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Urteil Notwendige Leistungsaufforderung für Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Notwendige Leistungsaufforderung für Schönheitsreparaturen; ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung; missverständliches Vermieterverhalten; relativierende Äußerungen des Vermieters
Leitsatz
Zieht ein Mieter aus, ohne Schönheitsreparaturen auszuführen, liegt in diesem Verhalten dann keine endgültige Erfüllungsverweigerung, wenn dieser zuvor ein Vermieterschreiben erhalten hat, nach dessen Inhalt er davon ausgehen konnte, dass der Vermieter nach der vollständigen Räumung gesondert an ihn herantreten werde, wenn Schönheitsreparaturen auszuführen sein sollten.
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