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  1. BVerwG 8 B 84.08 - Kommunales Stiftungsvermögen; Vermutung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust; Rechtsfolgenverweis
    Leitsatz: Auf Veräußerungen kommunalen Stiftungsvermögens nach der SED-Machtübernahme sind weder § 1 Abs. 6 VermG noch Abs. 7 analog anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    12.01.2009
  2. BVerwG 5 B 15.08 - Ersatzgrundstück; Entschädigung wegen Zwangsverkaufs zur Ermöglichung der Ausreise; Wirksamkeit nichtiger Verwaltungsakte
    Leitsatz: 1. Fällen von Zwangsverkäufen aus Gründen der Ermöglichung einer DDR-Ausreise ist wertmäßig eine besondere Bedeutung zuzubilligen, die sie aus der Gruppe derjenigen Schädigungen gem. § 1 VermG heraushebt. 2. Auch aus internationalem Recht folgt nicht, dass die Streichung der Vorschrift in § 9 VermG a. F. weder der Eigentumsgarantie noch anderen Verfassungsbestimmungen widerspricht. 3. Zur Beantwortung der Frage, ob durch Behörden der DDR erlassene Verwaltungsakte nach dem Beitritt der DDR wirksam geblieben sind bzw. ob eine fortdauernde Wirksamkeit schon deswegen auszuschließen ist, weil der Verwaltungsakt bereits nach DDR-Recht nichtig war, ist grundsätzlich auf die DDR-Rechtslage (unter Einfluss der gelebten Rechtswirklichkeit) zum Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes abzustellen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    15.05.2008
  3. BVerwG 3 B 81.07 - Übergang des Verwaltungsvermögens nicht mehr bestehender Körperschaften öffentlichen Rechts; Rechtsnachfolge von Verfolgten
    Leitsatz: 1. Ein Übergang des Verwaltungsvermögens nicht mehr bestehender Körperschaften des öffentlichen Rechts auf deren Funktionsnachfolger gem. Art. 135 Abs. 2 GG scheidet aus, wenn das Vermögen in Volkseigentum überführt wurde; für solches Vermögen gilt die Verteilungsregelung der Art. 21, 22 EV. 2. § 2 Abs. 1 Satz 5 VermG betrifft die Rechtsnachfolge speziell in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    31.03.2008
  4. BVerwG 8 B 98.07 - Unredlicher Rechtserwerb bei Verstoß gegen Wohnraumlenkungsverordnung
    Leitsatz: 1. Ob einer Vorabzahlung des Kaufpreises eine ordnungsgemäße Verwaltungspraxis in der DDR entgegenstand oder nur nicht üblich war, ist eine Tatfrage und damit revisionsrechtlicher Klärung nicht zugänglich. 2. Eine bewusste Nichtbeteiligung der Wohnungskommission kann als Verfahrensverstoß von der Vorschrift des § 4 Abs. 3 a VermG erfasst sein. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    11.03.2008
  5. BVerwG 7 B 43.06 - Restitutionsausschluß; Unmöglichkeit; Natur der Sache
    Leitsatz: Ein möglicherweise zunächst bestehender, durch eine bestimmte Nutzung des Grundstücks begründeter Ausschluß der Restitution fällt mit der Auf-gabe dieser Nutzung weg. Die Absicht des Verfügungsberechtigten, künftig eine neue (andere) Nutzung des Grundstücks aufzunehmen, kann grundsätzlich für sich keinen Ausschluß der Restitution begründen.
    BVerwG
    01.11.2006
  6. BVerwG 7 B 70.05 - Verwirkung des Restitutionsanspruchs; Amtshaftungsanspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Vermögensamts
    Leitsatz: 1. Ein angeblich pflichtwidriges Verhalten des Vermögensamts führt nicht zur Verwirkung des Restitutionsanspruchs. 2. Erhebliche Kredite des Verfügungsberechtigten im Vertrauen auf die Auskunft des zuständigen Vermögensamts, es liege kein Restitutionsantrag vor, berühren den Rückübertragungsanspruch des Berechtigten nicht, sondern lösen allenfalls Amtshaftungsansprüche gegen den Rechtsträger des Vermögensamts aus. 3. Hat ein Beteiligter sich für die Nichtzulassungsbeschwerde an das Revisionsgericht entschieden, muß er sich mit der von der ersten Instanz festgestellten Tatsachengrundlage abfinden. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    11.01.2006
  7. BVerwG 8 C 15.01 - Anfechtungsbefugnis; Gemeinde; Ausgangsbehörde; Aufwendungen; Besprechungsgebühr; Anwaltsgebühr
    Leitsatz: 1. Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist nach § 42 Abs. 2 VwGO zur Anfechtung eines Bescheides befugt, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird (wie Beschluß vom 22. Januar 2001 - BVerwG 8 B 258.00 -). 2. Für eine von der Behörde nicht angeordnete Besprechung fällt die Gebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO nur an, wenn zumindest ein sachbezogenes Gespräch eines Rechtsanwalts mit einem Behördenvertreter über tatsächliche oder rechtliche Fragen stattgefunden hat, das zur Beilegung oder zur Förderung des Verfahrens geeignet ist. Ist die Gebühr entstanden, so ist sie auch erstattungsfähig.
    BVerwG
    29.05.2002
  8. BVerwG 8 B 64.01 - Erlösauskehranpruch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch
    Leitsatz: Die Prüfung des Rückübertragungsausschlußgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muß sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten (wie Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345).
    BVerwG
    05.06.2001
  9. BVerwG 7 B 22.00 - Unternehmensrestitutipn; weggeschwommene Vermögenswerte; Einheitlichkeit des Enteignungsvorgangs
    Leitsatz: Zum Rechtsschicksal "weggeschwommener" Vermögenswerte.
    BVerwG
    12.05.2000
  10. BVerwG 8 B 252.98 - Kündigungsbescheid; Sicherungshypothek; Zwangsvollstreckungstitel; Leistungsbescheid
    Leitsatz: 1. Der Bescheid gemäß Art. 14 Abs. 6 Satz 6 2. VermRÄndG über die Kündigung der Sicherungshypothek nach § 18 Abs. 1 Satz 3 VermG (F. 1991) ist dinglicher Titel auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der in der Hypothek genannten Geldsumme aus dem Grundstück. 2. Eines besonderen Leistungsbescheides für die durch Kündigung fällig gestellte Forderung bedarf es insofern nicht.
    BVerwG
    08.03.1999