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Suchergebnis Urteilssuche (1981 - 1990 von 7936)

  1. 12 U 183/07 - Notwendige Leistungsaufforderung für Schönheitsreparaturen; ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung; missverständliches Vermieterverhalten; relativierende Äußerungen des Vermieters
    Leitsatz: Zieht ein Mieter aus, ohne Schönheitsreparaturen auszuführen, liegt in diesem Verhalten dann keine endgültige Erfüllungsverweigerung, wenn dieser zuvor ein Vermieterschreiben erhalten hat, nach dessen Inhalt er davon ausgehen konnte, dass der Vermieter nach der vollständigen Räumung gesondert an ihn herantreten werde, wenn Schönheitsreparaturen auszuführen sein sollten.
    KG
    09.06.2008
  2. 4 U 105/05 - Beschränkter Baukostenzuschuß bei Fernwärmeversorgung
    Leitsatz: Werden die AVB FernwärmeV in den Wärmeversorgungsvertrag einbezogen, beschränkt § 9 Abs. 1 Satz 2 den vom Wärmeversorgungsunternehmen erhobenen Baukostenzuschuß auf 70 % der Baukosten. Etwaige Überzahlungen können von dem in den Vertrag eingetretenen Unternehmen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    08.02.2006
  3. 7 U 140/04 - Tarife der Berliner Wasserbetriebe nach der Teilprivatisierung
    Urteil: ...Gerichte die Tarife nach den Maßstäben des...
    KG
    15.02.2005
  4. 25 W 6893/98 - Selbständiges Beweisverfahren über Minderung
    Leitsatz: Im selbständigen Beweisverfahren kann ein Sachverständigengutachten über die Höhe von Mietminderungen beantragt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    15.02.1999
  5. 4 RE-Miet 1/93 - Verlängerungsfiktion; Formular-Wohnungsmietvertrag; Formularklausel; Verlängerung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Die Verlängerungsfiktion des § 568 BGB wird in einem Formular-Wohnungsmietvertrag, da es an einer wirksamen Einbeziehung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG fehlt, nicht wirksam durch folgende Klausel abbedungen: Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so findet § 568 BGB keine Anwendung.
    OLG Schleswig
    27.03.1995
  6. 30 O 28/22 - Abschluss eines Maklervertrages im Internet
    Leitsatz: 1. Ein Makler kann aus einem Maklervertrag keine Rechte herleiten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung auf einer vom Makler bereitgestellten Webseite durch eine Schaltfläche abgibt, die allein mit dem Wort „Senden“ beschriftet ist (§ 312j Abs. 3, 4 BGB).2. Eine individuelle Kommunikation i.S.d. § 312j Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Verbraucher keine Möglichkeit hat, auf den Inhalt der von ihm abgegebenen Willenserklärung Einfluss zu nehmen. Hat er schon aus technischer Sicht lediglich die Möglichkeit, eine vom Unternehmer vorgegebene Willenserklärung oder vom Unternehmer vorgegebene Auswahlmöglichkeiten auszuwählen, so kann es sich niemals um individuelle Kommunikation handeln.
    LG Stuttgart
    28.11.2022
  7. 65 T 66/19 - Verzögerte Instandsetzung der Gasversorgung und Prozesskosten
    Leitsatz: Verzögert sich die Wiederherstellung der Gasversorgung für Heizung, Warmwasser und Küchenherd über die veranschlagte und dem Mieter bekannt gegebene Zeit (zwei bis drei Wochen), ohne dass dies mitgeteilt wird, hat der Vermieter Veranlassung zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegeben und nach Erledigung der Hauptsache die Kosten zu tragen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    09.09.2019
  8. 65 S 39/19 - Zugang des Mieterhöhungsverlangens nicht nachgewiesen
    Leitsatz: Eine Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen, wenn der Zugang nicht nachgewiesen wird und auch während des Rechtsstreits kein Erhöhungsverlangen zugestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.06.2019
  9. 53 S 38/16 WEG - Prozesskostentragung des Verwalters
    Leitsatz: Erfolgt die Entscheidung über die Prozesskostentragung des Verwalters erstmalig in der Instanz, ist für den Verwalter ein Rechtsmittel nur gegeben, falls die Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.09.2017
  10. 1 S 198/16 - Nicht umlegungsfähiger Mehrverbrauch von Wasser
    Leitsatz: 1. Betriebskosten, die ihre Ursache in einem Mietmangel haben oder in einem Umstand, der nicht zur Risikosphäre des Mieters gehört, können nicht nach § 556 BGB auf den Mieter umgelegt werden.2. Lässt sich ein betriebskostenrelevanter Verbrauch nicht sicher feststellen, können die umlegungsfähigen Betriebskosten (hier: Kaltwasser) als Mindestverbrauch geschätzt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Rostock
    19.05.2017