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  1. 4 O 345/22 - Umfang der Versicherungsleistung bei durch Wasseraustritt beschädigtes Parkett
    Leitsatz: Wird durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser vom vorhandenen Parkettboden nur eine Teilfläche zerstört, können optische Beeinträchtigungen am Parkettboden, fehlende Liefermöglichkeit der vorhandenen Parkettsorte durch die gegenständliche Feuchtigkeitseinwirkung und optische Brüche, die bei der Anarbeitung von Ersatzparkettstäben einer anderen Sorte entstünden, gleichwohl einen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Austausch der gesamten Parkettfläche rechtfertigen.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Lübeck
    05.06.2024
  2. 67 S 221/22 - Eigenbedarfskündigung in DDR-Altmietverträgen eingeschränkt
    Leitsatz: 1. Ein DDR-Formularmietvertrag mit der Regelung „das Mietverhältnis endet durch: a) Vereinbarung der Vertragspartner, b) Kündigung durch den Mieter, c) gerichtliche Aufhebung“ ist nur dann wegen Eigenbedarfs des Vermieters kündbar, wenn dieser nach dem allgemeinen Gesetzesverständnis des § 122 Abs. 1 Satz 1 ZGB-DDR „dringend“ ist. Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB kann insoweit dahinstehen.2. § 544 Satz 1 BGB ist jedenfalls nicht auf für unbestimmte Zeit geschlossene Wohnraummietverträge anwendbar, wenn das Recht zur Kündigung für den Vermieter darin nicht vollständig ausgeschlossen, sondern lediglich hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe beschränkt ist.
    LG Berlin
    15.12.2022
  3. 12 O 236/15 - Veranlassung zur Klageerhebung, Schweigen auf Anfrage der Räumungsbereitschaft nach ausgesprochener Kündigung rechtfertigt die Erhebung einer Räumungsklage
    Leitsatz: Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der Beklagte sich vor Klageeinreichung nicht zu der Anfrage des Vermieters geäußert hat, ob er zum ausgesprochenen Kündigungstermin räumen werde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.01.2016
  4. 63 S 220/11 - Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel; keine Widerlegung der Vermutungswirkung des Mietspiegels durch Sachverständigengutachten; Dielenfußboden kein „hochwertiger Bodenbelag”
    Leitsatz: 1. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist auch bei der Begründung mit Vergleichswohnungen nicht gerechtfertigt, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete aus einem qualifizierten Mietspiegel mit Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung ermittelt werden kann. 2. Ein Dielenboden ist kein „hochwertiger Bodenbelag". (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.12.2011
  5. 23 O 118/05 - Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erstattung der Grunderwerbsteuer
    Leitsatz: Der Anspruch des Grundstücksverkäufers auf Erstattung der Grunderwerbsteuer verjährt in drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.10.2006
  6. 64 S 217/05 - Aufrechnung mit Betriebskostenguthaben vor der Insolvenzeröffnung gegen Mietforderungen nach Eröffnung
    Leitsatz: Der Mieter kann mit einem Betriebskostenguthaben aus Abrechnungszeiträumen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Vermieters nur gegen dessen Mietforderung für den zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Monat aufrechnen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. November 2004 - IX ZR 237/03 -, GE 2005, 609) (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.09.2005
  7. 20 S 19147/00 - Schädlingsbekämpfung; Kosten; Schabenbefall; Ungeziefer
    Leitsatz: Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung in einem Mietobjekt hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen.
    LG München I
    05.12.2000
  8. 83 T 563/92 - Erbenermittlung, Anmeldeaufforderung des Nachlassgerichts
    Leitsatz: Liegen keine Erkenntnisse über das Vorhandensein anderer höher oder gleichrangig erbberechtigter Personen vor, ist die öffentliche Aufforderung zu erlassen.
    LG Berlin
    28.10.1993
  9. 61 S 452/90 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; Altbau
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 1990 ist zur Höhe der für ehemals preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin geltenden ortsüblichen Vergleichsmiete auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Mark-tes der preisfreien Mietzinsen seit dem 1. Januar 1988 nur bedingt aussagekräftig. 2. Auch unter Berücksichtigung dieser Marktentwicklung genügt es zum Nachweis der Ortsüblichkeit des mit einer Zustimmungsklage gemäß § 2 GVW Bln/§ 2 MHG geltend gemachten Mietzinses aber grundsätzlich, wenn dieser Mietzins den Betrag nicht übersteigt, der sich aus dem Spannenmittelwert des einschlägigen Rasterfeldes zuzüglich eines Betrages von 75 % aus der Differenz zwischen diesem Mittelwert und dem Spannenoberwert errechnet. (Weiterentwicklung der Rechtsprechung der Kammer zum ersten Berliner Mietspiegel; Urteil vom 16. März 1989 - 61 S 317/88)
    LG Berlin
    01.08.1991
  10. 10 S 470/89 - fristlose Kündigung; Räumungsklage; Kosten; Verzug; Räumungsanspruch; Klagezustellung; Zahlungsklage; Klageänderung; Räumungsverzug
    Leitsatz: Der Vermieter kann die Kosten der unmittelbar nach seiner fristlosen Kündigung erhobenen Räumungsklage nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn die Räumung vor Zustellung der Klage erfolgt ist.
    LG Köln
    02.05.1990