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  1. 67 S 272/17 - Beweiserleichterung bei Berufung auf Härtegrund unmöglicher Ersatzraumbeschaffung nach Eigenbedarfskündigung in Mangelgebieten
    Leitsatz: Zu Beweiserleichterungen für einen Mieter, der sich nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß §§ 574a Abs. 1, 574 Abs. 2 BGB auf den Härtegrund unmöglicher Ersatzraumbeschaffung zu angemessenen Bedingungen beruft, wenn sich die gekündigte Wohnung in einer Gemeinde befindet, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ausweislich einer Landesverordnung besonders gefährdet ist (hier: Mietenbegrenzungsverordnung Berlin).
    LG Berlin
    25.01.2018
  2. 65 S 362/16 - Belästigung durch kettenrauchende Mietmieter als Mietmangel
    Leitsatz: 1. Ein Mieter, der in seiner Wohnung raucht, ist gehalten, einfache und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Mitmieter zu ergreifen. Erreicht die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und/oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß, kann dies den Ausspruch einer Kündigung des Mietverhältnisses unter dem Gesichtspunkt der Störung des Hausfriedens rechtfertigen.2. Mangels anderweitiger Beschaffenheitsvereinbarungen kann der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand durch kettenrauchende Mitmieter über die nur unwesentliche Beeinträchtigung hinaus eingeschränkt sein und eine Mietminderung von 3 % rechtfertigen.3. Die das erträgliche Maß überschreitende Intensität der Beeinträchtigungen durch rauchende Mitmieter ist erreicht, wenn Mieter nachts in ihrem Schlafzimmer Geruchsbelästigungen durch das Rauchen der Mitmieterin ausgesetzt sind, die ihren Schlaf - bei lebensnaher Betrachtung - beeinträchtigen, wenn sie sich - was vom mietvertraglich vorausgesetzten Gebrauch gedeckt und allgemein üblich ist - entscheiden, nachts bei geöffnetem Fenster zu schlafen. Die Störung der Nachtruhe durch Nikotingeruch stellt dabei für sich betrachtet deshalb eine besonders intensive Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache dar, weil Mieter ihr machtlos, nicht vorhersehbar und während der Ruhezeiten ausgesetzt sind, die - ausweislich zahlreicher gesetzlicher Regelungen - einen besonderen Schutz genießen; vor diesem Hintergrund ist die zeitliche Häufigkeit der Störungen nicht von Belang. 4. Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung der Störung des Gebrauchs der Mietsache durch das Eindringen von Zigarettenrauch in sein Schlafzimmer aus den darunter liegenden Räumen von Mitmietern. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    10.08.2017
  3. 55 S 21/15 WEG - Kostenlast für Abwasserrohr, Abwasserrohre von der Badewanne bis zum Fallrohr als Sondereigentum durch TE, Überbürdung der Kostenlast für Gemeinschaftseigentum auf Sondereigentümer
    Leitsatz: Ist die Erklärung zu Sondereigentum (hier für Abwasserrohre von der Badewanne bis zum Fallrohr) in der Teilungserklärung nichtig, kann darin jedoch für Reparaturen die Überbürdung der Kostenlast auf den Sondereigentümer liegen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.03.2016
  4. 63 S 43/14 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2011; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale; Verfliesung der Badezimmerwände; nicht nutzbarer Balkon; Beheizbarkeit der Küche
    Leitsatz: 1. Den Beweis für das wohnwertmindernde Merkmal „Wände nicht überwiegend gefliest" hat der Mieter dann nicht erbracht, wenn nach der Rechnung eines Handwerkers der Vermieter die Kosten für eine normale Verfliesung selbst übernommen hat. 2. Das Fehlen eines Balkons ist mit dem wohnwertmindernden Merkmal „kein nutzbarer Balkon" nicht gleichzustellen. 3. Ein unzureichender Wirkungsgrad der Heizung in der Küche ist nicht identisch mit dem wohnwertmindernden Merkmal „nicht beheizbar". (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    23.09.2014
  5. 36 S 4853/09 - Informationspflicht des WE-Verwalters
    Leitsatz: § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG ist dahin gehend auszulegen, dass eine entsprechende Informationspflicht des Verwalters nur dann besteht, wenn den Wohnungseigentümern ein gesteigertes Informationsbedürfnis zukommt. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn sie am Verfahren beteiligt sind, oder dies für sie möglich wäre. Es besteht dagegen nicht bei Geltendmachung von Wohngeldrückständen gegen einzelne Wohnungseigentümer.
    LG München I
    17.12.2009
  6. 1 S 5342/09 - Tilgungswirkung von Wohngeldzahlungen; Änderung der Verrechnung nur durch ausdrücklichen Eigentümerbeschluss; Wiederaufleben einer ursprünglichen Forderung aus Wohngeldabrechung; fehlerhafte Berücksichtigung einer Zahlung; Zahlung ohne Tilgungsbestimmung
    Leitsatz: 1. Bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und Nachzahlungsbeträge aus Jahresabrechnungen findet § 366 BGB Anwendung. 2. Die (fehlerhafte) Berücksichtigung einer Zahlung als laufende Wohngeldzahlung in einer Jahresabrechnung führt jedenfalls dann nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung aus einer früheren Jahresabrechnung, wenn in dem Beschluss über die aktuelle Jahresabrechnung nicht ausdrücklich eine Regelung über die Beseitigung der mit der Zahlung eingetretenen Tilgungswirkung aufgenommen wird.
    LG München I
    30.11.2009
  7. 19 S 27/08 - Erschließungskosten für Datschen
    Leitsatz: Der Eigentümer kann auch dann von dem Datschennutzer die hälftige Erstattung der für das Grundstück erhobenen Erschließungsbeiträge verlangen, wenn die Maßnahmen außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden und der Nutzer davon keinen tatsächlichen Nutzungsvorteil hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt/Oder
    16.09.2008
  8. 12 O 47/06 - Mietminderung; Umweltschäden; Baulärm aus Nachbarschaft
    Leitsatz: Im dicht bebauten Innenstadtbereich muss ein Mieter damit rechnen, dass früher oder später Gebäude in der Nachbarschaft entfernt oder abgerissen oder die Fassaden erneuert werden. Eine Mietminderung ist dann nicht gerechtfertigt, selbst wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses keine konkreten Umstände gegeben waren, aufgrund derer der Mieter mit einer späteren Aufnahme einer Bautätigkeit rechnen musste. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.03.2007
  9. 64 S 354/03 - Unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers
    Leitsatz: Eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage nach Befriedigung des Klägers nach Einreichung der Klage, aber vor deren Zustellung (Rechtshängigkeit) ist wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig. Insofern ist ein Kläger auf einen Kostenantrag nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO oder auf eine Klageänderung zur Zahlung eines bezifferten Kostenbetrages als materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch zu verweisen (entgegen LG Berlin, 29 O 312/03 = GE 2004, 51). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.12.2003
  10. 63 S 105/03 - Kein automatisches Wiederaufleben des Mietminderungsrechtes nach Verwirkung
    Leitsatz: War für einen Zeitraum vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) das Minderungsrecht des Mieters verwirkt, lebt es für die Zeit danach nicht automatisch wieder auf. Es bedarf vielmehr zumindest einer Äußerung des Mieters, daß er sich jetzt ausdrücklich auf das Minderungsrecht beruft, es in einer für den Vermieter erkennbaren Weise innerhalb eines angemessenen Zeitraums anzeigt und es geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.10.2003