im Hinblick auf die Regelungsweite des § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG nicht entschieden zu werden.VG Schwerin19.10.1995
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4 K 27/94. We - Zwangslage; Ausreiseverkauf; ErwerbsvorgangLeitsatz: Ein "Zunutzemachen" der von staatlicher Seite herbeigeführten Zwangslage kann in Ausreisefällen auch darin bestehen, daß der Erwerbsvorgang über die Kontakte bei staatlichen Stellen abgewickelt wird, ohne daß sich die Erwerber - wie bei einem freihändigen Verkauf, um den es sich dem Anschein nach handeln sollte, an sich üblich - mit den Verkäufern über den Verkauf auseinandersetzen müssen.VG Weimar06.12.1994
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5 K 224/92 Me - Verein; Rechtsnachfolger; Berechtigter; FunktionsnachfolgerLeitsatz: Ein neu gegründeter eingetragener Verein ist auch dann nicht Rechtsnachfolger eines Berechtigten, wenn er Funktionsnachfolger ist.VG Meiningen12.07.1994
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2 K 290/93. Me - Parteivermögen; WiederzurverfügungstellenLeitsatz: Kein Wiederzurverfügungstellen von materiell-rechtsstaatlich erworbenem Parteivermögen, bevor feststeht, daß dieses Vermögen nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Partei einzusetzen ist.VG Meiningen15.06.1994
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1 K 3841/93 - Anhörungsverfahren; Anmelder; Vorhabenplan; Beurteilungsspielraum; Erbengemeinschaft; InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: 1. An der Durchführung des Anhörungsverfahrens im Sinn von § 5 InVorG sind alle dem Vermögensamt des Belegenheitsortes bekannten Anmelder zu beteiligen. 2. Enthält der Vorhabenplan keine Angaben zur zeitlichen Dauer des Vorhabens und zum Kaufpreis des Grundstückes und macht die zuständige Stelle diesen Vorhabenplan zur Grundlage ihrer Entscheidung nach § 7 Abs. 1 InVorG, so hat sie den ihr bei der Vor bereitung ihrer Entscheidung zustehenden Beurteilungsspielraum nicht in dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen ausgefüllt. 3. Beim Vorliegen einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist der Investitionsvorrangbescheid allen ihren Mitgliedern gemäß § 9 Abs. 1 InVorG zuzustellen.VG Chemnitz14.12.1993
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4 B 69/93 - Fristenregelung; InvestitionsvorrangLeitsatz: Die Fristenregelung des Investitionsvorranggesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.VG Magdeburg27.10.1993
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3 VG A 183/92 - Klagebefugnis; Vorhabensträger; Rückgabebescheid; InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: Keine Klagebefugnis des Vorhabensträgers gegen den Rückgabebescheid.VG Halle11.03.1993
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C 2 S 1412/92 - Investor; Investitionsvorrangbescheid; Zustellung; Vollziehungsfrist; aufschiebende Wirkung; Rechtsschutzinteresse; Berechtigung des Anmelders; Investitionszweck; Vorhabenplan; SperregelungenLeitsatz: 1. Der Lauf der Frist nach § 9 Abs. 1 InvorG beginnt mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Investitionsvorrangbescheides (Zustellung durch eingeschriebenen Brief). 2. Für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung besteht ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn ein entsprechender Antrag bei der Ausgangsbehörde bereits erfolglos war. 3. Die Berechtigung ist glaubhaft, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, daß der Anmelder von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 4. Voraussetzungen für die Annahme eines besonderen Investitionszweckes nach dem Vorhabenplan. 5. Investitionen, die entweder nicht durch § 3 Abs. 3 bis 5 VermG ausgeschlossen sind oder die vor Inkrafttreten der Sperregelungen möglich waren, bedürfen keiner freistellenden Wirkung eines Investitionsvorrangbescheides. 6. Der besondere Investitionszweck ergibt sich nicht daraus, daß der Investor außerstande ist, die Miete für seine bisherige Betriebsstätte zu zahlen.VG Chemnitz26.01.1993
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1 K 337/91 (VG) - Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Unterhaltungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Finanzierungsaufwand; Beleihungsgrenze; Wertermittlungsverfahren; Zeitwert des GrundstücksLeitsatz: Eine Überschuldung ist eingetreten, wenn die vom Eigentümer aufzubringenden notwendigen Unterhaltungskosten einschließlich des Instandsetzungsbedarfs einen Finanzierungsaufwand erfordert hätten, der den Zeitwert der Immobilie, gemessen an den gültigen Bewertungsgrundsätzen, überschritten hätte und innerhalb einer zumutbaren Zeit auch nicht durch die staatlich festgesetzten Mieten zu decken gewesen wäre.VG Dresden03.12.1992
