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  1. III ZB 58/02 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; steckengebliebene Entschädigung
    Leitsatz: Für die Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (steckengebliebenen) Enteignungsentschädigung ist der Zivilrechtsweg gegeben.
    BGH
    31.07.2003
  2. 12 U 17/10 - Bewusst überhöhte Mietvereinbarung zur Täuschung der finanzierenden Bank keine Wuchermiete; Scheingeschäft; Bankfinanzierung; Verjährungsunterbrechung durch Vereinbarung von notariellen Schuldanerkenntnissen bei Mietrückstand
    Leitsatz: 1. Macht der Mieter geltend, die vereinbarte Miete sei im Sinne eines Scheingeschäfts (§ 117 Abs. 1 BGB) bewusst überhöht vereinbart worden, um der finanzierenden Bank die Werthaltigkeit des Bauprojekts vorzutäuschen, und bleibt er mit dieser Behauptung beweisfällig, so kann der Mietvertrag nicht wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig sein. 2. Haben die Mietparteien vereinbart, dass der Mieter über die rückständigen Mietansprüche des Vermieters ein notarielles Schuldanerkenntnis abgeben wird, und hat der Mieter dies in späteren Gesprächen bekräftigt, so liegen darin jeweils verjährungsunterbrechende Anerkenntnisse im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, und zwar auch dann, wenn der Mieter das vereinbarte notarielle Schuldanerkenntnis nie abgibt.
    KG
    11.10.2010
  3. BVerwG 8 C 17.01 - Auslegung von Willenserklärungen; Rücknahme eines belastenden Verwaltungsaktes; Widerruf eines belastenden Verwaltungsaktes; Bestandskraft; Berufungsbegründungsfristverlängerung
    Leitsatz: Ein Verbot, Willenserklärungen zugunsten eines Verfahrensbeteiligten erfolgsorientiert auszulegen, kennt das Bundesrecht nicht. Eine Behörde, bei der der Widerruf bzw. die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsaktes beantragt wird, muß zunächst prüfen, ob der Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller bestandskräftig geworden ist, und andernfalls den Antrag auch als Widerspruch gegen den Verwaltungsakt auslegen. Zu den Förmlichkeiten bei einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist.
    BVerwG
    12.12.2001
  4. 29 A 90.08 - Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten Erben durch den gesetzlichen Vertreter
    Leitsatz: Die Vertretungsmacht des als Vertreter der unbekannten Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks bestellten gesetzlichen Vertreters erstreckt sich nicht auf die Geltendmachung von Gegenansprüchen des Verfügungsberechtigten gemäß § 7 a VermG. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    24.04.2009
  5. 3 K 515/03 Ge - Vermutung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust einer Freimaurerloge; Ausschluss der Rückübertragung wegen Eigentumserwerbs durch eine gemeinnützige Stiftung; Carl-Zeiss-Stiftung
    Leitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung eines verfolgungsbedingten Verkaufs ist ausgeschlossen, wenn andere Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen. Dabei genügt zugunsten des Berechtigten die bloße Darlegung, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist. 2. Eine Stiftung ist gemeinnützig i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Gera
    10.06.2008
  6. VG 29 A 71.98 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Notwegerecht; Zuwegung; Grün- bzw. Sportanlagen; Erholungsfläche; Nachbargrundstück; Hinterliegergrundstück
    Leitsatz: 1. Es bleibt offen, ob die Restitution wegen der Entstehung eines Notwegerechts auch dann ausgeschlossen sein kann, wenn es sich um große Brachflächen handelt und die öffentliche Hand Eigentümer der umliegenden Grundstücke ist. 2. Die Restitution ist trotz der Entstehung eines Notwegerechts nicht ausgeschlossen, wenn für die rechtlich zulässige Nutzung bereits eine ausreichende Zuwegung vorhanden und die Belastung des Nachbarn durch deren Benutzung unwesentlich ist.
    VG Berlin
    24.06.2004
  7. 2 K 9/20 - Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Zimmern an Prostituierte in sog. Steigen
    Leitsatz: 1. Eine steuerfreie Vermietungsleistung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn bei der Nutzungsüberlassung von Zimmern in einer sog. Steige an Prostituierte zusätzliche für die Ausübung der Prostitution wesentliche Leistungen erbracht werden, wie das Vorhalten von sog. Wirtschaftern, die für einen reibungslosen Betrieb in der Steige sorgen und die Möglichkeit eröffnet wird, auf einer bestimmten Fläche im öffentlichen Raum, die informell der Steige „zugewiesen“ ist, exklusiv, d. h. unter Ausschluss „steigenfremder“ Prostituierter, Freier zu akquirieren. (Rn. 23, 25, 29)2. Gleiches gilt, wenn statt des Straßenraumes ein sog. Kober für die Akquisition genutzt werden kann. (Rn. 30)
    FG Hamburg
    17.05.2022
  8. VerfGH 1/00 - Verwaltungsverfahren; Verzögerung; Rechtsschutzgarantie
    Leitsatz: Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie durch zögerliches Verwaltungsverfahren.
    ThürVerfGH
    15.03.2001
  9. V ZR 30/11 - Erstattungsfähige Kosten bei Beseitigung einer Besitzstörung (hier: unbefugtes Parken); Abschleppkosten; Parkraumüberwachung
    Leitsatz: Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen. Nicht erstattungsfähig sind dagegen die Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung.
    BGH
    02.12.2011
  10. V ZB 157/08 - Nachweis des Einheitswertes durch Beschluss über Verkehrswert
    Leitsatz: 1. Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung, wegen der der Beitritt beantragt wird, 3 % des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt. 2. Dass die für einen Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren wegen einer Hausgeldforderung verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann durch den rechtskräftigen Beschluss über die Festsetzung des Verkehrswerts bewiesen werden. (Leitsatz 2 durch die Redaktion)
    BGH
    02.04.2009