Urteil Mietpreisbindung, verfassungsgemäß
Schlagworte
Mietpreisbindung, verfassungsgemäß; Wohnraumeigenschaft; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Eigentumsbeschränkung; Sozialbindung; Wohnraum; Beschlagnahme; Besatzungsmacht
Leitsatz
1. Trotz nachlassender Mangellage ist die Mietpreisbindung für Berliner Altbauwohnungen noch verfassungsgemäß. Es ist vordringliche Aufgabe des Normgebers, die Rechtslage der veränderten Situation anzupassen. Das 3. MietÄndG Berlin läßt es zu, Störungen des von Art. 14 GG geforderten Gleichgewichts zwischen der Garantie des Privateigentums und dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung auszugleichen.
2. Wohnraum verliert durch die Beschlagnahme zur Unterbringung von Angehörigen der britischen Besatzungsmacht nicht die Eigenschaft, Wohnraum zu sein.
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