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Suchergebnis Urteilssuche (3741 - 3750 von 7944)

  1. 3 C 1150/98 (A) - Parabolantenne; Balkon; vertragsmäßiger Gebrauch
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch wegen vertragswidrigen Gebrauchs auf Beseitigung einer Parabolantenne, die auf einem 10 kg schweren Verbundfuß steht und nur mit maximal einem Viertel ihres Umfangs über das Balkongeländer hinausragt.
    AG Fulda
    16.12.1998
  2. 2 C 124/98 - Konkurrenzschutzklausel; Mietminderung; Minderung; Arztpraxis; Röntgenpraxis
    Leitsatz: Der Anspruch auf Konkurrenzschutz des eine Röntgenpraxis betreibenden Radiologen wird nicht dadurch verletzt, daß der Vermieter im gleichen Gebäude Räume an einen Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin überläßt, der sein Röntgengerät im wesentlichen zur Diagnose seiner Patienten nutzt und damit keine "Teil Röntgenpraxis" betreibt.
    AG Sömmerda
    01.07.1998
  3. 25 C 315/97 - Modernisierung; Gas-Etagenheizung; unzumutbare Härte; allgemein üblicher Standard
    Leitsatz: Die Installation einer Gas-Etagenheizung anstelle vorhandener Gas-Einzelöfen ist eine Modernisierungsmaßnahme, die der Herbeiführung eines allgemein üblichen Standards der Mietwohnung dient. Die mit der Maßnahme verbundenen Arbeiten der Handwerker sind nicht deshalb eine unzumutbare Härte für den Mieter, weil er ausschließlich nachts arbeitet.
    AG Langenfeld
    12.06.1998
  4. 28 C 786/98 - Versorgungsvertrag; Liefersperre; Vertrag mit Schutzwirkung
    Leitsatz: 1. Sind die rechtlichen Voraussetzungen einer Liefersperre nach § 33 Abs. 2 AVBEltV/AVBGasV i. V. m. §§ 273, 320 BGB erfüllt, steht dem Mieter unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Belieferung oder Unterlassen der Liefersperre zu. 2. Eine Schutzwirkung zugunsten der von der Liefersperre betroffenen Mieter kann wegen einer Verletzung des § 33 Abs. 2 Satz 2 AVBEltV/§ 33 Abs. 2 Satz 2 AVBGasV in Betracht kommen, wenn der Mieter von der Versorgungseinstellung unverhältnismäßig betroffen ist und hinreichende Aussicht auf Zahlung auch im Rahmen einer Drittleistung (§ 267 BGB) besteht. 3. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter zur Mietzinsminderung oder Aufrechnung mit einem Aufwendungsersatzanspruch berechtigt, wenn er zur Abwendung einer Liefersperre Zahlungspflichten des Vermieters übernommen hat.
    AG Jena
    10.06.1998
  5. 43 C 372/97 - Studentenzimmer; Studentenwohnheim; Mietspiegel; Mietwucher; Zimmervermietung; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Bei der Vermietung eines Zimmers unter Mitbenutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsräume der Wohnung kann zur Beurteilung von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher der Mietspiegel nicht herangezogen werden. Mietwucher ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn in der Wohnung Studenten wohnen und das Studentenwerk am Ort zu ähnlichen Konditionen Zimmer in Studentenheimen vermietet.
    AG Greifswald
    15.04.1998
  6. 15 C 2065/95 - Mietminderung; Minderung; Asbest; Nachtstromspeicherheizung
    Leitsatz: Der Mieter kann auch nach Beendigung des Mietvertrages vom Vermieter, der das Grundstück veräußert hat, Mietminderung geltend machen und die überzahlten Beträge zurückfordern (hier 20 % wegen Asbestfreisetzung aus Nachtstromspeicherheizungen).
    AG Hof
    04.04.1997
  7. 125 C 14250/95 - Abstand; Abstandsvereinbarung; Vormieter; Mieter; Gegenleistung; auffälliges Mißverhältnis
    Leitsatz: Abstandsvereinbarungen zwischen Vormieter und Mieter sind wirksam, soweit kein auffälliges Mißverhältnis des vereinbarten Preises zur Gegenleistung, die in der Überlassung von Heizölbeständen oder Mobiliar sowie Schönheitsreparaturleistungen und anteiliger, erbrachter Maklerprovision erkannt werden, besteht.
    AG Dortmund
    27.02.1996
  8. 2 C 256/90 - Mietpreisüberhöhung; Altbaumiete; Vereinbarung
    Leitsatz: Wird ein Preisstellenverfahren aufgrund einer Vereinbarung über die zulässige Mietzinshöhe gem. § 11 Altbaumietenverordnung nach dem Außerkrafttreten der Preisbindung in der Hauptsache für erledigt erklärt, so sind die Mietvertragsparteien so zu stellen, als sei die geänderte Miete am 31. Dezember 1987 vereinbart gewesen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    28.08.1990
  9. 581 OWi 195/89 - Zweckentfremdung; Mitbenutzung; Geldbuße
    Leitsatz: Zur Annahme genehmigungsbedürftiger Zweckentfremdung bei gewerblicher Mitbenutzung von Wohnraum.
    AG Köln
    16.08.1989
  10. 7 C 65/88 - Härte/Investitionen zur Instandsetzung der Wohnung; Härte/Investitionen in Wohnung; Investitionen/Härte; Sozialklausel/Investitionen als Härtegrund; Eigenbedarf/Mutter und Tante; Kündigung/wegen Unterbringung von Mutter und Tante
    Leitsatz: Hat der Mieter freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung im Vertrauen auf eine längere Mietdauer nicht unerhebliche Verwendungen auf die Mietsache gemacht, so kann eine Härte i.S.d. § 556 a BGB darin liegen, daß er nicht voll in den Genuß seiner Investitionen gelangt (hier: 25 000,- DM zur Instandsetzung der Wohnung bei Einzug).
    AG Neukölln
    25.01.1989