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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; unredlicher Gebäudeerwerb; Verkaufsgespräch durch staatlichen Vertreter
Leitsatz
Ein Gebäudeerwerb ist im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG unredlich, wenn der Erwerber das Verkaufsgespräch allein durch einen ihn begleitenden staatlichen Vertreter führen läßt und so die staatliche Steuerung des Verkaufsvorgangs zum eigenen Vorteil nutzt.
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