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Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; übliche Miete
Leitsatz
Der übliche Mietzins im Sinne von § 5 WiStG kann nicht über dem ge-setzlich zulässigen Zins liegen, wie er sich aus dem MHG und dem § 3 GVW ergibt.
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