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Suchergebnis Urteilssuche (4281 - 4290 von 7973)

  1. 72 C 26/08 WEG - Videoüberwachung; Installation von Kameraattrappe als bauliche Veränderungvon Gemeinschaftsflächen durch Attrappe unzulässig
    Leitsatz: Der unzulässigen Video-Überwachung von Gemeinschaftsflächen durch einzelne Wohnungseigentümer steht es gleich, wenn durch Anbringung einer Attrappe auch nur der Eindruck einer solchen Überwachungsmöglichkeit erweckt wird. Der Beseitigungsanspruch kann von jedem Wohnungseigentümer individuell verfolgt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    30.09.2008
  2. 5 C 117/05 - Aktueller technischer Standard für Schallschutz bei Fenstereinbau
    Leitsatz: Der Vermieter, der neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme einbaut, hat dafür Sorge zu tragen, daß der Fenstereinbau entsprechend den zur Zeit des Umbaus geltenden technischen Standards (hier: zum Lärmschutz) erfolgt.
    AG Köpenick
    09.10.2007
  3. 7 C 147/06 - Minderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück
    Leitsatz: Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.
    AG Mitte
    11.01.2007
  4. 4 C 205/06 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; ungepflegte und offene Müllstandsfläche; Sondermerkmal "modernes Bad"
    Leitsatz: 1. Für eine gestaltete Müllstandsfläche im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2005 reicht es aus, daß die Fläche nicht naturbelassen, sondern zum Zwecke des Abstellens von Müllbehältern verändert wurde. Dies ist bereits bei einer gepflasterten Fläche der Fall. 2. Der neuzeitliche Standard für die Erfüllung des Sondermerkmals "modernes Bad" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2005 bezieht sich lediglich auf die insoweit genannten Ausstattungsmerkmale und nicht auf das Bad insgesamt. Über Putz liegende Heizungsrohre und die Art des Heizkörpers spielen dabei keine Rolle. Ebenso ist kein wandhängendes WC mit in die Wand eingelassenem Spülkasten erforderlich.
    AG Lichtenberg
    14.12.2006
  5. 11 C 165/04 - Ordentliche Kündigung wg. Aufrufs zum Kampf gegen Vermieter durch Flugblätter; Pflichtverletzung des Mieters
    Leitsatz: Es liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende schuldhaft nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor, wenn der Mieter selbst durch Flugblätter zum Kampf gegen den Vermieter aufruft bzw. das Abwerfen von Flugzetteln mit entsprechendem Inhalt aus einem Zimmer seiner Wohnung nicht verhindert. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.03.2005
  6. 3 a C 294/00 - Schadensersatz; Betriebskostenvorauszahlung; Täuschung; Aufrechnung; Nachzahlung; Betriebskosten
    Leitsatz: Sind bei Abschluß des Vertrages die Betriebskostenvorschüsse bewußt zu niedrig angesetzt worden, und konnte und mußte der Vermieter erkennen, daß der Umstand für den Mieter von wesentlicher Bedeutung ist, ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Der Mieter kann diesen Schadensersatzanspruch gegen eine Nachzahlungsforderung aus der Betriebskostenabrechnung aufrechnen.
    AG Spandau
    04.08.2000
  7. 2 C 3496/98 - Beseitigungspflicht; Räumungspflicht; bauliche Veränderung; ZGB-Mietvertrag; Deckenplatten
    Leitsatz: 1. Eine Beseitigungspflicht hinsichtlich Deckenplatten, die der Mieter vor der Wiedervereinigung angebracht hat, kann sich aus dem ZGB der DDR ergeben. 2. Eine Wohnwertverbesserung scheidet aus, wenn die Deckenplatten weder eine verbesserte Wärmedämmung erreichen noch zur Ausbesserung einer schadhaften Decke dienten.
    AG Zwickau
    24.03.1999
  8. 125 C 14138/98 - Mietspiegel; Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen; Zuschläge; Zuschlag; Zustimmungsklage; Unzulässigkeit
    Leitsatz: 1. Nach einem formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen ist die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung gem. § 2 MHG unzulässig. 2. Wenn der Vermieter mit einem Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel einen dort nicht vorgesehenen Zuschlag (hier: wegen "Zweifamilienhaus-Charakter") in Anspruch nimmt, dann ist dieses Mieterhöhungsverlangen selbst dann formell unwirksam, wenn damit der Oberwert der einschlägigen Mietspiegelspanne nicht überschritten wird.
    AG Dortmund
    16.02.1999
  9. 207 C 561/94 - CB-Funkantenne; Funkantenne; Freizeitbeschäftigung; Fernsehempfang
    Leitsatz: Der Betrieb einer CB-Funkantenne ist als Freizeitbeschäftigung nicht mit dem nach Art. 5 GG geschützten Fernsehempfang zu vergleichen.
    AG Schöneberg
    09.03.1995
  10. 8 C 221/90 - Zustimmungsanspruch; wohnwerterhöhende Merkmale; Mittelwert; Mietspiegel; Mieterhöhung
    Leitsatz: Ein Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Zustimmung zu einer über dem Mittelwert des Mietspiegels liegenden Miete, wenn er die wohnwerterhöhenden Merkmale darlegt und beweist.
    AG Schöneberg
    16.07.1990