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Suchergebnis Urteilssuche (1811 - 1820 von 7930)
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9 C 214/20 - Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten unter freiem HimmelDer Fall: .... Das Gericht hat am 4. Juni 2020 die...AG Wedding13.07.2020
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73 C 64/18 - Senioren-WG liegt noch im Rahmen der WohnzweckeDer Fall: .... Das Gericht hat Beweis erhoben durch...AG Charlottenburg05.04.2019
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IX R 96/97 - Abstandszahlung; Dienstbarkeiten; entgeltlicher Verzicht auf dingliche Rechte am NachbargrundstückDer Fall: ...vor Gericht. Er verlor zwar...BFH19.12.2000
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IX R 265/87 - Einkommenssteuer; Grundstückserwerb mit Pflicht zu Bebauung und Bestellung eines dinglichen Wohnungsrecht für Überlasser als AnschaffungsgeschäftDer Fall: ...Gericht. Er meinte, auf das Geschäft seien...BFH21.02.1991
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2Z BR 169/99 - Wohnungseigentum; Änderung der Kostenverteilung; bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß; ZitterbeschlußDer Fall: ...Gericht zu erzwingen. Das Problem: Durch...BayObLG24.08.2000
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V ZR 117/23 - Voraussetzungen für die Zustellung durch öffentliche BekanntmachungLeitsatz: 1. Wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung im Erkenntnisverfahren für die Gewährung rechtlichen Gehörs sind hohe Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen; es ist zunächst Sache der Gegenpartei, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen.2. Ein gescheiterter Zustellversuch und eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt sind nicht ausreichend.(Leitsätze der Redaktion)BGH22.02.2024
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V ZR 180/21 - Vertretung der verwalterlosen GemeinschaftLeitsatz: 1. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, so wird sie bei einer gegen einzelne Wohnungseigentümer gerichteten Klage durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 202/21, juris). 2. In einer verwalterlosen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bedarf die Erhebung einer gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf anteilige Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage keiner auf die Klageerhebung bezogenen Beschlussfassung. 3. Erhebt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Befugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.BGH16.09.2022
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XII ZB 373/11 - Effektiver Gewaltschutz durch erzwungene Wohnungsaufgabe; Ehegatten-StalkingLeitsatz: a) § 1 GewSchG stellt eine verfahrensrechtliche Vorschrift dar und regelt daher keinen eigenständigen materiell-rechtlichen Anspruch, sondern setzt ihn voraus. b) Die materiell-rechtliche Grundlage eines nach § 1 GewSchG durchsetzbaren Anspruchs ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 1004 BGB auf die in § 1 GewSchG genannten - wie das Eigentum absolut geschützten - Rechtsgüter des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit. c) Die Verpflichtung eines Gewalttäters zur Aufgabe einer von ihm und dem Opfer nicht gemeinsam genutzten Wohnung kann Gegenstand eines Anspruchs des Opfers entsprechend § 1004 BGB und Inhalt einer Anordnung nach § 1 GewSchG sein, wenn sich eine solche Anordnung als rechtlich nicht zu beanstandendes Ergebnis der einzelfallbezogenen Abwägung der kollidierenden Grundrechte von Gewaltopfer und -täter als verhältnismäßig darstellt.BGH26.02.2014
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VII ZB 41/13 - Werkvertrag; Mängelbeseitigung; Beschwerdewert; SelbstvornahmeUrteil: ...Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht...BGH06.02.2014
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V ZR 39/11 - Einreichung der Eigentümerliste in zweiter InstanzLeitsatz: Das Fehlen der erforderlichen Eigentümerliste in erster Instanz kann als Zulässigkeitsmangel noch in zweiter Instanz geheilt werden, allerdings mit den Kostennachteilen des § 97 Abs. 2 ZPO.BGH28.10.2011