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Suchergebnis Urteilssuche (5201 - 5210 von 7938)
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4 C 73/23 - Unwirksame GrundreinigungsklauselLeitsatz: Bei der durch Formularmietvertrag übertragenen Verpflichtung des Mieters zur Grundreinigung der Wohnung vor Rückgabe handelt es sich um eine unwirksame Endrenovierungs- und Instandhaltungsklausel.(Leitsatz der Redaktion)AG Sonneberg12.01.2024
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10 A 3502/20 - Fehlende Zustimmung des zivilrechtlich Berechtigten schlechthin nicht aus-räumbares Hindernis bei der Nutzungsänderung einer Wohnung zum Zwecke der ProstitutionsausübungLeitsatz: Hat der Wohnungseigentümer dem Mieter gegenüber die Zustimmung zur begehrten Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Prostitutionsstätte verweigert, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, solange nichts auf eine Bereitschaft des Wohnungseigentümers hindeutet, den von ihm nach außen hin dokumentierten Standpunkt aufzugeben.OVG Nordrhein-Westfalen23.11.2023
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1 M 3387/21 - Ausfallpauschale bei abgesagter WohnungsräumungLeitsatz: Besteht zwischen Gerichtsvollzieher und Spedition eine Vereinbarung, wonach eine Ausfallpauschale nicht anfällt, wenn der Gläubigervertreter die Räumung eine Woche vorher absagt, so ist eine Ausfallentschädigung nicht geschuldet, wenn der Gläubiger in der Woche vor der geplanten Räumung an dem Tag den Auftrag zurücknimmt, der durch seine Benennung dem Tag der geplanten Räumung entspricht.(Leitsatz der Redaktion)AG Ludwigsburg16.11.2021
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2-13 S 2/17 - Notwendigkeit von Vergleichsangeboten, Auftragsvergabe von HausmeisterdienstenLeitsatz: 1. Bedarf es vor einer Beschlussfassung über eine Auftragserteilung durch die WEG der Einholung von Vergleichsangeboten, ist es erforderlich, mindestens drei Angebote einzuholen. 2. Geschieht dies nicht, wird die Auswahlentscheidung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen, so dass der gefasste Beschluss für ungültig zu erklären ist. Einer Beweisaufnahme über die Frage, ob sich die eingeholten Angebote im Rahmen des Ortsüblichen bewegen, bedarf es nicht.LG Frankfurt/Main19.04.2017
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2-13 T 152/15 - Klage auf Einberufung der EigentümerversammlungLeitsatz: Der Streitwert einer Verpflichtungsklage gegen den Verwalter, eine Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Sanierung der Terrassen/Balkone“ einzuberufen, ist erheblich geringer als bei einer vergleichbaren Beschlussmängelklage nach Beschlussfassung über eine derartige Verwaltungsmaßnahme. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main06.01.2016
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2-13 T 117/12 - Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer EigentümerlisteLeitsatz: In einem gesonderten Prozess gegen den WEG-Verwalter auf Herausgabe einer Eigentümerliste ist als Streitwert nur ein geringer Bruchteil (hier: ca. 5 %) einer zugehörigen Anfechtungsklage zu veranschlagen. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main15.03.2013
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8 K 1177/10 - Ausgleichsleistung für Gläubiger eines dinglichen Rechts an einem sequestrierten GrundstückLeitsatz: Rechtsnachfolger des Gläubigers eines dinglichen Rechts an einem Grundstück i.S.d. § 18 b Abs. 2 Satz 2 VermG ist auch derjenige, dem die Forderung vor Sequestrierung des Grundstück abgetreten worden ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Frankfurt (Oder)25.04.2012
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17 C 288/11 - Wartungskosten für RauchmelderLeitsatz: Wartungskosten für Rauchmelder sind Instandsetzungskosten und deshalb nur bei besonderer Vereinbarung umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)AG Bielefeld30.03.2011
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30 C 3/07 - Keine nachträgliche Korrektur von Nachlässigkeitsfehlern einer Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum nach Saldoausgleich, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, konkludenter kausaler Anerkenntnisvertrag, Korrekturvorbehalt in BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Hat der Gewerberaummieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter den Saldo ausgeglichen, sind Vermieter und Mieter mit einer nachträglichen Korrektur der Abrechnung, die bereits vor dem Saldoausgleich durch gründliche Prüfung hätte offenbar werden können, ausgeschlossen; insoweit liegt konkludent ein kausaler Anerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) vor. 2. Zur Reichweite eines Korrekturvorbehalts in einer Betriebskostenabrechnung.AG Brandenburg a. d. Havel07.02.2007
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2Z BR 182/01 - Aufstellen von Biertischen für Freiausschank keine bauliche Veränderung; Verpachtung von Gemeinschaftseigentum durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: 1. Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens läßt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt. 2. Über die Verpachtung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß wirksam entschieden werden, soweit den Wohnungseigentümern dadurch kein Nachteil erwächst. 3. Das Aufstellen von Biertischen, Bänken und Schirmen, die im Boden nicht fest verankert sind, auf einer Gemeinschaftsfläche zum Betreiben eines Freiausschanks stellt keine bauliche Veränderung dar.BayObLG28.03.2002