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Urteil Nicht nachgewiesene Rechtsnachfolge, nicht erfolgte Rubrumsberichtigung, Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
Schlagworte
Nicht nachgewiesene Rechtsnachfolge, nicht erfolgte Rubrumsberichtigung, Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
Leitsatz
Bei einer Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegen jede der tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts mindestens ein Beschwerdegrund geltend gemacht wird, der die Zulassung rechtfertigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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